Mittwoch, 15. Dezember 2010

Was gehört zum Grundpflegebedarf?

Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:

Im Bereich der Körperpflege

  • das Waschen,
  • das Duschen,
  • das Baden,
  • die Zahnpflege,
  • das Kämmen,
  • das Rasieren,
  • die Darm- oder Blasenentleerung

Im Bereich der Ernährung
  • das mundgerechte zubereiten der Nahrung,
  • die Aufnahme der Nahrung

Im Bereich der Mobilität
  • Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
  • An- und Auskleiden,
  • Gehen,
  • Stehen,
  • Treppensteigen,
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

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