- Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:
Im Bereich der Körperpflege
- das Waschen,
- das Duschen,
- das Baden,
- die Zahnpflege,
- das Kämmen,
- das Rasieren,
- die Darm- oder Blasenentleerung
- Im Bereich der Ernährung
- das mundgerechte zubereiten der Nahrung,
- die Aufnahme der Nahrung
- Im Bereich der Mobilität
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
- An- und Auskleiden,
- Gehen,
- Stehen,
- Treppensteigen,
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
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