Montag, 7. Dezember 2015

Falle Rentenberechnung - fiktive Hochrechnung des Entgelts vor Rentenbeginn

Das Bundessozialgericht hat am 12.12.2011, AZ: B 13 R 29/11 R, entschieden, dass die von den Rentenversicherungsträgern praktizierte Art und Weise der Hochrechnung richtig ist und den Vorgaben des § 194 Abs. 1 SGB VI entspricht. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass entsprechend § 70 Abs. 4 SGB VI auch nach Bekanntwerden der tatsächlich im Hochrechnungszeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelte die Rente nicht mit diesen tatsächlichen beitragspflichtigen Entgelten neu festgestellt wird.

Die Rentenbescheidprüfungen haben aus der Praxis ergeben, dass diese gesetzlich und gerichtlich tolerierte Berechnung in den meisten Rentenfällen für die Versicherten eine Rentenminderung zur Folge hat. Die Beträge schwanken hierbei von ein paar Cent bis hin zu niedrigen zweistelligen Eurobeträgen.

Demnach gilt speziell bei der Rentenantragstellung bereits auf diesen Sachverhalt zu achten. Vor allem dann, wenn Sie zum Beschäftigungsende noch sozialversicherungspflichtige Prämien oder sonstige Einmalzahlungen erwarten dürfen. Die Zustimmung zu dieser Hochrechnung ist im Rentenantrag im Kleingedruckten als Einwilligungserklärung unter (derzeit) Punkt 15 zu (derzeit) Ziffer 10.4.1 verankert.



Sollten Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Rentenantrag dieser Hochrechnung zugestimmt haben, ist ein Verzicht auf die Hochrechnung nur möglich, wenn Sie den Rentenantrag innerhalb der Widerspruchsfrist zurücknehmen und anschließend einen neuen Rentenantrag stellen. Im Regelfall akzeptiert die Deutsche Rentenversicherung den fristwahrenden Widerspruch als neuen Rentenantrag. Beachten Sie jedoch hierbei zwingend, dass aus dem zuvor eingereichten Rentenantrag keine Rechte mehr hergeleitet werden können.

Grundsätzlich empfehlen wir die Prüfung des Rentenbescheides und der damit verknüpften lebenslangen Geldleistung. Die Kosten einer solchen Prüfung sind überschaubar und amortisieren sich selbst bei nur kleinen Korrekturen innerhalb von kurzer Zeit. Ist Ihr Rentenbescheid korrekt, so haben Sie zumindest die Gewisheit "und einen ruhigeren Schlaf".