Donnerstag, 7. Dezember 2017

Hinweis Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Klärung des Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung geht es um Ihr Geld.

Überprüfen Sie die Zusammenstellung Ihrer Versicherungszeiten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Die Höhe der späteren Rente hängt entscheidend von den zurückgelegten Versicherungsjahren ab. Werden nicht alle rechtserheblichen Zeiten im Versicherungskonto erfasst, können Einbußen bei der späteren Rente entstehen. Jeder zusätzlich anzurechnende Monat kann mehr Geld für Sie bedeuten. Bei einem Durchschnittsverdiener bringt ein Versicherungsjahr aktuell monatlich 31,03 Euro* mehr dynamische Rente (*brutto, Stand Juli 2017).

Veranlassen Sie deshalb die Übersendung eines Versicherungsverlaufes und leiten Sie sofern erforderlich ein Kontenklärungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Sorgfältige Angabe lohnen sich für eine exakte Rentenauskunft als auch für eine schnelle Erledigung eines späteren Rentenantrages.


Tel. (0711) 90711888
info@rentenberater-diamantis.de 

Montag, 17. Juli 2017

Neues Gesetz ermöglicht Rentnern den Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung

PRESSEMITTEILUNG Der Bundesverband der Rentenberater e.V. informiert:


Privat und freiwillig krankenversicherte Rentner können u.U. ab dem 1. August 2017 in die Pflichtversicherung der Rentner (KVdR) wechseln. Besonders interessant ist diese neue Wechselmöglichkeit für Privatversicherte. Zugelassene Rentenberater beraten und unterstützen bei der Antragsstellung.

Ab dem 1. August 2017 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner neu regelt. Und mit diesem Gesetz wird für Rentnerinnen und Rentnern der Wechsel in die (ggf. günstigere) Pflichtversicherung der Rentner möglich. Der entscheidende Satz lautet: „Auf die (...) erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet."

„Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Rentner, die bisher viel Geld für ihre Krankenversicherung bezahlen mussten. Denn ein Wechsel wird jetzt möglich und kann in vielen Fällen sehr viel Geld sparen.", sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Maßgeblich für einen Wechsel ist, dass die sogenannte 9/10-Regelung überprüft wird. Sie besagt, dass Rentner in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mindestens zu 90 % der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein mussten. Und zwar egal, ob freiwillig, pflicht-, oder familienversichert. Da ab dem 1. August 2017 auf diese Zeit für jedes Kind pauschal 3 Jahre angerechnet werden, sollten Betroffene nun die mögliche Mitgliedschaft in der KVdR prüfen lassen.

„Leider wird das nicht automatisch umgestellt.", kritisiert Herbrich. „Also müssen die Betroffenen selbst aktiv werden. Weder die Krankenversicherung und schon gar nicht die Deutsche Rentenversicherung werden das von sich aus in die Wege leiten."
Diese Neuregelung wird auch auf Altfälle angewendet, also auch für Alle, die am 1. August 2017 bereits Rentner sind.

Weil der Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen besonders für Privatversicherte lukrativ sein könnte, sollten sich Betroffene unbedingt beraten lassen.

Donnerstag, 2. Februar 2017

Pressemitteilung Bundesverband der Rentenberater

Freiwillige Beiträge zünden den Renten-Turbo! Lücken schließen dank Flexirenten-Gesetz

PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 28.01.2017

Freiwillige Beiträge zünden den Renten-Turbo!
Lücken schließen dank Flexirenten-Gesetz

Beiträge für das Jahr 2016 nachzuzahlen, kann sich ebenfalls richtig lohnen. Zum Beispiel, um überhaupt einen Rentenanspruch zu sichern oder früher in Rente zu gehen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist bekanntermaßen ein vergleichsweise renditestarkes Vorsorgesystem. Immer mehr Menschen denken deswegen darüber nach, ob sie durch freiwillige Zahlungen ihre Rente erhöhen können. Wer schon eine vorgezogene Altersrente bekam, für den war das bisher nicht möglich – auch wenn das eigentliche Rentenalter noch nicht erreicht war. Ausgeschlossen waren also z.B. langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen.

Durch die neuen Bestimmungen in der Flexi-Rente können seit Januar 2017 auch diese Rentner freiwillige Beträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. So können einerseits Abschläge ausgeglichen und zum anderen die (spätere) Rente unter Umständen deutlich erhöht werden.

Zweite Neuerung: Dank des neuen Gesetzes sind nun große zusätzliche Einmalzahlungen ab dem 50. Lebensjahr möglich – und nicht erst ab 55, wie bisher.

„Damit es sich wirklich lohnt, sollten Versicherte schon in etwa über eine fünfstellige Summe verfügen können.“, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Dafür ist das aber gerade aktuell eine brauchbare Alternative zu anderen Vorsorgeprodukten. Wenn sich die Rente dadurch ganz konkret erhöht, kann sich das für Einzelne wirklich lohnen.“

Vor allem dann, wenn Versicherte eigentlich gar nicht die Absicht haben, früher in Rente zu gehen. Denn mit diesen Einzahlungen werden dann ja keine Abschläge ausgeglichen – sie werden also der späteren Rente zugerechnet.

„Was wir schon lange gefordert haben, ist jetzt in Teilen umgesetzt.“, freut sich die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Fürs Alter besser vorsorgen, ist nun mit der gesetzlichen Rente möglich, sollte aber konsequenterweise auch für Beschäftige gelten.“

Wichtig: Mit freiwilligen Beiträgen kann Rentenanspruch gesichert werden

Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Auch über freiwillige Beiträge kann man einen Anspruch auf Rente erwerben und über die Beitragssumme die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Wichtig ist der Stichtag 31. März 2017!

Noch bis zu diesem Datum können die Beiträge für das komplette Jahr 2016 eingezahlt werden. Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 84,15 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.159,40 Euro.

Beratung dringend empfohlen!

Um sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich ihren Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die spätere Rente zu erhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen.