Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Dienstag, 22. März 2016
Montag, 21. März 2016
Steuerfreibetrag bei Behinderung
Die Nachteile anerkannter Behinderungen werden steuerrechtlich als Ausgaben bei außergewöhnlicher Belastung anerkannt.
Die entsprechenenden Pauschbeträge werden in § 33b EStG geregelt. Gemäß Absatz 3 kommt es hierbei zu folgender Staffelung:
Bei Berücksichtigung besonderer Merkzeichen kann es zudem zu einem erhöhten Pauschbetrag kommen. Den Nachweis einer Behinderung erbringt im Normalfall das zuständige Versorgungs- / Landratsamt. Bei rückwirkender Feststellung der Behinderung kann der Pauschbetrag auf für bereits vergangene Jahre in Anspruch genommen werden.
Bei der Beantragung, Optimierung und Verfahrensumsetzung gegenüber der Behörde kann Ihnen der Rentenberater & Rechtsbeistand als Fachmann behilflich sein. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen und Fragen sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.
Die entsprechenenden Pauschbeträge werden in § 33b EStG geregelt. Gemäß Absatz 3 kommt es hierbei zu folgender Staffelung:
- 310,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 25 - 30
- 430,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 35 - 40
- 570,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 45 - 50
- 720,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 55 - 60
- 890,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 65 - 70
- 1.060,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 75 - 80
- 1.230,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 85 - 90
- 1.420,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 95 - 100
Bei Berücksichtigung besonderer Merkzeichen kann es zudem zu einem erhöhten Pauschbetrag kommen. Den Nachweis einer Behinderung erbringt im Normalfall das zuständige Versorgungs- / Landratsamt. Bei rückwirkender Feststellung der Behinderung kann der Pauschbetrag auf für bereits vergangene Jahre in Anspruch genommen werden.
Bei der Beantragung, Optimierung und Verfahrensumsetzung gegenüber der Behörde kann Ihnen der Rentenberater & Rechtsbeistand als Fachmann behilflich sein. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen und Fragen sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.
Dienstag, 15. März 2016
Neue BGH-Urteile zu den rentenfernen Startgutschriften
Quelle: www.kvbw.de
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