Dienstag, 27. Dezember 2011

Kostenlos Rat & Hilfe von der DRV rund um die Rente

Das Serviceangebot der Deutschen Rentenversicherung (= DRV) bietet folgende Möglichkeiten, kostenlos zu allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung Aufklärung, Auskunft und Beratung zu erhalten:
  • Die DRV verfügt über ein bundesweites Netz von Auskunfts- und Beratungsstellen. Die Beratungstelle in Ihrer Nähe mit den jeweiligen Öffnungszeiten können Sie beim gebührenfreien Servicetelefon erfragen oder im Internet abrufen.
  • Das gebührenfreie Servicetelefon erreichen Sie bundesweit einheitlich unter der Rufnummer 0800 100048070. Die Sprechzeiten sind von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr und am Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
  • Im Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de unter der Rubrik "Beratung"
  • Per E-Mail: drv@drv-bund.de
  • Durch Versichertenberater(innen) der DRV Bund. Versichertenberater(innen) sind ehrenamtlich tätig und helfen Ihnen in allen Fragen zur Rentenversicherung, z.B. auch beim Ausfüllen des Rentenantrages. Die Anschriften erfahren Sie beim kostenlosen Servicetelefon, den Versicherungsämtern, Gewerkschaften, Krankenkassen, Berufsverbänden und im Internetangebot der DRV Bund unter der Rubrik "Beratung".
    Beachten: Versichertenberater(innen) sind keine Rentenberater* (Haftungs- hinweis/ausschluss bei Fehlberatung.
  • Auf verschiedenen Messen und Ausstellungen. Die Termine und jeweiligen Orte können beim Servicetelefon erfragt oder im Internet unter der Rubrik "Beratung" abgerufen werden.
  • Bei den Versicherungsämtern der Stadt- und Landkreise.

Wenn Sie sich telefonisch an die DRV wenden, ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Versicherungsnummer zur Hand haben.
Für den Fall, dass Sie einen Termin für eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, in einem Versicherungsamt oder einer sonstigen Stelle haben, sollten Sie immer Ihre Versicherungsnummer, erforderliche Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mitbringen.

*Hier wird der Rentenberater erklärt

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Erhöhung der Pflegehilfe & des Pflegegeldes ab 1.01.2012

Die Kostenerstattung für häusliche Pflegehilfe und für teilstationäre Pflege wird ab 1. Januar 2012 auf folgende Beträge angehoben:
  • Pflegestufe I von 440,- Euro auf 450,- Euro,
  • Pflegestufe II von 1.040,- Euro auf 1.100,- Euro &
  • Pflegestufe III von 1.510,- Euro auf 1.550,- Euro.

Für Härtefälle in häuslicher Pflege bleibt es bei 1.918,- Euro.


Das Pflegegeld wird ab 1. Januar 2012 ebenfalls erhöht:

  • Pflegestufe I von 225,- Euro auf 235,- Euro,
  • Pflegestufe II von 430,- Euro auf 440,- Euro &
  • Pflegestufe III von 685,- Euro auf 700,- Euro.