Freitag, 7. Mai 2021

Tipp zum Muttertag: Einfach mal nichts tun!

Bundesverband der Rentenberater e.V. | Kaiserdamm 97 | 14057 Berlin


 
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 07.05.2021
 
Tipp zum Muttertag: Einfach mal nichts tun!

Bei der Zuordnung von Erziehungszeiten sollten Mütter sich nicht drängen lassen.
 

Mütter erhalten kurz nach der Geburt ihres Kindes ein Schreiben der Rentenversicherung. Damit werden sie auf die Möglichkeit hingewiesen, die Erziehungszeit (KEZ), die bei der Rente berücksichtigt wird, einem bestimmten Elternteil zuzuordnen. Es folgt eine Art Warnhinweis: Wenn Eltern ihre Kinder zu gleichen Teilen erziehen oder überwiegend die Mutter, ist eine Zuordnung auf den Vater höchstens für zwei Monate rückwirkend möglich.

Dem ersten Schreiben folgt ein zweites mit dem eigentlichen Antrag und - wenn der Vater als überwiegend Erziehender angegeben wird - auch noch ein drittes. Bei vielen Eltern entsteht der Eindruck, sie müssten auf jeden Fall frühzeitig festlegen, wem die Rentenpunkte für Kindererziehung zugutekommen sollen. Für viele Eltern kann es sich aber lohnen, die Zuordnung der Kindererziehung für die Rente offenzuhalten.

Kein Grund zur Eile - warum die meisten Eltern abwarten können (oder sollten)

In bestimmten Konstellationen bringen Rentenpunkte für Kindererziehung einem Elternteil ein Vielfaches mehr als dem anderen. Weil diese Umstände bei der Geburt des Kindes noch gar nicht absehbar sind, sollten Eltern sich nicht unnötig früh festlegen.

Wenn Eltern die KEZ ohnehin der Mutter zuordnen wollen, brauchen sie ohnehin nichts zu tun. Dass die Zeiten der Mutter angerechnet werden, kann auch erst dann festgelegt werden, wenn eine Rente beantragt wird. Die Geburtsurkunde des Kindes reicht als Beleg aus.

Bei gemeinsamer bzw. überwiegender Erziehung der Mutter kann die KEZ nur mit einer 'gemeinsamen Erklärung' bei dem Vater angerechnet werden - und dann auch nur zwei Monate rückwirkend. Wenn allerdings plausibel belegt werden kann, dass der Vater überwiegend erzogen hat, kann er die Erziehungszeiten komplett bekommen.

Rentenvorteil: Einige tausend Euro

Dass ein Elternteil mehr von den Erziehungszeiten profitiert als der andere, ist zum Beispiel bei Erwerbsminderung oder Tod des Ehepartners der Fall.

Erwerbsminderungs- oder Witwen-Renten erhöhen sich durch die Zurechnungszeit, und Rentenpunkte für Kindererziehung wirken sich dadurch mehrfach positiv aus: Sie erhöhen die Rente selber und sie erhöhen den Wert der Hochrechnung.


Betroffene erhalten - bei vergleichbarer Rentendauer - oft einige tausend bis, in Einzelfällen, sogar mehrere zehntausend Euro mehr.

Vorteile hat die spätere Zuordnung u.U. auch zum Start einer Rente. Dann nämlich, wenn die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet werden kann, der die Wartezeitmonate dringender benötigt als der andere.

Wichtig: Grundrente und Erziehungszeiten!

Ab 2021 kommt mit der Grundrente noch ein Fall hinzu, der das Abwarten lohnenswert machen kann. Überwiegend sind es gerade die Mütter, die eher Grundrentenzuschläge bekommen werden, weil sie unregelmäßiger gearbeitet haben.

"Leider ist es meistens so, dass Grundrente und Elternrente sich überwiegend auf-heben.", sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Wenn nun ausgerechnet die Erziehungszeiten die Zuschläge aus der Grundrente aufheben, ist es für die Eltern natürlich sinnvoller, die Erziehungszeiten dem Vater zuzuordnen. Auch wenn der ohnehin schon die höhere Rente bekommt. 1

"Dem Grundsatz nach sollen die Erziehungszeiten einen Ausgleich schaffen, für Zeiten in denen Eltern nicht oder weniger arbeiten konnten. Deswegen würden wir uns wünschen, dass die Zeiten einfach dort berücksichtigt werden, wo der Nachteilsausgleich am größten ist.", erklärt Voss. "Bei den Erziehungszeiten nach dem Zeitprinzip zu entscheiden, ist schlicht nicht sachgemäß, oft ungerecht und läuft dann auch ins Leere."

Da die Berechnung der Grundrente sehr komplex ist, lassen sich Vorteile umso besser abschätzen, je älter die Eltern sind.

Mit der Zuordnung zu warten ist heute auch deswegen sinnvoll, weil sich die Erwerbsbiographien von Eltern immer mehr angleichen. Im Schnitt haben Mütter längere Arbeitszeiten als früher und Väter arbeiten häufiger in Teilzeit. Wenn Mütter aber zu viel verdient haben, wird die Kindererziehungszeit gekürzt. Diese Ungerech-tigkeit kann mitunter vermieden werden, indem einzelne Zeitspannen auf den Vater verschoben werden, wenn dieser weniger verdient hat oder einige Monate in Elternzeit war.

Beratung dringend empfohlen

Für eine bestimmte Gruppe empfiehlt sich, der Aufforderung nach frühzeitiger Klärung nachzukommen: Wenn bei den Eltern von Beginn an die Absicht besteht, die Erziehung dem Vater zuzuordnen, er die Kinder aber nicht überwiegend erziehen wird.

Um die beiden wesentlichen Fragen zu beantworten (Was bringt die Zuordnung und wie kann sie gelingen?) sollten Betroffene unbedingt eine Rentenberaterin oder einen Rentenberater aufsuchen. Für die meisten Betroffenen ist ohne Beratung völlig unklar, welche finanziellen Konsequenzen vermeintlich einfache Entscheidungen haben können.

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe.