Mittwoch, 28. September 2011

Steuerberater & Statusverfahren im Sozialrecht

Lesen Sie unter Urteil weshalb Steuerberater keine sozialversicherungsrechtliche Statusangelegenheit beraten & vertreten sollen bzw. dürfen.

Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2011 (AZ: L 8 R 319/10)

Montag, 26. September 2011

Rentenberater Diamantis jetzt auch bei Google+

Folgen Sie den Neuigkeiten rund um das Sozialrecht und auch im weiteren Interessegebiet auch im Google+ Profil von Rentenberater Diamantis.

Mittwoch, 21. September 2011

Alo-Geld: Sperrzeit bei fehlender Krankmeldung?

Gemäß aktuellem Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart (AZ: S 16 AL 8129/09) darf die Agentur für Arbeit die Beweislast einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht unbedgründet umkehren und dem / der Versicherten eine Sperrzeit aufbrummen.

Der Arbeitslose muss bei den Ermittlungen der Arbeitsagentur mitwirken. Erst nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten trage der Arbeitlose die Beweislast.

Hier klicken für Kurzsachverhalt inkl. Entscheidungsbegründung

Mittwoch, 14. September 2011

Zoom: Renteninformation im Check



Die Landesschau war mit ihrer Sendung Zoom zu Besuch bei den Stuttgarter Rentenberater und Rechtsbeistände der Kanzlei Sommer & Kollegen.

Thematik der Sendung vom 14.09.2011 war die aktuell millionenfach durch die Deutsche Rentenversicherung versandte Renteninformation. Hierzu beschreibt der SWR die Sendung wie folgt:
Wie sagte einst Norbert Blüm, der damalige Arbeitsminister: Die Rente ist sicher - heute wissen wir, die Rente ist sicher... nicht so hoch, wie wir denken. Wie hoch sie wohl sein wird, das erfahren wir gerade alle wieder, denn zur Zeit wird die jährliche Renteninformation verschickt. Und es lohnt sich, die mal genauer anzuschauen, denn viele von ihnen sind fehlerhaft. Aber was steht eigentlich genau drin, in so einer Information, was kann ich damit anfangen, und wie verlässlich ist sie?

Freitag, 2. September 2011

Falsche Rentenberatung bei Rentenversicherung

Laut Urteil des Oberlandesgerichts München (AZ: 1 U 5070/10) haftet die gesetzliche Rentenversicherung für Beratungsfehler ihrer Mitarbeiter und ist zum Schadenersatz verpflichtet.

Amtliche Auskünfte müssen gemäß Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs richtig, vollständig und unmissverständlich sein. Ist dies nicht der Fall, kann Amtspflichtsverletzung geltend gemacht werden.

Zu den amtlichen Auskünften zählen laut Urteil demnach auch Probeberechnungen des Rentenversicherungsträgers.