Donnerstag, 27. Januar 2011

Die griechische Rentenversicherung

Wenn sie aktuell keine Rentenzahlungen erhalten, dann beachten Sie bitte folgenden: Link / Beitrag

Das griechische Sozialversicherungssystem ist sehr vielfältig. Es gibt sowohl im Angestellten- bzw. Arbeiterbereich, als auch im Bereich der Selbständigen besondere Systeme, ggf. je nach Berufszweig.

Die Rentenreform im Jahr 2008 hat in Griechenland die Vielzahl der Systeme und Träger durch Fusionen vorallem auch im Bereich der Rentenversicherung stark reduziert. Seit 2008 gibt es, neben Zusatzrentenversicherungsträger, Fürsorgekassen und Kassen für sonstige Leistungen, nunmehr sieben Hauptrentenversicherungsträger.
  1. die IKA-ETAM für die abhängig Beschäftigten,
  2. die OGA für Landwirte,
  3. die OAEE für Gewerbetreibende und Händler,
  4. die GLK für Beschäftigte im öffentlich Dienst,
  5. die ETAP-MME für Journalisten,
  6. die ETAA für die freien Berufe und
  7. die NAT für Seeleute.
Nahezu jeder Versicherungsträger hat eigene Vorschriften über Leistungsvoraussetzungen und deren Berechnung. Versicherungszeiten unterschiedlicher Träger können jedoch zusammengerechnet werden um für Leistungsansprüche relevante Mindestversicherungszeiten zu erreichen.

Die Rente in Griecheland kann sich aus folgenden Bausteinen / Säulen zusammensetzen:
  • staatlich subventionierte Hauptrente,
  • staatlich subventionierte Zusatzrente &
  • einer privaten, kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge.

Wenn Sie sich für weitere Informationen bzgl. der Hauptrentenleistungen der entsprechenden Systeme interessieren, dann klicken Sie bitte entsprechend:

-> System der Arbeitnehmer - IKA
-> Landwirtschaftliches System - OGA
-> System der Selbständigen - OAEE
-> System der Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - GLK
-> System der Seeleute - NAT


1 Kommentar:

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