Mittwoch, 2. Januar 2019

Rentenänderungen zum 1.01.2019

Anrechnung der Erziehungszeiten wird verbessert

Elternteile, die Kinder erzogen haben, welche vor 1992 geboren sind, werden besser abgesichert. Ab 1.01.2019 wird ein halbes Jahr zusätzlich pro Kind angerechnet (insgesamt dann 2,5 Jahre). Dies entspricht einem aktuellen Bruttorentenwert von monatlich ca. 16 EUR.

Verlängerte Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung

Krankheitsbedingte Beendigung der Erwerbstätigkeit wird besser abgesichert. Dieser Personenkreis wird so gestellt, als hätte er nunmehr vergleichsweise länger gearbeitet. Ab 1.01.2019 wird die sogenannte Zurechnungszeit für Renteneintritte ab 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend erfolgt eine schrittweise Anhebung bis auf das vollendete 67. Lebensjahr.

Entlasung von Geringverdienern

Geringverdiener zahlen künftig weniger Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialversicherung. Es wird jedoch sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.