Mittwoch, 19. Dezember 2012

Minijob - Änderungen zum 1.01.2013

Zum 1. Januar 2013 werden die Minijob-Regelungen angepasst. Zwei wesentliche Änderungen sind:

  • Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wird von 400,- € auf 450,- € monatlich erhöht.
  • Eine geringfügige Beschäftigungsaufnahme ab 1.01.2013 unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erhöht sich die Verdienstgrenze selbstverständlich ebenfalls auf 450,- €. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Überschreitung der alten Grenze von bislang 400,- € die Versicherungspflicht begründet. Es besteht jedoch erneut die Möglichkeit sich auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ändert sich der Verdienst auch nach dem 31.12.2012 nicht, so gelten weiterhin die vereinbarten Regelungen.

Ebenfalls erhöht wurde die Mindestgrenze aus welcher ein Betrag zu zahlen ist. Bislang galt, dass auch bei einem Verdienst von unter 155,- € mindestens hieraus der Beitrag zu berechnen ist. Diese Grenze beträgt ab 1.01.2013 nunmehr 175,- €.

Ein Antrag auf Verzicht auf Beitragsaufstockung bzw. auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht grundsätzlich zu empfehlen. Durch eine Beitragsaufstockung können anspruchsbegründende Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung erzielt werden.

Es wird empfohlen sich diesbezüglich im Vorfeld fachmännisch beraten zu lassen. Auch bei einer bereits bestehenden versicherungsfreien Beschäftigung könnten Optimierungen möglich sein.

Info-Telefon Deutschland (0711) 652 262 15

Mittwoch, 18. Juli 2012

Betriebsrentenerhöhung der ZVK zum 1. Juli 2012

auch in diesem Jahr erhöht die Zusatzversorgungskasse – entsprechend der tarifvertraglichen Regelung - zum 1. Juli ihre Betriebsrenten um 1 %.

Auf eine gesonderte Mitteilung über die Rentenerhöhung wird hierbei - wie bisher - aus Kostengründen verzicht. Die Rentnerinnen/Rentner werden bei der Überweisung der Juli-Rente mit einem Zusatztext im Kontoauszug auf die Rentenerhöhung hingewiesen.

Mittwoch, 27. Juni 2012

Fehler im Rentenbescheid

Heute mal wieder etwas aus der Rubrik "Fehler im Rentenbescheid"

Der Rentenversicherungsträger ermittelt oftmals für die letzten drei Beschäftigungsmonate ein fiktives hochgerechnetes Entgelt im Versicherungsverlauf der Anlage 2 des Rentenbescheides, welches somit ein Teil der Berechnungsgrundlage des monatlichen Rentenzahlbetrages wird (§ 70Absatz 4 SGB VI). 

Hierbei kommt es nicht selten zu Nachteilen für die Versicherten bzw. Rentner. Nach wiederholten Klageverfahren und entsprechenden Urteilen ist ein derart fiktiv errechnetes Entgelt im Versicherungsverlauf zu berichtigen, wenn das tatsächliche Entgelt für den besagten Zeitraum eine Änderung zugunsten des Versicherten zur Folge hätte und der Versicherte dies beim Rentenversicherungsträger auch entsprechend beantragt.

Dienstag, 26. Juni 2012

Altersvorsorge / Versicherungspflicht Selbständiger

hierzu zitiere ich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

"Zukünftig sollen alle Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden.

Das verbessert den sozialen Schutz von Selbstständigen und wirkt ihrer möglichen Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen im Alter entgegen. Bestehende Alterssicherungslücken sollen so geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden.

Die wesentlichen Grundzüge des Konzepts sind:

  • Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
  • Selbstständige im rentennahen Alter (über 50-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen.
  • Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, gibt es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen.
  • Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung.
  • Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.
  • Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden.
  • Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).
  • Die Altersvorsorgepflicht soll operativ zentral durchgeführt werden. Als Kompetenz- und Wissensträger bietet sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an."

Den Artikel zum Rentenreformpaket finden Sie unter folgendem Link:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/rentenreformpaket-zuschussrente.html#doc69238bodyText7

Dienstag, 10. April 2012

Neuer Schwerbehindertenausweis ab 1.01.2013


Das Bundeskabinett hat heute (28. März 2012) eine Änderung der Schwerbehindertenausweis-Verordnung beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimung des Bundesrates. Ab dem 1. Januar 2013 wird es möglich sein, den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte auszustellen.

Der bisher ausgestellte Papierausweis hat das relativ große Format von 13,5 mal 9,5 Zentimeter. Künftig wird der Schwerbehindertenausweis in Plastik gefertigt und dasselbe kleine Format haben wie der neue Personalausweis, der Führerschein und Bankkarten. Er wird damit benutzerfreundlicher. Außerdem enthält er den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache. Für Blinde wird die Buchstabenfolge sch-b-a in Brailleschrift aufgedruckt, damit diese Menschen ihren neuen Schwerbehindertenausweis besser von anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.

Die mit dem Ausweis verbundenen Rechte bleiben unverändert. Der neue Ausweis kann ab dem 1. Januar 2013 ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden jedoch nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.

Die vorhandenen alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Daten und Fakten

  • Ausweis heute 13,5 mal 9,5 Zentimeter aus Papier
  • Ausweis künftig aus Plastik im Bankkartenformat
  • neuer Ausweis kann ab dem 1.1.2013 ausgestellt werden (Ausweisausgabe erfolgt durch die Länder)
  • den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest
  • spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt
  • vorhandene alte Ausweise bleiben gültig. Es müssen also nicht alle im Umlauf befindlichen SB-Ausweise umgetauscht werden
© BMAS

Das neue Rentenreformpaket

...Kern der Rentenreform ist die Zuschussrente, die Lebensleistung in der Rente gerecht belohnt. Weitere Bestandteile sind Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Kombirente. Daneben sind Anpassungen beim Reha-Budget und bei der freiwilligen Beitragsleistung geplant. Die Riester-Rente wird deutlich verbraucherfreundlicher...
Den kompletten Artikel inkl. der einzelnen Bestandteile lesen Sie direkt auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sonntag, 8. April 2012

Beitragsbemessung freiwillige Krankenversicherung

Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ihrer Krankenkasse zur Beitragsbemessung regelmäßig ihren Steuerbescheid vorlegen, sofern sie die Beitragsbemessungsgrenze (z.B. 2012: jährlich 45.900,- Euro) nicht übersteigen.

Bei Einkommenssteigerungen wird der Beitrag ab Folgemonat Vorlage des Steuerbescheides für die Zukunft bis zur Vorlage des nächsten Steuerbescheides angepasst. Die bisherig gezahlten Beiträge werden nicht rückwirkend verändert. Die Krankenkasse darf grundsätzlich weder gezahlte Beiträge zurückzahlen noch Nachzahlungen fordern.

Doch in manchen Fällen dürfen die Krankenkassen auch rückwirkend Beiträge anpassen und nachfordern.

Wird eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, liegt im Regelfall noch kein Steuerbescheid für die entsprechenden Einkünfte vor. In solchen Fällen wird das Einkommen geschätzt und die Beiträge vorläufig festgesetzt. Sobald der erste Steuerbescheid vorgelegt wird, werden die Beiträge entsprechend dem tatsächlichen Einkommen angepasst. Ist es höher, wird der Beitrag sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit angepasst. Differenzen müssen hierbei nachgezahlt werden.

Wird ein Steuerbescheid verspätet vorgelegt, so hat die Krankenkasse ebenfalls das Recht Beiträge nachzufordern, da der Steuerbescheid unmittelbar nach Erhalt unaufgefordert bei der Krankenkasse vorzulegen ist.

Finanzamt wertet Rentenbezugsmitteilungen aus

Neben den beim Finanzamt steuerlich bereits erfassten Rentnern, wurde im September 2010 mit der Auswertung der steuerlich bisher nicht geführten Rentner begonnen.

Die Auswertung erfolgt in zwei Phasen bis zum Frühjahr 2012. Dabei werden die Daten der Rentenbezugsmitteilungen daraufhin überprüft, ob voraussichtlich Steuerpflicht besteht. Sofern ja, soll der Rentenbezieher mit einem automatisiert erstelltem Anschreiben zur Abgabe der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2010 aufgefordert werden.

Freitag, 6. April 2012

Geld zurück bei Krankenkassenbeiträge auf Riester-Rente

Wenn sich Arbeitgeber an der Finanzierung einer Riester-Rente beteiligt haben, ohne dass es sich hierbei um eine Form betrieblicher Altersversorgung handelte, sind Beiträge aus der zu erwartenden Riesterrente an die Kranken- und Pflegeversicherung nicht zu entrichten.

Sowohl das Bundesverfassungs- als auch das Bundessozialgericht haben entsprechend entschieden.

Die Krankenkassen erstatten zuviel gezahlte Beiträge lediglich auf Antrag und entsprechend der Verjährungsrichtlinien zurück.

Donnerstag, 15. März 2012

Renten steigen kräftig. Rentenreformen vor Sommerpause im Kabinett.

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten zum 1. Juli kräftig an: in Westdeutschland um 2,18 Prozent, in den neuen Ländern um 2,26 Prozent. Die Senkung der Beitragssätze zu Jahresanfang entlastet die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in diesem Jahr um 2,6 Milliarden Euro. Nun können trotz Ausgleich für die Rentengarantie die Renten merklich erhöht werden. Mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben damit Anteil am fortgesetzten wirtschaftlichen Aufschwung 2011, der mit Lohnsteigerungen und einem deutlichen Beschäftigungszuwachs verbunden war. Im Osten fällt die Rentenerhöhung geringfügig stärker aus. Grund ist, dass der Westen in der Krise 2010 mehr von der Rentengarantie profitiert hat als der Osten. Dementsprechend höher ist jetzt im Westen der notwendige Ausgleich.

Weiteres, wie obig zitiertes, ist auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu lesen.

Mittwoch, 4. Januar 2012

Lieblingsmusik gegen Tinnitus

Tinnituspatienten können durch eine bestimmte Musiktherapie die Ohrgeräusche verringert werden. Wissenschaftler haben in Tests herausgefunden, dass Erkrankten, denen ihre Lieblingsmusik vorgespielt wurde, allerdings mit zuvor herausgefilterten Tonfrequenzen, welche das Ohr schädigen, die Klingelgeräusche im Ohr auf Dauer leiser werden. Begründung sei die geringere Stimulation der Hörnerven, welche dadurch geschont werden.