PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 18.02.2019
Wer bis zum 1. April 2019 freiwillig Rentenbeiträge für 2018 nachzahlt, profitiert auf unterschiedliche Weise, z.Bsp.:
- um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben
(z.B. in Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten),
- um früher (abschlagsfrei) in Rente zu gehen,
- und natürlich für eine höhere Rente.
REZ - Rente für Erziehungszeiten (die sog. Mütterrente)
„Besonders für Eltern kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, wie
sich freiwillige Beiträge konkret auswirken.“, erklärt Anke Voss, die
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens
fünf Beitragsjahre. Eltern bekommen seit dem 01.01.2019 (für ihre vor
1992 geborenen Kinder) 2,5 Beitragsjahre für die Erziehungszeiten
angerechnet – sechs Monate mehr als bisher. Bei zwei Kindern wäre der
grundsätzliche Anspruch also schon gesichert.
Aber auch wer nur ein Kind hat und nur wenige oder keine
Rentenbeiträge vorweisen kann, könnte durch freiwillige Beiträge einen
Rentenanspruch erwerben.
Wichtig ist: Stichtag ist der 1. April 2019
Beiträge können bis dahin für das komplette Jahr 2018 eingezahlt
werden, das Geld muss allerdings spätestens am 1. April 2019 bei der
Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben sein. Die Höhe der
Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für
2018 bei 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.209 Euro.
Freiwillige Zahlungen für die „Rente mit 63“
Wer von der Regelung zur sogenannten Rente mit 63 profitieren möchte,
sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger
Beiträge die Wartezeit erfüllt werden könnte. Zur Wartezeit von 45
Jahren zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige
Beiträge. Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen.
Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen
Rentenberater beraten lassen.
Höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird!
Auch wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch
freiwillige Zahlungen die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Durch
die Bestimmungen bei der „Flexi-Rente“ können alle, die schon eine Rente
beziehen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beträge
einzahlen.
Einerseits besteht die Möglichkeit durch Einzahlungen Abschläge
auszugleichen, andererseits durch Zahlung freiwilliger Beiträge die
spätere Rente zu erhöhen. Das gilt aber eigentlich nur für vorgezogene
Altersrenten, also bis zur Regelaltersgrenze.
„Aber selbst wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann man
freiwillige Zahlungen leisten.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des
Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Dazu muss dann eine Teilrente beantragt werden - das könnten auch 99 %
sein. „Dann wären freiwillige Beiträge möglich, was allerdings die
Wenigsten wissen.“,
erklärt Voss. „Wichtig ist, das von Experten prüfen zu lassen.“
Beratung dringend empfohlen!
Freiwillige Beiträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen
möglich und sinnvoll. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert
seit langem, diese
Regelung zu lockern und z.B. auch für Pflichtversicherte die Zahlung freiwilliger Beiträge zuzulassen.
Um sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich
ihren Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die
spätere Rente zu erhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten
lassen.
Mittwoch, 20. Februar 2019
Donnerstag, 7. Februar 2019
"Neue" Grundrente
PRESSEMITTEILUNG
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Berlin, 03.02.2019 |
„Ein Konzept gegen Altersarmut, das den Namen verdient!“ |
Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt die neue Grundrente von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. |
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat die aktuellen Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. „Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, müssen im Alter mehr bekommen als die Grundsicherung.“, erklärt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Ab dem 1. Januar 2021 sollen die Renten von Geringverdienern aufgewertet werden. Wer künftig nach 35 Beitragsjahren weniger als 80% des Durchschnittsverdienstes erzielt hat (im Jahresschnitt), soll pauschal aufgewertet werden. Auch wer immer nur Mindestlohn verdient hat, würde so eine Rente von circa 900 Euro bekommen. „Da finden sich Ideen aus der ‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ wieder, die wir seit Jahren fordern. Gut ist, dass die Grundrente nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandsrentner gelten soll.“, findet Voss. „Die ursprünglichen Pläne zur Grundrente waren noch eine ziemliche Enttäuschung. Das neue Konzept passt für mich deutlich besser.“ Aus Sicht der Rentenexpertin bestechen die neuen Vorschläge besonders durch die unbürokratische Umsetzung. Die Gesamtentgeltpunkte werden durch mindestens 35 Versicherungsjahre geteilt - wer auf weniger als 0,8 Punkte kommt, wird höher bewertet. Auf diese Weise werden nicht nur Versicherte mit Mindestlohn erfasst, sondern auch Geringverdiener, die etwas mehr als Mindestlohn verdienen. Da eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung entfallen soll, bleibt der bürokratische Aufwand gering. Abzuwarten bleibt aus Sicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. wie die Idee tatsächlich ausgestaltet wird. Vor allem hinsichtlich der Zeiten, die zu den 35 Jahren angerechnet werden. Dazu heißt es bisher: 35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit. „Was ist z.B. mit denen, die etwas mehr als geringfügig beschäftigt waren? Werden die dann auch pauschal höher bewertet?“, fragt Voss. „Und inwieweit das Konzept Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiographien hilft, die vielleicht nicht ganz auf 35 Jahre kommen, muss sich auch noch zeigen.“ Davon betroffen sind davon vor allem Menschen im Osten Deutschlands, denen die neue Grundrente vielleicht nichts bringt. |
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