Dienstag, 26. Januar 2010

"Zusatzbeiträge für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung - wahrscheinlich in Höhe von acht Euro pro Monat"



Das wird teuer: Die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, Doris Pfeiffer, rechnet mit einer flächendeckenden Einführung von Zusatzbeiträgen noch in diesem Jahr - spätestens aber 2011. Die Versicherten müssten dann rund 100 Euro pro Jahr mehr zahlen.

Berlin - An diesem Montag ist es soweit: Die ersten gesetzlichen Krankenkassen wollen auf einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin voraussichtlich Zusatzbeiträge für ihre Versicherten verkünden - wahrscheinlich in Höhe von acht Euro pro Monat. Darunter wird wohl auch die DAK sein, mit mehr als sechs Millionen Versicherten eine der größten Kassen der Republik.

Das Massenouting dürfte für einen Dammbruch bei den Mini-Kopfpauschalen sorgen, denn bisher verlangt nur eine kleine Versicherung, die Gemeinsame BKK Köln (GBK), einen monatlichen Mehrbetrag von ihren Versicherten.

Die Ankündigung vom Montag werde nicht die einzige bleiben, sagte die Chefin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, im Deutschlandfunk. Sie erwarte eine flächendeckende Erhebung der Zusatzzahlung durch Versicherte in diesem, spätestens aber im kommenden Jahr.

Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung bezifferte Pfeiffer auf 7,8 Milliarden Euro für 2010. Das sei kein Managementfehler, sondern hänge damit zusammen, dass die Ausgaben für Ärzte und Krankenhäuser deutlich gestiegen seien, sagte Pfeiffer. Sie kritisierte die seit Jahren zunehmenden Ausgaben. Es werde zu viel Geld für nutzlose Dinge verwendet. Angesichts der Wirtschaftskrise müsse es auch im Gesundheitswesen Einschnitte geben, sagte die Verbandschefin.

Stärkung des Medikamenten-TÜVs

Pfeiffer forderte für die Beitragszahler eine Befreiung vom vollen Mehrwertsteuersatz auf Medikamente. Würde die Mehrwertsteuer analog zur umstrittenen Absenkung der Steuer in der Hotelbranche gesenkt, brächte dies 2,4 Milliarden Euro, sagte sie.

Überraschend hat sich auch der FDP-Gesundheitsminister Philipp Rösler inzwischen zum Sparen bekannt. Noch in diesem Jahr will er Maßnahmen zur Kostensenkung auf den Weg bringen. "Wir werden uns die Ausgabenseite sehr genau anschauen", sagte Rösler dem SPIEGEL. Handlungsbedarf sieht er unter anderem bei den Arzneimittelpreisen. Das liegt vor allem daran, dass kein Bereich im Gesundheitswesen eine vergleichbare Kostendynamik aufweist wie innovative Medikamente.

"Es ist meine Aufgabe, darauf zu achten, dass Beitragsgelder effizient verwaltet werden, und in diesem Bereich ist das nicht immer so", sagte Rösler. "Künftig muss bei jedem Medikament genauestens überprüft werden, ob Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen."

Die Stellung des zuständigen Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) solle gestärkt werden, sagte Rösler. Damit will der Gesundheitsminister offenbar Bedenken zerstreuen, auf den bisherigen Institutsleiter Peter Sawicki, dessen Vertrag nicht verlängert wurde, folge ein der Pharmaindustrie freundlich gesonnener Experte.

böl/dpa-AFX/Reuters

Montag, 11. Januar 2010

Grundlage der Beitragsbemessung eines selbstständig Erwerbstätigen ist allein der Einkommensteuerbescheid

Neue für die Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten selbstständig Erwerbstätigen relevante Daten liegen erst dann vor, wenn diese einen neuen Einkommensteuerbescheid vorlegen. Nur derartige Unterlagen kommen als Nachweis im Sinne des Sozialgesetzbuches in Betracht. Erst mit dem Beginn des auf den Zeitpunkt der Vorlage folgenden Kalendermonats können Veränderungen der Beitragsbemessung aufgrund eines vom Versicherten geführten Nachweises niedrigerer Einnahmen wirksam werden, das heißt, zu einer Neufeststellung der Beitragshöhe führen. Als jeweils aktuellste Größe können deshalb nur die Einnahmen eines bereits vergangenen Zeitraums nachgewiesen werden, die dann als laufende Einnahmen solange bei der Beitragsfestsetzung berücksichtigt werden, bis ein neuer Einkommensnachweis vorliegt.

BSG, Urteil vom 02.09.2009, B 12 KR 21/08 R