Mittwoch, 23. Oktober 2013

Überzahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung der Rentner (§106 SGB VI)

Ein von Anbeginn verloren geglaubtes Verfahren wurde gestern in der Berufungsinstanz doch noch vollumfänglich gewonnen. Meine Mandantin spart sich eine Rückzahlung in Höhe von ca. 5.700,- € zzgl. Zinsen und Säumniszuschlägen. Und das Ganze, weil die Vorsitzende Richterin beim Landessozialgericht Baden-Württemberg richtig gründlich und ohne Vorurteil an die Rechtssache herangegangen ist. Mein Glaube an die Judikative wurde zumindest heute sehr gestärkt. 

Verfahrensdauer insgesamt 5 Jahre & 1 Monat, Berufungsinstanz vor dem LSG Ba-Wü lediglich 11 Monate!!

Freitag, 11. Oktober 2013

EU-Beitritt Kroatiens - Änderungen im Bereich gesetzl. Rentenversicherung zum 1.07.2013

"Anders als nach dem deutsch-kroatischen Abkommen werden für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht nur die in Deutschland und Kroatien zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet, sondern die in allen Mitgliedstaaten der EU zurückgelegten Zeiten berücksichtigt. Zudem werden die kroatischen Zeiten in die deutsche Rentenberechnung einbezogen, was zu einer höheren Rente führen kann.

Personen, die bereits eine Rente nach dem Abkommen erhalten, können beim Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Wird der Antrag bis zum 30.06.2015 gestellt, kann die Rente rückwirkend ab 1.07.2013 neu berechnet werden. Bei späterer Antragstellung kann die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats zugebilligt werde."

Quelle: Die Rentenversicherung - Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V. - 54 Jahrgang, Heft 10, Oktober 2013

Aktuelle Sozialversicherungswerte

Zur Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte folgen sie dem nachfolgenden Link auf die Seite des Bundesverbandes der Rentenberater: SV-Werte - BVdR

Abgabepflicht Einkommensteuererklärung bei Rentnern

"Nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 sind Rentner auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen letzten Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung seien, so ein Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 2013 (AZ: 4 V 1522/13).

Im Urteilsfall wurde ein Rentnerehepaar im Jahr 2012 vom Finanzamt aufgefordert, seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 abzugeben. Das Rentnerehepaar wandte sich dagegen mit der Begründung, dass sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet seien, weil dies in den Erläuterungen zum letzten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 entsprechend mitgeteilt worden sei. Das Finanzamt setzte darauf die Einkommensteuer für das Jahr 2010 fest.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wurde Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz erhoben, zudem wurde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde vom Finanzgericht abgelehnt. Da anzunehmen ist, dass das Finanzgericht auch im Klageverfahren so entscheiden wird, darf man auf das voraussichtlich anhängige werdende Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof gespannt sein."

Quelle: Der Steuerzahler - Wirtschaftsmagazin - Ausgabe Oktober 2013 / Bund der Steuerzahler