Mittwoch, 23. Oktober 2013

Überzahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung der Rentner (§106 SGB VI)

Ein von Anbeginn verloren geglaubtes Verfahren wurde gestern in der Berufungsinstanz doch noch vollumfänglich gewonnen. Meine Mandantin spart sich eine Rückzahlung in Höhe von ca. 5.700,- € zzgl. Zinsen und Säumniszuschlägen. Und das Ganze, weil die Vorsitzende Richterin beim Landessozialgericht Baden-Württemberg richtig gründlich und ohne Vorurteil an die Rechtssache herangegangen ist. Mein Glaube an die Judikative wurde zumindest heute sehr gestärkt. 

Verfahrensdauer insgesamt 5 Jahre & 1 Monat, Berufungsinstanz vor dem LSG Ba-Wü lediglich 11 Monate!!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen