Mittwoch, 18. Dezember 2013

Renteninformation oder Rentenillusion?!

Das Erste - Sendung Plusminus


Renteninformation: Viel zu hohe Altersbezüge versprochen | Video verfügbar bis 11.12.2014
Senioren werden beraten
So wenig bleibt übrig?

Arbeitnehmer erhalten jährlich eine Renteninformation der Gesetzlichen Rentenversicherung. Darin steht vor allem, mit welcher Rente sie beim Eintritt in den Ruhestand rechnen können. Diese Werte aber sind häufig viel zu optimistisch.
Diana Gehring arbeitet als Erzieherin in einer Stuttgarter Kita. Mit 2.700 € brutto verdient die 32-jährige ein Durchschnittseinkommen. Trotz ihrer Zwillinge arbeitet die Alleinerziehende seit zehn Jahren Vollzeit - auch weil sie möglichst viel in die Rentenkasse einzahlen will.
Einmal im Jahr bekommt sie Post von der Gesetzlichen Rentenversicherung: Die Renteninformation. Dort steht - mit einem Kästchen hervorgehoben - der Betrag, den sie zu erwarten hat, wenn sie weiterarbeitet wie bisher: 1.333 €. Diana Gehring findet, dass es mehr sein könnte, aber es ist für sie zumindest einmal ein Anfang. Sie glaubt, dass ihr die gesetzliche Rente demnach rund 75 Prozent ihres Netto-Gehaltes bringt.

Schockierende Rechenergebnisse

Der renommierte Versicherungsexperte Peter Schramm hat für die ARD viele Rentenberechnungen analysiert. Wir bitten ihn, sich die Renteninformation von Diana Gehring genauer anzusehen. Bleibt es wirklich bei 1.333 €?
Das Ergebnis ist ein Schock. Diana Gehring droht im Alter ein drastischer Absturz. Im Moment hat sie 1.700 € netto. Im Alter soll es 1.333 € Rente geben - brutto. Davon bleiben aber real nur 950 € übrig - damit läge sie 750 € unter ihrem jetzigen Nettolohn.
Peter Schramm, unabhängiger Versicherungsmathematiker:
"Wenn man so ein mittleres Einkommen hat, dann landet man ungefähr auf dem Grundsicherungsniveau, ja das ist eine durchaus realistische Aussicht."

Gigantische Rentenlücke trotz guten Einkommens

Rentenlücke
Kleine Rente trotz guten Verdienstes

Auch bei älteren Beschäftigen sieht es nicht viel besser aus. Hubert Bauer ist Facharbeiter bei Festo in Esslingen, Weltmarktführer für Automatisierungstechnik. Er hat noch 15 Jahre bis zur Rente. Seit seinem 17. Lebensjahr war er immer berufstätig - aktuell als Industriemechaniker bei dem schwäbischen High-Tech-Unternehmen. Von dort bringt er gutes Geld nach Hause. Im Moment bleiben ihm rund 2.500 € netto. Und laut Renteninformation kann er sich auf eine ordentliche Rente freuen. Nach der Renteninformation rechnet er mit immerhin 1.374,84 €. Über die Rentenanpassung könnte das angeblich noch beträchtlich höher ausfallen, bei 1 Prozent jährlicher Steigerung schon über 1.500 €, bei 2 Prozent 1.770 €. Hubert Bauer denkt also, dass er mit der gesetzlichen Rente auf rund 60 Prozent seines Nettolohnes kommt. Doch selbst das ist viel zu optimistisch. Auch er wird deutlich weniger gesetzliche Rente bekommen.
Heute verdient er 2.500 € netto. Die in Aussicht gestellten 1.375 € gesetzliche Rente werden aber netto nur 990 € wert sein.

Werden Normalverdiener zu armen Rentnern?

Grafik: Rentenabzüge
So viel wird abgezogen

Was in der Renteninfo noch nach viel aussieht, ist bei Renteneintritt deutlich weniger wert. Drei Faktoren schlagen zu Buche:
  • Durch die zunehmende Besteuerung reduziert sich die Rente um bis zu 15 Prozent.
  • Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - schon jetzt mehr als 10 Prozent.
  • Schließlich bedeutet die gesetzlich beschlossene Absenkung des Rentenniveaus nochmals ein Minus von 12 bis18 Prozent.
Professor Stefan Sell vom Institut für Sozialpolitik in Koblenz befürchtet, dass all diese Faktoren zusammen dazu führen, dass auch Normalverdiener auf das Hartz-IV-Niveau gedrückt werden.

Irreführende Bruttobeträge

Die offizielle Renteninformation ist offenbar irreführend. Im Kästchen steht eine Bruttosumme, nimmt man sie für bare Münze, ist man beruhigt. Zumal sogar noch hochgerechnet wird, was herauskommt, wenn die Rente regelmäßig steigt: bis zu 2.660 €. Doch Vorsicht:
Professor Stefan Sell, Institut für Sozialpolitik, Koblenz:
"Eine ganz gefährliche Rentenillusion - die Rentenillusion liegt darin, dass den Leuten heute quasi per Amt vom Staat wird ihnen ein Betrag in € genannt, den sie zu erwarten haben. Ein Betrag, den doch jeder von uns auf alles, was man sich heute kaufen kann, umrechnet."

Planmäßiger Wertverlust

Steuererklärung
Wie viel wohl übrig bleibt?

In Zukunft aber werden die Renten laut Gesetz grundsätzlich weniger stark steigen als die Löhne und so planmäßig an Wert verlieren. Auf der Rückseite der Renteninformation warnt die Rentenversicherung vor dem Kaufkraftverlust und erklärt, dass der Betrag auf der Vorderseite real deutlich weniger wert sein wird als heute. Dass davon außerdem noch Steuern und Sozialabgaben weggehen, wird zwar gesagt. Aber es wird nicht vorgerechnet, wie hoch die Abzüge sind.
Dazu fehlten ihr die notwendigen Daten, und allgemeine Beispiele seien irreführend, sagt die Rentenversicherung. Und weiter: "Die Renteninformation liefert ein realistisches Bild der zu erwartenden Rente (..), soweit dies aus heutiger Sicht möglich ist."
Professor Stefan Sell dagegen meint, man habe gute Gründe, den Leuten nicht die bittere Renten-Wahrheit zu sagen:
"Wenn das den Leuten transparent gemacht werden würde, dann würde natürlich der gesamte Legitimationsunterbau der Rentenversicherung in sich zusammenbrechen, weil  die Leute würden zurecht eine ganz simple Frage stellen, nämlich, warum soll ich in so ein System einzahlen, teilweise erhebliche Beiträge von meinem Einkommen, wenn ich eh nur eine Leistung bekomme, die der Grundsicherung entspricht."
Rund 324.000 € wird Hubert Bauer nach 50 Arbeitsjahren in die Rentenkasse eingezahlt haben. Am Ende wird er trotzdem nicht viel mehr haben als jemand, der im Alter auf Sozialhilfe angewiesen ist und nie einen Cent eingezahlt hat.
Die Deutsche Rentenversicherung hat aktuell noch einmal auf den PLUSMINUS-Bericht reagiert. Sie argumentiert: "Eine individuelle Berechnung der Nettorente" sei ihr ohne persönliche Daten der Versicherten nicht möglich. Sie komme bei einem Rentenbetrag von 1.300 €, der auf der Renteninformation in Aussicht gestellt wird, auf eine spätere Netto-Monatsrente von ca. 1.100 €. Dabei berücksichtigt sie jedoch nur Steuer- und Sozialversicherungs-Abzüge, nicht aber das abgesenkte Rentenniveau. Durch die verlangsamte Anpassung der künftigen Renten an die Lohnentwicklung gehen aber je nach Dauer bis zum Renteneintritt noch einmal weitere 100 bis 150 € bei der Nettorente des Durchschnittsverdieners verloren.

Montag, 16. Dezember 2013

Viele Rentenbescheide sind falsch – bis 31.12. können sich Rentner höhere Nachzahlungen sichern!

Quelle: Bundesverband der Rentenberater


Anträge auf Überprüfung des Rentenbescheides müssen aber bis Jahresende eingegangen sein
Die Erfahrungen des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. zeigen: Viele Rentenbescheide sind falsch, dadurch entgehen Rentnern in Deutschland jedes Jahr Beträge bis zu einigen hundert Euro.

Tipp 1: Stellen Sie noch vor dem 31.12. den Antrag, dass Ihr Bescheid geprüft werden soll. Wenn dieser Antrag bis zum 31. Dezember 2013 beim zuständigen Träger eingeht, wird rückwirkend ab dem 1.1.2009 neu berechnet. Nachgezahlt wird dann also für fast fünf Jahre. Geht der Antrag erst zum 1.1.2014 oder später ein, ergibt sich in der Regel eine Nachzahlung erst ab dem 1. Januar 2010 – es geht also ein ganzes Jahr verloren.

Um die entsprechenden Fristen zu wahren, reicht ein formloses Schreiben ohne Begründung. Allerdings kann die Prüfung des Rentenbescheides auch zu einer Minderung der Rente führen. Deswegen empfiehlt sich in jedem Fall, vor Antragsstellung einen Rentenberater aufzusuchen.

Tipp 2: Auch wer noch keine Rente bezieht, sollte seine Rentenauskünfte von einem Rentenberater überprüfen lassen. Zum einen erkennen Rentenberater Fehler, die sich in den Verlauf eingeschlichen haben und können diese im Vorfeld beheben. Zum anderen können die Betroffenen bei zeitig festgestellter Unterversorgung unter Umständen noch gegensteuern.

Rentenberater sind keine Versicherungsmakler, sondern Sozialrechtsexperten, die dem Wohl ihrer Mandanten verantwortlich sind. Sie beraten und vertreten ihre Mandanten – ähnlich wie Anwälte – in allen Fragen des Sozialversicherungsrechts.

Freitag, 29. November 2013

Griechische Renten im Ausland

Die folgenden Informationen wurden aus dem Griechenland-Blog bereitgestellt


"Gnadenfrist für IKA-Rentner in Griechenland

Die Rentner des Versicherungsträgers IKA in Griechenland müssen fehlende oder nicht korrekte Steuer- und Versicherungsnummern bis zum 09 Mai 2013 ergänzen.
Laut einer Bekanntmachung des Versicherungsträgers IKA müssen alle Rentner des Trägers, deren Sozialversicherungsnummer (AMKA) oder / und Steuernummer (AFM) bisher nicht oder inkorrekt registriert wurde, diese Angaben bis spätestens zum 09 Mai 2013 online eingeben bzw. korrigieren, da die Zahlung ihrer Renten anderenfalls ab Juni 2013 eingestellt wird.
Die Überprüfung sowie gegebenenfalls erforderliche Eingabe oder Korrektur der Steuer- und Versicherungsnummer sowohl im Inland als auch im Ausland lebender IKA-Rentner ist über die Website des Versicherungsträgers möglich.
Es sei angemerkt, dass die Zahlung der Renten an die betroffenen Rentner ursprünglich ab dem 29 April 2013 eingestellt werden sollte, das Ministerium für Arbeit, Sozialversicherung und Fürsorge jedoch wegen der anstehenden griechisch-orthodoxen Karwoche und Osterfeiertage die Anweisung erteilte, die Renten für Mai 2013 regulär auszuzahlen."



In Griechenland werden Renten nur noch an Empfänger zur Auszahlung kommen, die sich persönlich mit Steuernummer und Sozialversicherungsnummer ausgewiesen haben.
Ab Oktober 2012 werden in Griechenland die Versicherungskassen keinerlei Rentenleistung (Haupt- oder Zusatzrente) und keinerlei Zulage oder Beihilfe mehr auszahlen, wenn nicht die griechische Steuernummer (AFM) und die griechische Sozialversicherungsnummer (AMKA) der Rentner deklariert worden sind.
Mit einem Eilerlass, den am 01 August 2012 der Minister für Arbeit, Sozialversicherung und Fürsorge Giannis Vroutsis an alle Kassen schickte, setzt er eine Frist von zwei Monaten zur “Identifizierung” der Berechtigten und der Leistungen und die Aktualisierung der elektronischen Archive, die anschließend zur Durchführung von Kontrollen zur Auffindung sowohl alle jener, die rechtswidrig Renten beziehen, als auch der Empfänger verwendet werden, welche die bezogenen Beträge nicht deklarieren.
Das konkrete Verfahren wird gleichzeitig zur Schaffung einer zuverlässigen elektronischen Datenbank bezüglich der Anzahl der Rentner und der genauen Höhe der bezogenen Renten führen und die Planung für die Kürzungen erleichtern, die sowohl bei den Hauptrenten als auch den Zusatzrenten anstehen.

Der Runderlass des Arbeitsministers

Auf Basis des in Rede stehenden Runderlasses sind die Kassen aufgefordert:
  • Umgehend alle elektronischen Archive zu schicken, die sie nicht bereits übermittelt haben, und obligatorisch um Sozialversicherungsnummer (AMKA) und Steuer-ID (AFM) zu ergänzen.
  • Die Rentner aufzufordern, zur Ergänzung der Sozialversicherungsnummer oder Steuer-ID persönlich vorstellig zu werden.
  • Umgehend die Zahlung der Rente an alle einzustellen, die innerhalb von zwei Monaten ab der Entsendung der Anmerkungen der Datenverarbeitungszentrale die Daten nicht angeben.
Um Verzögerungen (auch wegen der Urlaube im August) zu vermeiden, verlangt das Ministerium von den Versicherungsträgern detaillierte Informationen innerhalb der kommenden fünf Werktage und ruft in Erinnerung, dass alle Kassenvorstände, die den Anweisungen nicht folgen, sich mit Sanktionen konfrontiert sehen werden.
Schließlich wird zur Vermeidung der Entsendung doppelter Archive die IDIKA A.G. die ihr zur Verfügung stehenden Archive entsenden, und die Kassen, die sich eigener Mittel bedienen, werden ihre eigenen Archive entsenden (bereits abgeschickt worden sind die Archive von ETAA-TSMEDE, ETAA-Juristenkasse, ETAA-TSAY, ETAA – Abteilung für Notare, OGA, OAEE-TEWE, OAEE-TSA, OAEE-TAE, TEAIT-TEAYEK, TEAIT-TEAYFE, TEAIT-TEAYET, TEAPOZO, TEADY, ETAP-MME, ETAP-MME Zusatzkasse und IKA-ETEAM).

Die erhobenen Daten

Die Daten werden “angesichts der kritischen volkswirtschaftlichen Umstände und dazu verlangt, damit die Dienststellen der Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums zu einem Datenabgleich mit dem Zweck schreiten, Beitrags- und Steuerhinterziehung zu bekämpfen“. Die Daten der haupt- und zusatzversicherten Rentner werden umfassen:
  • Sozialversicherungsnummer (AMKA)
  • Steuer-ID (AFM)
  • Vor- und Nachname
  • Name des Vaters Name der Mutter
  • Personalausweisnummer
  • Postanschrift
  • Bruttobetrag der Rente
  • Nettobetrag der Rente
  • entsprechende Steuer und einbehaltene Steuer
Das Hauptbestreben des Ministeriums besteht darin, das gesamte Spektrum der illegalen Renten aufzudecken, die doppelten und dreifachen Renten ausfindig zu machen, welche die gesetzlichen Zahlungsgrenzen übersteigen, sicherzustellen, dass alle Einkommen deklariert und besteuert werden, und schließlich festzustellen, ob alle Rentenleistungen auf rechtmäßige Weise gezahlt werden.
Ziel des Ministeriums ist, ab dem 01 Januar 2013 das Rentenzahlungssystem vollständig von “falschen” Renten und finanziellen Verlusten saniert zu haben."

Mittwoch, 20. November 2013

Ein Fall aus der Rentenbescheidprüfung



Mit Bescheid aus dem August 2013 ist unserem Mandanten eine Altersrente für langjährig Versicherte ab Oktober 2013 zuerkannt worden. 

In der Anlage 2 Seite 2 des Rentenbescheides war ersichtlich, dass unserem Mandanten neben einer Pflichtbeitragszeit bei Bezug von Arbeitslosengeld und Berufsausbildung zusätzlich eine Anrechnungszeit bei Fachschulbesuch nach § 58 SGB VI zuerkannt wurde. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Agentur für Arbeit Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen vorschreibt.

Gemäß Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2011 sind rentenmindernde Anrechnungszeiten bei Fachschulbesuch neben Arbeitslosigkeitszeiten aus dem Versicherungskonto der Versicherten zu entfernen. Die Deutsche Rentenversicherung folgte diesem Urteil bei Erlass des Rentenbescheides offensichtlich nicht. 

Nach Widerspruchsbegründung und entsprechender Antragstellung auf Herausnahme der Anrechnungszeit bei Fachschulausbildung, parallel zur vorrangigen Beitragszeit bei Arbeitslosengeldbezug, aus dem Versicherungskonto unseres Mandanten, und die Neuberechnung der Rente mit Beginn zum 1.10.2013, ergab sich ein um 14,50 € monatlich höhere Rente.

Diese Fälle stellen leider trotz eindeutiger Rechtssprechung keine Seltenheit dar. Auch Differenzen von bis zu 30,- € monatlich sind nicht unüblich. Die Kosten einer Rentenbescheidprüfung durch Fachleute haben sich oft nach kurzer Zeit ammortisiert.

Mittwoch, 23. Oktober 2013

Überzahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung der Rentner (§106 SGB VI)

Ein von Anbeginn verloren geglaubtes Verfahren wurde gestern in der Berufungsinstanz doch noch vollumfänglich gewonnen. Meine Mandantin spart sich eine Rückzahlung in Höhe von ca. 5.700,- € zzgl. Zinsen und Säumniszuschlägen. Und das Ganze, weil die Vorsitzende Richterin beim Landessozialgericht Baden-Württemberg richtig gründlich und ohne Vorurteil an die Rechtssache herangegangen ist. Mein Glaube an die Judikative wurde zumindest heute sehr gestärkt. 

Verfahrensdauer insgesamt 5 Jahre & 1 Monat, Berufungsinstanz vor dem LSG Ba-Wü lediglich 11 Monate!!

Freitag, 11. Oktober 2013

EU-Beitritt Kroatiens - Änderungen im Bereich gesetzl. Rentenversicherung zum 1.07.2013

"Anders als nach dem deutsch-kroatischen Abkommen werden für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht nur die in Deutschland und Kroatien zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet, sondern die in allen Mitgliedstaaten der EU zurückgelegten Zeiten berücksichtigt. Zudem werden die kroatischen Zeiten in die deutsche Rentenberechnung einbezogen, was zu einer höheren Rente führen kann.

Personen, die bereits eine Rente nach dem Abkommen erhalten, können beim Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Wird der Antrag bis zum 30.06.2015 gestellt, kann die Rente rückwirkend ab 1.07.2013 neu berechnet werden. Bei späterer Antragstellung kann die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats zugebilligt werde."

Quelle: Die Rentenversicherung - Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V. - 54 Jahrgang, Heft 10, Oktober 2013

Aktuelle Sozialversicherungswerte

Zur Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte folgen sie dem nachfolgenden Link auf die Seite des Bundesverbandes der Rentenberater: SV-Werte - BVdR

Abgabepflicht Einkommensteuererklärung bei Rentnern

"Nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 sind Rentner auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen letzten Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung seien, so ein Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 2013 (AZ: 4 V 1522/13).

Im Urteilsfall wurde ein Rentnerehepaar im Jahr 2012 vom Finanzamt aufgefordert, seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 abzugeben. Das Rentnerehepaar wandte sich dagegen mit der Begründung, dass sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet seien, weil dies in den Erläuterungen zum letzten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 entsprechend mitgeteilt worden sei. Das Finanzamt setzte darauf die Einkommensteuer für das Jahr 2010 fest.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wurde Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz erhoben, zudem wurde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde vom Finanzgericht abgelehnt. Da anzunehmen ist, dass das Finanzgericht auch im Klageverfahren so entscheiden wird, darf man auf das voraussichtlich anhängige werdende Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof gespannt sein."

Quelle: Der Steuerzahler - Wirtschaftsmagazin - Ausgabe Oktober 2013 / Bund der Steuerzahler

Freitag, 18. Januar 2013

Mutterschutzzeiten bei Zusatzversorgung

Wie in einem früheren Blog bereits mitgeteilt, hat das Bundesverfassungsgericht die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorung für verfassungswidrig erklärt.

Nach Vereinbarung der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes werden nunmehr Zeiten des Mutterschutzes ab dem 18.05.1990 den Beschäftigungszeiten gleichgestellt. Sie gelten als vollwertige Versicherungszeit, zuzüglich Anrechnung auf die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten.

Eine Tarifeinigung zur Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor dem 18.05.1990 ist bislang noch nicht erfolgt, wird aber in den nächsten Monaten erwartet.

Ein Antrag auf Überprüfung der Betriebsrentenansprüche aus öffentlichem Dienstverhältnis oder Beschäftigung wird daher dringend empfohlen.

Info-Telefon Deutschland (0711) 652 262 15

Dienstag, 15. Januar 2013

Lebensbescheiningung OGA (& IKA, u.a.)

Mit Ende des Jahres 2012 hat die OGA (Landwirtschaftliche Alterskasse in Griechenland) von allen Rentenbeziehern eine Lebensbescheinigung angefordert.

Viele Rentner, vor allem im Ausland lebende, waren mit dieser Situation und Prozedur überrascht worden. Demnach kam es ab 2013 zur Einstellung der Rentenzahlungen aus Griechenland, da es auch an Hilfestellungen und Informationsfluss mangelte.

Aufgrund dauerhafter & vielzähliger Anfragen sind wir gegen eine Aufwandspauschale nunmehr gerne behiflich und korrespondieren mit den zuständigen Stellen. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass wir auf die Bearbeitungszeiten bei den griechischen Versicherungsträgern, speziell bei der OGA, keinen Einfluss nehmen können.

Info-Telefon Deutschland (0711) 652 262 15

Die neuen Gutscheine sind da

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