"Gnadenfrist für IKA-Rentner in Griechenland
Die Rentner des Versicherungsträgers IKA in Griechenland müssen fehlende oder nicht korrekte Steuer- und Versicherungsnummern bis zum 09 Mai 2013 ergänzen.
Laut einer Bekanntmachung des
Versicherungsträgers IKA müssen alle Rentner des Trägers, deren
Sozialversicherungsnummer (AMKA) oder / und Steuernummer (AFM) bisher
nicht oder inkorrekt registriert wurde, diese Angaben bis spätestens zum
09 Mai 2013 online eingeben bzw. korrigieren, da die Zahlung ihrer
Renten anderenfalls ab Juni 2013 eingestellt wird.
Die Überprüfung sowie gegebenenfalls
erforderliche Eingabe oder Korrektur der Steuer- und Versicherungsnummer
sowohl im Inland als auch im Ausland lebender IKA-Rentner ist über die
Website des Versicherungsträgers möglich.
Es sei angemerkt, dass die Zahlung der
Renten an die betroffenen Rentner ursprünglich ab dem 29 April 2013
eingestellt werden sollte, das Ministerium für Arbeit,
Sozialversicherung und Fürsorge jedoch wegen der anstehenden
griechisch-orthodoxen Karwoche und Osterfeiertage die Anweisung
erteilte, die Renten für Mai 2013 regulär auszuzahlen."
In Griechenland werden Renten
nur noch an Empfänger zur Auszahlung kommen, die sich persönlich mit
Steuernummer und Sozialversicherungsnummer ausgewiesen haben.
Ab Oktober 2012 werden in Griechenland
die Versicherungskassen keinerlei Rentenleistung (Haupt- oder
Zusatzrente) und keinerlei Zulage oder Beihilfe mehr auszahlen, wenn
nicht die griechische Steuernummer (AFM) und die
griechische Sozialversicherungsnummer (AMKA) der Rentner deklariert worden sind.
Mit einem Eilerlass, den am 01 August
2012 der Minister für Arbeit, Sozialversicherung und Fürsorge Giannis
Vroutsis an alle Kassen schickte, setzt er eine Frist von zwei Monaten
zur “Identifizierung” der Berechtigten und der Leistungen und die
Aktualisierung der elektronischen Archive, die anschließend zur
Durchführung von Kontrollen zur Auffindung sowohl alle jener, die
rechtswidrig Renten beziehen, als auch der Empfänger verwendet werden,
welche die bezogenen Beträge nicht deklarieren.
Das konkrete Verfahren wird gleichzeitig
zur Schaffung einer zuverlässigen elektronischen Datenbank bezüglich
der Anzahl der Rentner und der genauen Höhe der bezogenen Renten führen
und die Planung für die Kürzungen erleichtern, die sowohl bei den
Hauptrenten als auch den Zusatzrenten anstehen.
Der Runderlass des Arbeitsministers
Auf Basis des in Rede stehenden Runderlasses sind die Kassen aufgefordert:
- Umgehend alle elektronischen Archive zu schicken, die sie nicht
bereits übermittelt haben, und obligatorisch um
Sozialversicherungsnummer (AMKA) und Steuer-ID (AFM) zu ergänzen.
- Die Rentner aufzufordern, zur Ergänzung der Sozialversicherungsnummer oder Steuer-ID persönlich vorstellig zu werden.
- Umgehend die Zahlung der Rente an alle
einzustellen, die innerhalb von zwei Monaten ab der Entsendung der
Anmerkungen der Datenverarbeitungszentrale die Daten nicht angeben.
Um Verzögerungen (auch wegen der Urlaube
im August) zu vermeiden, verlangt das Ministerium von den
Versicherungsträgern detaillierte Informationen innerhalb der kommenden
fünf Werktage und ruft in Erinnerung, dass alle Kassenvorstände, die den
Anweisungen nicht folgen, sich mit Sanktionen konfrontiert sehen
werden.
Schließlich wird zur Vermeidung der
Entsendung doppelter Archive die IDIKA A.G. die ihr zur Verfügung
stehenden Archive entsenden, und die Kassen, die sich eigener Mittel
bedienen, werden ihre eigenen Archive entsenden (bereits abgeschickt
worden sind die Archive von ETAA-TSMEDE, ETAA-Juristenkasse, ETAA-TSAY,
ETAA – Abteilung für Notare, OGA,
OAEE-TEWE, OAEE-TSA, OAEE-TAE, TEAIT-TEAYEK, TEAIT-TEAYFE, TEAIT-TEAYET, TEAPOZO, TEADY, ETAP-MME, ETAP-MME Zusatzkasse und
IKA-ETEAM).
Die erhobenen Daten
Die Daten werden “angesichts der
kritischen volkswirtschaftlichen Umstände und dazu verlangt, damit die
Dienststellen der Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums zu
einem Datenabgleich mit dem Zweck schreiten, Beitrags- und
Steuerhinterziehung zu bekämpfen“. Die Daten der haupt- und zusatzversicherten Rentner werden umfassen:
- Sozialversicherungsnummer (AMKA)
- Steuer-ID (AFM)
- Vor- und Nachname
- Name des Vaters Name der Mutter
- Personalausweisnummer
- Postanschrift
- Bruttobetrag der Rente
- Nettobetrag der Rente
- entsprechende Steuer und einbehaltene Steuer
Das Hauptbestreben des Ministeriums
besteht darin, das gesamte Spektrum der illegalen Renten aufzudecken,
die doppelten und dreifachen Renten ausfindig zu machen, welche die
gesetzlichen Zahlungsgrenzen übersteigen, sicherzustellen, dass alle
Einkommen deklariert und besteuert werden, und schließlich
festzustellen, ob alle Rentenleistungen auf rechtmäßige Weise gezahlt
werden.
Ziel des Ministeriums ist, ab dem 01
Januar 2013 das Rentenzahlungssystem vollständig von “falschen” Renten
und finanziellen Verlusten saniert zu haben."
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