Montag, 16. Dezember 2013

Viele Rentenbescheide sind falsch – bis 31.12. können sich Rentner höhere Nachzahlungen sichern!

Quelle: Bundesverband der Rentenberater


Anträge auf Überprüfung des Rentenbescheides müssen aber bis Jahresende eingegangen sein
Die Erfahrungen des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. zeigen: Viele Rentenbescheide sind falsch, dadurch entgehen Rentnern in Deutschland jedes Jahr Beträge bis zu einigen hundert Euro.

Tipp 1: Stellen Sie noch vor dem 31.12. den Antrag, dass Ihr Bescheid geprüft werden soll. Wenn dieser Antrag bis zum 31. Dezember 2013 beim zuständigen Träger eingeht, wird rückwirkend ab dem 1.1.2009 neu berechnet. Nachgezahlt wird dann also für fast fünf Jahre. Geht der Antrag erst zum 1.1.2014 oder später ein, ergibt sich in der Regel eine Nachzahlung erst ab dem 1. Januar 2010 – es geht also ein ganzes Jahr verloren.

Um die entsprechenden Fristen zu wahren, reicht ein formloses Schreiben ohne Begründung. Allerdings kann die Prüfung des Rentenbescheides auch zu einer Minderung der Rente führen. Deswegen empfiehlt sich in jedem Fall, vor Antragsstellung einen Rentenberater aufzusuchen.

Tipp 2: Auch wer noch keine Rente bezieht, sollte seine Rentenauskünfte von einem Rentenberater überprüfen lassen. Zum einen erkennen Rentenberater Fehler, die sich in den Verlauf eingeschlichen haben und können diese im Vorfeld beheben. Zum anderen können die Betroffenen bei zeitig festgestellter Unterversorgung unter Umständen noch gegensteuern.

Rentenberater sind keine Versicherungsmakler, sondern Sozialrechtsexperten, die dem Wohl ihrer Mandanten verantwortlich sind. Sie beraten und vertreten ihre Mandanten – ähnlich wie Anwälte – in allen Fragen des Sozialversicherungsrechts.

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