Freitag, 29. November 2013

Griechische Renten im Ausland

Die folgenden Informationen wurden aus dem Griechenland-Blog bereitgestellt


"Gnadenfrist für IKA-Rentner in Griechenland

Die Rentner des Versicherungsträgers IKA in Griechenland müssen fehlende oder nicht korrekte Steuer- und Versicherungsnummern bis zum 09 Mai 2013 ergänzen.
Laut einer Bekanntmachung des Versicherungsträgers IKA müssen alle Rentner des Trägers, deren Sozialversicherungsnummer (AMKA) oder / und Steuernummer (AFM) bisher nicht oder inkorrekt registriert wurde, diese Angaben bis spätestens zum 09 Mai 2013 online eingeben bzw. korrigieren, da die Zahlung ihrer Renten anderenfalls ab Juni 2013 eingestellt wird.
Die Überprüfung sowie gegebenenfalls erforderliche Eingabe oder Korrektur der Steuer- und Versicherungsnummer sowohl im Inland als auch im Ausland lebender IKA-Rentner ist über die Website des Versicherungsträgers möglich.
Es sei angemerkt, dass die Zahlung der Renten an die betroffenen Rentner ursprünglich ab dem 29 April 2013 eingestellt werden sollte, das Ministerium für Arbeit, Sozialversicherung und Fürsorge jedoch wegen der anstehenden griechisch-orthodoxen Karwoche und Osterfeiertage die Anweisung erteilte, die Renten für Mai 2013 regulär auszuzahlen."



In Griechenland werden Renten nur noch an Empfänger zur Auszahlung kommen, die sich persönlich mit Steuernummer und Sozialversicherungsnummer ausgewiesen haben.
Ab Oktober 2012 werden in Griechenland die Versicherungskassen keinerlei Rentenleistung (Haupt- oder Zusatzrente) und keinerlei Zulage oder Beihilfe mehr auszahlen, wenn nicht die griechische Steuernummer (AFM) und die griechische Sozialversicherungsnummer (AMKA) der Rentner deklariert worden sind.
Mit einem Eilerlass, den am 01 August 2012 der Minister für Arbeit, Sozialversicherung und Fürsorge Giannis Vroutsis an alle Kassen schickte, setzt er eine Frist von zwei Monaten zur “Identifizierung” der Berechtigten und der Leistungen und die Aktualisierung der elektronischen Archive, die anschließend zur Durchführung von Kontrollen zur Auffindung sowohl alle jener, die rechtswidrig Renten beziehen, als auch der Empfänger verwendet werden, welche die bezogenen Beträge nicht deklarieren.
Das konkrete Verfahren wird gleichzeitig zur Schaffung einer zuverlässigen elektronischen Datenbank bezüglich der Anzahl der Rentner und der genauen Höhe der bezogenen Renten führen und die Planung für die Kürzungen erleichtern, die sowohl bei den Hauptrenten als auch den Zusatzrenten anstehen.

Der Runderlass des Arbeitsministers

Auf Basis des in Rede stehenden Runderlasses sind die Kassen aufgefordert:
  • Umgehend alle elektronischen Archive zu schicken, die sie nicht bereits übermittelt haben, und obligatorisch um Sozialversicherungsnummer (AMKA) und Steuer-ID (AFM) zu ergänzen.
  • Die Rentner aufzufordern, zur Ergänzung der Sozialversicherungsnummer oder Steuer-ID persönlich vorstellig zu werden.
  • Umgehend die Zahlung der Rente an alle einzustellen, die innerhalb von zwei Monaten ab der Entsendung der Anmerkungen der Datenverarbeitungszentrale die Daten nicht angeben.
Um Verzögerungen (auch wegen der Urlaube im August) zu vermeiden, verlangt das Ministerium von den Versicherungsträgern detaillierte Informationen innerhalb der kommenden fünf Werktage und ruft in Erinnerung, dass alle Kassenvorstände, die den Anweisungen nicht folgen, sich mit Sanktionen konfrontiert sehen werden.
Schließlich wird zur Vermeidung der Entsendung doppelter Archive die IDIKA A.G. die ihr zur Verfügung stehenden Archive entsenden, und die Kassen, die sich eigener Mittel bedienen, werden ihre eigenen Archive entsenden (bereits abgeschickt worden sind die Archive von ETAA-TSMEDE, ETAA-Juristenkasse, ETAA-TSAY, ETAA – Abteilung für Notare, OGA, OAEE-TEWE, OAEE-TSA, OAEE-TAE, TEAIT-TEAYEK, TEAIT-TEAYFE, TEAIT-TEAYET, TEAPOZO, TEADY, ETAP-MME, ETAP-MME Zusatzkasse und IKA-ETEAM).

Die erhobenen Daten

Die Daten werden “angesichts der kritischen volkswirtschaftlichen Umstände und dazu verlangt, damit die Dienststellen der Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums zu einem Datenabgleich mit dem Zweck schreiten, Beitrags- und Steuerhinterziehung zu bekämpfen“. Die Daten der haupt- und zusatzversicherten Rentner werden umfassen:
  • Sozialversicherungsnummer (AMKA)
  • Steuer-ID (AFM)
  • Vor- und Nachname
  • Name des Vaters Name der Mutter
  • Personalausweisnummer
  • Postanschrift
  • Bruttobetrag der Rente
  • Nettobetrag der Rente
  • entsprechende Steuer und einbehaltene Steuer
Das Hauptbestreben des Ministeriums besteht darin, das gesamte Spektrum der illegalen Renten aufzudecken, die doppelten und dreifachen Renten ausfindig zu machen, welche die gesetzlichen Zahlungsgrenzen übersteigen, sicherzustellen, dass alle Einkommen deklariert und besteuert werden, und schließlich festzustellen, ob alle Rentenleistungen auf rechtmäßige Weise gezahlt werden.
Ziel des Ministeriums ist, ab dem 01 Januar 2013 das Rentenzahlungssystem vollständig von “falschen” Renten und finanziellen Verlusten saniert zu haben."

Mittwoch, 20. November 2013

Ein Fall aus der Rentenbescheidprüfung



Mit Bescheid aus dem August 2013 ist unserem Mandanten eine Altersrente für langjährig Versicherte ab Oktober 2013 zuerkannt worden. 

In der Anlage 2 Seite 2 des Rentenbescheides war ersichtlich, dass unserem Mandanten neben einer Pflichtbeitragszeit bei Bezug von Arbeitslosengeld und Berufsausbildung zusätzlich eine Anrechnungszeit bei Fachschulbesuch nach § 58 SGB VI zuerkannt wurde. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Agentur für Arbeit Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen vorschreibt.

Gemäß Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2011 sind rentenmindernde Anrechnungszeiten bei Fachschulbesuch neben Arbeitslosigkeitszeiten aus dem Versicherungskonto der Versicherten zu entfernen. Die Deutsche Rentenversicherung folgte diesem Urteil bei Erlass des Rentenbescheides offensichtlich nicht. 

Nach Widerspruchsbegründung und entsprechender Antragstellung auf Herausnahme der Anrechnungszeit bei Fachschulausbildung, parallel zur vorrangigen Beitragszeit bei Arbeitslosengeldbezug, aus dem Versicherungskonto unseres Mandanten, und die Neuberechnung der Rente mit Beginn zum 1.10.2013, ergab sich ein um 14,50 € monatlich höhere Rente.

Diese Fälle stellen leider trotz eindeutiger Rechtssprechung keine Seltenheit dar. Auch Differenzen von bis zu 30,- € monatlich sind nicht unüblich. Die Kosten einer Rentenbescheidprüfung durch Fachleute haben sich oft nach kurzer Zeit ammortisiert.