Mehr Rente für Erwerbsgeminderte mit Rentenbeginn ab 1.
Juli 2014: Die Zurechnungszeit bei der Erwerbminderungsrente steigt von
60 auf 62 Jahre und die Berechnungsgrundlage wird verbessert.
Was ist neu an der Erwerbsminderungsrente?
Menschen, die ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, werden besser abgesichert:
Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente
gehen muss, bekommt aktuell eine Rente, als hätte er noch bis zum
vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet.
Diese so genannte „Zurechnungszeit“ wird um zwei Jahre - von 60 auf 62
Jahre - verlängert. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob
sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger
als bisher gearbeitet hätten. Von dieser Verbesserung profitieren
Rentenzugänge ab dem 1. Juli 2014 in die Erwerbsminderungsrente im Alter
von unter 62 Jahren.
Neben der Länge der Zurechnungszeit ist für die Höhe der
Erwerbsminderungsrente auch entscheidend, wie der Verdienst ermittelt
wird, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird. Bislang wird die
Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des
gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet.
Mit dem Rentenpaket ändert sich das:
Künftig wird geprüft, ob gegebenenfalls die letzten vier Jahre bis
zum Eintritt der Erwerbsminderung diese Bewertung negativ beeinflussen,
etwa weil in dieser Zeit wegen Einschränkungen bereits
Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Das ist häufig der Fall, etwa
weil die Menschen in dieser Zeit schon häufig krank waren, oder
krankheitsbedingt nicht mehr so viel
bzw.
gar nicht mehr arbeiten konnten. Mindern die letzten vier Jahre bis zum
Eintritt der Erwerbsminderung die Ansprüche, fallen sie künftig aus der
Berechnung heraus. Diese so genannte „Günstigerprüfung“ führt die
Deutsche Rentenversicherung durch. Das Ergebnis ist immer das für den
Erwerbsminderungsrentner positivere.
Warum wird die Erwerbsminderungsrente verbessert?
In den letzten Jahren sind die Erwerbsminderungsrenten kontinuierlich
gesunken. Während der durchschnittliche Rentenzahlbetrag im Jahr 2001
noch bei 676 Euro lag, waren es 2012 durchschnittlich nur noch 607 Euro.
Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig
sein können, sind jedoch auf die Solidarität der
Versichertengemeinschaft angewiesen und müssen auf diese Solidarität
vertrauen können.
Wer profitiert von der neuen Erwerbsminderungsrente?
Von der verbesserten Erwerbsminderungsrente werden alle Versicherten
profitieren, die ab dem 1. Juli 2014 im Alter von unter 62 Jahren in
Erwerbsminderungsrente gehen.