Donnerstag, 6. Februar 2014

Rentenpaket: Erwerbsminderungsrente ab 1. Juli 2014

 Erwerbsminderungsrente

Eine Gruppe Senioren unternimmt eine Bootsfahrt
Mehr Rente für Erwerbsgeminderte mit Rentenbeginn ab 1. Juli 2014: Die Zurechnungszeit bei der Erwerbminderungsrente steigt von 60 auf 62 Jahre und die Berechnungsgrundlage wird verbessert.

Was ist neu an der Erwerbsminderungsrente?

Menschen, die ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, werden besser abgesichert:
Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt aktuell eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Von dieser Verbesserung profitieren Rentenzugänge ab dem 1. Juli 2014 in die Erwerbsminderungsrente im Alter von unter 62 Jahren.
Neben der Länge der Zurechnungszeit ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente auch entscheidend, wie der Verdienst ermittelt wird, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird. Bislang wird die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Mit dem Rentenpaket ändert sich das:
Künftig wird geprüft, ob gegebenenfalls die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung diese Bewertung negativ beeinflussen, etwa weil in dieser Zeit wegen Einschränkungen bereits Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Das ist häufig der Fall, etwa weil die Menschen in dieser Zeit schon häufig krank waren, oder krankheitsbedingt nicht mehr so viel bzw. gar nicht mehr arbeiten konnten. Mindern die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die Ansprüche, fallen sie künftig aus der Berechnung heraus. Diese so genannte „Günstigerprüfung“ führt die Deutsche Rentenversicherung durch. Das Ergebnis ist immer das für den Erwerbsminderungsrentner positivere.

Warum wird die Erwerbsminderungsrente verbessert?

In den letzten Jahren sind die Erwerbsminderungsrenten kontinuierlich gesunken. Während der durchschnittliche Rentenzahlbetrag im Jahr 2001 noch bei 676 Euro lag, waren es 2012 durchschnittlich nur noch 607 Euro. Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, sind jedoch auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen und müssen auf diese Solidarität vertrauen können.

Wer profitiert von der neuen Erwerbsminderungsrente?

Von der verbesserten Erwerbsminderungsrente werden alle Versicherten profitieren, die ab dem 1. Juli 2014 im Alter von unter 62 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen.
Ausschnitt aus der Infografik "Erwerbsminderungsrente"

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