Donnerstag, 6. Februar 2014

Rentenpaket: Mütterrente

Mütterrente

Eine ältere und eine jüngere Frau lächeln gemeinsam in die Kamera
Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, erhalten pro Kind und Jahr über 300 Euro mehr Rente.

Was ist neu?

Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch. Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt. Konkret bedeutet das: Mütter (ggf. auch Väter), die von der Regelung profitieren, erhalten pro Monat und Kind einen zusätzlichen (Brutto)Pauschalbetrag von 28,14 Euro in den alten bzw. 25,74 Euro in den neuen Bundesländern. Das entspricht aufs Jahr gerechnet Brutto-Aufschlägen von rund 338 Euro (alte Bundesländer) bzw. rund 309 Euro (neue Bundesländer). Diejenigen, die noch nicht in Rente sind, erhalten für ihre spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben.

Warum wird die Mütterrente eingeführt?

Die Mütterrente ist eine Anerkennung für die erbrachte Erziehungsleistung. Frauen und Männer, die vor 1992 Kinder großgezogen haben, hatten nicht die Betreuungsmöglichkeiten und damit Chancen auf Berufstätigkeit, wie Eltern sie heute haben. Viele haben die Arbeit unterbrochen oder ganz aufgegeben, um die Erziehung der Kinder zu übernehmen. Ihre Erziehungsleistung soll stärker gewürdigt werden als bisher.

Wer profitiert von der Mütterrente?

Von der neuen Mütterrente profitieren alle Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben – das sind 2014 allein gut 9,5 Millionen Frauen (und auch einige Männer) deutschlandweit.
Ausschnitt aus der Infografik "Mütterrente"
* Regelung gilt für Kinder die vor 1992 geboren sind. Alle Summen sind Bruttosummen.


Was kostet die Mütterrente?

Die Verbesserung der Mütterrente führt zu jährlichen Kosten von derzeit rund 6,7 Milliarden Euro. Diese Kosten können in den nächsten Jahren ohne Beitragssatzerhöhung in der Rentenversicherung finanziert werden. Ab dem Jahr 2019 beteiligt sich der Bund mit zusätzlichen Mitteln an der Finanzierung der neuen Leistungen für Kindererziehung.

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