Chance vertan!
Für den Bundesverband der Rentenberater e.V. hat der neue Gesetzentwurf kaum Reformpotenzial
Mit enormen Mehrausgaben hat die Bundesregierung ein Rentenpaket
geschnürt. Bei vielen Versicherten kommen davon allerdings nur
„Rentenpäckchen“ an. Teilweise vernünftige Ideen bleiben im Ansatz
stecken, wichtige Bereiche wie die Lockerung der Hinzuverdienstgrenzen
für Frührentner wurden nicht berücksichtigt. Das wichtigste Thema
„Altersarmut“ wurde gleich komplett auf später verschoben – ohne
konkrete Angabe von Zeitrahmen oder Plänen.
Die Bekämpfung der
Altersarmut war vor allem für die SPD vor der Wahl ein wichtiges Thema.
Die Ministerin belässt es bei der vagen Ankündigung „etwas tun zu
wollen“. Im aktuellen Gesetzentwurf ist hierzu nichts zu finden. Die
sogenannte „Mütterrente“ nützt Rentnern, die von der Grundsicherung
leben nichts – sie wird mit der Sozialleistung verrechnet.
Ideen,
wie Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte vor der „Armutsfalle
Alter“ geschützt werden sollen? Fehlanzeige. Dabei gäbe es mit der
Wiedereinführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten immerhin einen
vernünftigen Ansatz zum Schutz vor Altersarmut.
Eine wirkliche
Reform ist allerdings bei der lange fälligen Neuregelung der
Erwerbsminderungsrente gelungen. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr arbeiten kann, wird durch das neue Gesetz besser abgesichert.
Neurentner werden so gestellt, als ob sie bei gleichem Durchschnittslohn
zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Die letzten vier Jahre vor der
Erwerbsminderung dürfen sich nicht negativ auf die Rentenhöhe auswirken.
Die
sogenannte „Mütterrente“ ist ein Schritt in die richtige Richtung;
gesellschaftlich ausgewogen und gerecht sind die aktuellen Pläne und vor
allem die Finanzierung deswegen noch lange nicht.
Zum einen wird
die gleiche Leistung, nämlich die Erziehung von Kindern, weiter
unterschiedlich bewertet und niemand kann erklären, warum die Zeiten für
vor 1992 geborene Kinder weniger wert sind als die für später geborene.
Zum anderen bleibt die Finanzierung an den Beitragszahlern hängen.
Gerade
bei der Mütterrente gibt es nahezu hundertprozentige Zustimmung aus
allen Teilen der Bevölkerung. Bundesarbeitsministerin Nahles hätte mit
etwas mehr Zeit und Gründlichkeit Finanzierungsmöglichkeiten finden
können, die von allen getragen werden. Denkbare Ansätze wären Umlage-
oder Solidaritätsmodelle.
Die Frage, wer die Kosten tragen soll,
wird also leider nur zu deutlich beantwortet. Vor allem die Menschen,
die aus Lohn und Gehalt Rentenbeiträge zahlen. Die
Bundesarbeitsministerin plant schon jetzt, die Rentenbeiträge drastisch
zu erhöhen.
Völlig offen geblieben ist auch die Neuregelung der
Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner. Von den früheren Plänen die
Verdienstgrenzen zu lockern, ist nichts übrig geblieben. Die Möglichkeit
ihren Lebensstandard durch zusätzliche Arbeit zu sichern, bleibt vielen
Frührentnern verschlossen. Die starre Obergrenze von 450 Euro bewirkt
mitunter, dass qualifizierte Rentner gar keine Jobangebote annehmen
können.
Für den Bundesverband der Rentenberater e.V. sind die
Absicherung des Lebensstandards und der Schutz vor Altersarmut die
vorrangigen Ziele einer Rentenreform. Dazu gehören: Die Anerkennung von
Erziehungs- und Studienzeiten, die allerdings von allen Teilen der
Gesellschaft getragen werden sollten. Die Lockerung der
Hinzuverdienstgrenzen und die Wiedereinführung der Rente nach
Mindestentgeltpunkten, die einen Schutz vor Altersarmut bieten würde.
Außerdem könnte durch die Ausweitung und stärkere Förderung der
betrieblichen Altersvorsorge der Lebensstandard kommender
Rentnergenerationen deutlich verbessert werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen