Freitag, 28. Februar 2014

Chance vertan!

„Hier wurde die Chance auf eine echte Rentenreform leichtfertig verspielt!“

Für den Bundesverband der Rentenberater e.V. hat der neue Gesetzentwurf kaum Reformpotenzial

Mit enormen Mehrausgaben hat die Bundesregierung ein Rentenpaket geschnürt. Bei vielen Versicherten kommen davon allerdings nur „Rentenpäckchen“ an. Teilweise vernünftige Ideen bleiben im Ansatz stecken, wichtige Bereiche wie die Lockerung der Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner wurden nicht berücksichtigt. Das wichtigste Thema „Altersarmut“ wurde gleich komplett auf später verschoben – ohne konkrete Angabe von Zeitrahmen oder Plänen.

Die Bekämpfung der Altersarmut war vor allem für die SPD vor der Wahl ein wichtiges Thema. Die Ministerin belässt es bei der vagen Ankündigung „etwas tun zu wollen“. Im aktuellen Gesetzentwurf ist hierzu nichts zu finden. Die sogenannte „Mütterrente“ nützt Rentnern, die von der Grundsicherung leben nichts – sie wird mit der Sozialleistung verrechnet.

Ideen, wie Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte vor der „Armutsfalle Alter“ geschützt werden sollen? Fehlanzeige. Dabei gäbe es mit der Wiedereinführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten immerhin einen vernünftigen Ansatz zum Schutz vor Altersarmut.

Eine wirkliche Reform ist allerdings bei der lange fälligen Neuregelung der Erwerbsminderungsrente gelungen. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird durch das neue Gesetz besser abgesichert. Neurentner werden so gestellt, als ob sie bei gleichem Durchschnittslohn zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung dürfen sich nicht negativ auf die Rentenhöhe auswirken.

Die sogenannte „Mütterrente“ ist ein Schritt in die richtige Richtung; gesellschaftlich ausgewogen und gerecht sind die aktuellen Pläne und vor allem die Finanzierung deswegen noch lange nicht.

Zum einen wird die gleiche Leistung, nämlich die Erziehung von Kindern, weiter unterschiedlich bewertet und niemand kann erklären, warum die Zeiten für vor 1992 geborene Kinder weniger wert sind als die für später geborene. Zum anderen bleibt die Finanzierung an den Beitragszahlern hängen.

Gerade bei der Mütterrente gibt es nahezu hundertprozentige Zustimmung aus allen Teilen der Bevölkerung. Bundesarbeitsministerin Nahles hätte mit etwas mehr Zeit und Gründlichkeit Finanzierungsmöglichkeiten finden können, die von allen getragen werden. Denkbare Ansätze wären Umlage- oder Solidaritätsmodelle.

Die Frage, wer die Kosten tragen soll, wird also leider nur zu deutlich beantwortet. Vor allem die Menschen, die aus Lohn und Gehalt Rentenbeiträge zahlen. Die Bundesarbeitsministerin plant schon jetzt, die Rentenbeiträge drastisch zu erhöhen.

Völlig offen geblieben ist auch die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner. Von den früheren Plänen die Verdienstgrenzen zu lockern, ist nichts übrig geblieben. Die Möglichkeit ihren Lebensstandard durch zusätzliche Arbeit zu sichern, bleibt vielen Frührentnern verschlossen. Die starre Obergrenze von 450 Euro bewirkt mitunter, dass qualifizierte Rentner gar keine Jobangebote annehmen können.

Für den Bundesverband der Rentenberater e.V. sind die Absicherung des Lebensstandards und der Schutz vor Altersarmut die vorrangigen Ziele einer Rentenreform. Dazu gehören: Die Anerkennung von Erziehungs- und Studienzeiten, die allerdings von allen Teilen der Gesellschaft getragen werden sollten. Die Lockerung der Hinzuverdienstgrenzen und die Wiedereinführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, die einen Schutz vor Altersarmut bieten würde. Außerdem könnte durch die Ausweitung und stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge der Lebensstandard kommender Rentnergenerationen deutlich verbessert werden.

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