Dienstag, 10. April 2012

Neuer Schwerbehindertenausweis ab 1.01.2013


Das Bundeskabinett hat heute (28. März 2012) eine Änderung der Schwerbehindertenausweis-Verordnung beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimung des Bundesrates. Ab dem 1. Januar 2013 wird es möglich sein, den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte auszustellen.

Der bisher ausgestellte Papierausweis hat das relativ große Format von 13,5 mal 9,5 Zentimeter. Künftig wird der Schwerbehindertenausweis in Plastik gefertigt und dasselbe kleine Format haben wie der neue Personalausweis, der Führerschein und Bankkarten. Er wird damit benutzerfreundlicher. Außerdem enthält er den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache. Für Blinde wird die Buchstabenfolge sch-b-a in Brailleschrift aufgedruckt, damit diese Menschen ihren neuen Schwerbehindertenausweis besser von anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.

Die mit dem Ausweis verbundenen Rechte bleiben unverändert. Der neue Ausweis kann ab dem 1. Januar 2013 ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden jedoch nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.

Die vorhandenen alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Daten und Fakten

  • Ausweis heute 13,5 mal 9,5 Zentimeter aus Papier
  • Ausweis künftig aus Plastik im Bankkartenformat
  • neuer Ausweis kann ab dem 1.1.2013 ausgestellt werden (Ausweisausgabe erfolgt durch die Länder)
  • den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest
  • spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt
  • vorhandene alte Ausweise bleiben gültig. Es müssen also nicht alle im Umlauf befindlichen SB-Ausweise umgetauscht werden
© BMAS

Das neue Rentenreformpaket

...Kern der Rentenreform ist die Zuschussrente, die Lebensleistung in der Rente gerecht belohnt. Weitere Bestandteile sind Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Kombirente. Daneben sind Anpassungen beim Reha-Budget und bei der freiwilligen Beitragsleistung geplant. Die Riester-Rente wird deutlich verbraucherfreundlicher...
Den kompletten Artikel inkl. der einzelnen Bestandteile lesen Sie direkt auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sonntag, 8. April 2012

Beitragsbemessung freiwillige Krankenversicherung

Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ihrer Krankenkasse zur Beitragsbemessung regelmäßig ihren Steuerbescheid vorlegen, sofern sie die Beitragsbemessungsgrenze (z.B. 2012: jährlich 45.900,- Euro) nicht übersteigen.

Bei Einkommenssteigerungen wird der Beitrag ab Folgemonat Vorlage des Steuerbescheides für die Zukunft bis zur Vorlage des nächsten Steuerbescheides angepasst. Die bisherig gezahlten Beiträge werden nicht rückwirkend verändert. Die Krankenkasse darf grundsätzlich weder gezahlte Beiträge zurückzahlen noch Nachzahlungen fordern.

Doch in manchen Fällen dürfen die Krankenkassen auch rückwirkend Beiträge anpassen und nachfordern.

Wird eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, liegt im Regelfall noch kein Steuerbescheid für die entsprechenden Einkünfte vor. In solchen Fällen wird das Einkommen geschätzt und die Beiträge vorläufig festgesetzt. Sobald der erste Steuerbescheid vorgelegt wird, werden die Beiträge entsprechend dem tatsächlichen Einkommen angepasst. Ist es höher, wird der Beitrag sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit angepasst. Differenzen müssen hierbei nachgezahlt werden.

Wird ein Steuerbescheid verspätet vorgelegt, so hat die Krankenkasse ebenfalls das Recht Beiträge nachzufordern, da der Steuerbescheid unmittelbar nach Erhalt unaufgefordert bei der Krankenkasse vorzulegen ist.

Finanzamt wertet Rentenbezugsmitteilungen aus

Neben den beim Finanzamt steuerlich bereits erfassten Rentnern, wurde im September 2010 mit der Auswertung der steuerlich bisher nicht geführten Rentner begonnen.

Die Auswertung erfolgt in zwei Phasen bis zum Frühjahr 2012. Dabei werden die Daten der Rentenbezugsmitteilungen daraufhin überprüft, ob voraussichtlich Steuerpflicht besteht. Sofern ja, soll der Rentenbezieher mit einem automatisiert erstelltem Anschreiben zur Abgabe der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2010 aufgefordert werden.

Freitag, 6. April 2012

Geld zurück bei Krankenkassenbeiträge auf Riester-Rente

Wenn sich Arbeitgeber an der Finanzierung einer Riester-Rente beteiligt haben, ohne dass es sich hierbei um eine Form betrieblicher Altersversorgung handelte, sind Beiträge aus der zu erwartenden Riesterrente an die Kranken- und Pflegeversicherung nicht zu entrichten.

Sowohl das Bundesverfassungs- als auch das Bundessozialgericht haben entsprechend entschieden.

Die Krankenkassen erstatten zuviel gezahlte Beiträge lediglich auf Antrag und entsprechend der Verjährungsrichtlinien zurück.