Freitag, 6. April 2012

Geld zurück bei Krankenkassenbeiträge auf Riester-Rente

Wenn sich Arbeitgeber an der Finanzierung einer Riester-Rente beteiligt haben, ohne dass es sich hierbei um eine Form betrieblicher Altersversorgung handelte, sind Beiträge aus der zu erwartenden Riesterrente an die Kranken- und Pflegeversicherung nicht zu entrichten.

Sowohl das Bundesverfassungs- als auch das Bundessozialgericht haben entsprechend entschieden.

Die Krankenkassen erstatten zuviel gezahlte Beiträge lediglich auf Antrag und entsprechend der Verjährungsrichtlinien zurück.

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