Mittwoch, 19. Dezember 2012

Minijob - Änderungen zum 1.01.2013

Zum 1. Januar 2013 werden die Minijob-Regelungen angepasst. Zwei wesentliche Änderungen sind:

  • Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wird von 400,- € auf 450,- € monatlich erhöht.
  • Eine geringfügige Beschäftigungsaufnahme ab 1.01.2013 unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erhöht sich die Verdienstgrenze selbstverständlich ebenfalls auf 450,- €. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Überschreitung der alten Grenze von bislang 400,- € die Versicherungspflicht begründet. Es besteht jedoch erneut die Möglichkeit sich auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ändert sich der Verdienst auch nach dem 31.12.2012 nicht, so gelten weiterhin die vereinbarten Regelungen.

Ebenfalls erhöht wurde die Mindestgrenze aus welcher ein Betrag zu zahlen ist. Bislang galt, dass auch bei einem Verdienst von unter 155,- € mindestens hieraus der Beitrag zu berechnen ist. Diese Grenze beträgt ab 1.01.2013 nunmehr 175,- €.

Ein Antrag auf Verzicht auf Beitragsaufstockung bzw. auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht grundsätzlich zu empfehlen. Durch eine Beitragsaufstockung können anspruchsbegründende Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung erzielt werden.

Es wird empfohlen sich diesbezüglich im Vorfeld fachmännisch beraten zu lassen. Auch bei einer bereits bestehenden versicherungsfreien Beschäftigung könnten Optimierungen möglich sein.

Info-Telefon Deutschland (0711) 652 262 15