- Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wird von 400,- € auf 450,- € monatlich erhöht.
- Eine geringfügige Beschäftigungsaufnahme ab 1.01.2013 unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ebenfalls erhöht wurde die Mindestgrenze aus welcher ein Betrag zu zahlen ist. Bislang galt, dass auch bei einem Verdienst von unter 155,- € mindestens hieraus der Beitrag zu berechnen ist. Diese Grenze beträgt ab 1.01.2013 nunmehr 175,- €.
Ein Antrag auf Verzicht auf Beitragsaufstockung bzw. auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht grundsätzlich zu empfehlen. Durch eine Beitragsaufstockung können anspruchsbegründende Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung erzielt werden.
Es wird empfohlen sich diesbezüglich im Vorfeld fachmännisch beraten zu lassen. Auch bei einer bereits bestehenden versicherungsfreien Beschäftigung könnten Optimierungen möglich sein.
Info-Telefon Deutschland (0711) 652 262 15
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