Pressemitteilung Bundesverband der Rentenberater e.V.
Wer jetzt Beiträge für 2017 nachzahlt, könnte früher und abschlagsfrei in Rente gehen oder sich eine höhere Rente sichern.
Beiträge einzuzahlen kann sich vor allem lohnen, wenn dadurch überhaupt erst ein Rentenanspruch geschaffen wird.
Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf
Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Diese Zeit können Versicherte auch
erreichen, indem sie freiwillige Beiträge zahlen. Wer schon eine
vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die
Höhe der späteren Rente beeinflussen.
Wichtig ist: Stichtag ist
normalerweise der 31. März 2018! In diesem Jahr verlängert sich die
Frist wegen der Osterfeiertage bis zum 3. April 2018.
Beiträge
können bis dahin für das komplette Jahr 2017 eingezahlt werden, das Geld
muss allerdings spätestens am 3. April 2018 bei der Deutschen
Rentenversicherung gutgeschrieben sein. Die Höhe der Einzahlungen ist
frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für 2017 bei 84,15
Euro, der Höchstbeitrag für 2017 bei 1.187,45 Euro.
Beispiel „Mütterrente“
„Pro Kind werden einem Elternteil 3 Beitragsjahre gutgeschrieben - 2
Jahre für vor 1992 geborene Kinder. Um eine Altersrente zu erhalten,
benötigt man mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten. Wer außer
Erziehungszeiten nur wenige oder keine Beitragszeiten nachweisen kann,
könnte sich also durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen
Rentenanspruch sichern.
Beispiel „Rente mit 63“ (Altersrente für besonders langjährig Versicherte)
Wer
von der neuen Regelung zur sogenannten Rente mit 63 profitieren möchte,
sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger
Beiträge die Wartezeit erfüllt wäre. Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen
unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige Beiträge. Allerdings
ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich
Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten
lassen.
Höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird!
Durch
die Bestimmungen bei der Flexi-Rente können alle, die schon eine Rente
beziehen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beträge
einzahlen. So können Abschläge ausgeglichen und damit die Rente erhöht werden.Das gilt aber eigentlich nur für vorgezogene Altersrenten, also bis zur Regelaltersgrenze. „Aber
selbst wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann man die
Vorteile der freiwilligen Zahlungen nutzen.“, sagt Anke Voss, die
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Dann
beantragen wir nur eine Teilrente – das könnten auch 99 % sein – und
freiwillige Zahlungen sind möglich. Das wissen aber die wenigsten.“,
erklärt Voss. „Fürs Alter besser vorzusorgen, ist mit der gesetzlichen
Rente möglich. Nun sollte es konsequenterweise solche Möglichkeiten auch
für Beschäftige geben.“
Ausgleichzahlungen ab dem 50. Lebensjahr!
Um
Rentenabschläge auszugleichen und so später eine höhere Rente zu
erzielen, sind zusätzliche Einmalzahlungen ab dem 50. Lebensjahr
möglich - und nicht wie früher ab dem 55.
„Das ist durchaus eine
brauchbare Alternative zu anderen Vorsorgeprodukten.“, betont Anke Voss.
„Da sich die Rente dadurch konkret dauerhaft erhöht, lohnt sich das oft
wirklich.“ Solche Einzahlungen können in voller Höhe geleistet
werden. Es kann aber, z.B. aus steuerlichen Gründen, sinnvoll sein, sie
auf mehrere Jahre zu verteilen. „Das sollten sich Versicherte vorher
genau überlegen und durchrechnen lassen. Auch hier ist es wichtig, einen
Rentenberater aufzusuchen.“
Wenn sich Versicherte dann später doch
dazu entscheiden, die Rente ohne Abschläge oder mit geringeren
Abschlägen in Anspruch zu nehmen, gehen die gezahlten Beiträge nicht
verloren, sondern erhöhen die spätere Rente.
Beratung dringend empfohlen!
Um
sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich ihren
Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die
spätere Rente zuerhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen.
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