„Wirksamer Schutz vor Altersarmut fängt nicht am Ende an!“
„Es
ist ein Anfang, aber für mich nicht der große Wurf.“, kommentiert Anke
Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., die
Ergebnisse der Sondierungsgespräche zum Thema Rente.
Wichtige
Verbesserungen wurden nach Ansicht von Anke Voss bei der
Erwerbsminderungsrente erzielt. „Was der Bundesverband der Rentenberater
e.V. seit Langem gefordert hat, schlägt sich nun hoffentlich auch im
politischen Handeln nieder. Dass die Zurechnungszeit sofort auf 65 Jahre
und 8 Monate angehoben werden soll, ist lange überfällig und wirklich
gut.“, sagt Voss. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in Rente
gehen zu müssen, zählt in Deutschland mit zu den größten Armutsrisiken.
„Die meisten Erwerbsminderungsrentner müssen jedoch Abschläge in Kauf
nehmen. Häufig gehen mehr als 10 % der beschlossenen Verbesserungen
gleich wieder verloren. Konsequent wäre gewesen, jetzt auch die
Abschläge bei dieser Rentenart abzuschaffen.“
Die Einführung
einer so genannten Grundrente ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, ein Alterseinkommen
oberhalb der Grundsicherung erhalten, ist nach Auffassung der
Rentenexpertin eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Allerdings müssen die Betroffenen gegenüber dem
Rentenversicherungsträger ihre gesamten Vermögensverhältnisse
offenlegen. „Das zu prüfen, dürfte einen erheblichen bürokratischen
Aufwand bedeuten und die Rentenversicherung müsste wie eine Art zweites
Finanzamt Aufgaben übernehmen, die dort eigentlich nicht hingehören“,
ist Anke Voss überzeugt. Außerdem dürften Menschen, die sparsam waren
und trotz schwieriger Umstände zusätzliche Vorsorge getroffen haben, am
Ende nicht die Dummen sein.
Bei der Festschreibung des
Rentenniveaus auf 48% bis 2025 sind die Sondierer hinter den Erwartungen
der Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
zurückgeblieben. Aus ihrer Sicht wäre es notwendig gewesen, das Niveau
maßvoll anzuheben. Eine über Generationen hinweg legitimierte 1. Säule
bräuchte ein Leistungsniveau von mehr als 50 %.
Der
Konstruktionsfehler der so genannten Mütterrente wird bei der geplanten
„Mütterrente II“ fortgesetzt: „Offenbar soll die Anerkennung von
Erziehungszeiten weiter aus der Rentenkasse finanziert werden. Es ist
und bleibt ungerecht, dafür nur Arbeiter und Angestellte heranzuziehen.
Die finanzielle Anerkennung von Kindererziehungszeiten muss als
gesamtgesellschaftliche Leistung selbstverständlich von allen Teilen der
Gesellschaft getragen werden - also durch Steuergelder.“, meint Anke
Voss. „Warum die Gerechtigkeit steigt, wenn ein drittes
Kindererziehungsjahr nur bei den Müttern berücksichtigt wird, die vor
1992 drei oder mehr Kinder erzogen haben, bleibt ein Geheimnis der
Ideengeber.“
Positiv beurteilt die Präsidentin des
Bundesverbandes der Rentenberater e.V., dass die Arbeitgeber wieder zur
Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen der Beschäftigten beteiligt
werden sollen und damit die Beitragsparität wiederhergestellt wird.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein
anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater.
Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten
verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und
können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial-
und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der
Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende
fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der
betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Kontakt:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Potsdamer Straße 86, 10785 Berlin
www.rentenberater.depresse@rentenberater.de
Telefon: 030 62725502
Telefax: 030 62725503
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