tag:blogger.com,1999:blog-33921230694328446182024-03-13T19:09:20.851+00:00Rentenberater DiamantisDiamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.comBlogger195125tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-30240517868054607982021-05-07T12:33:00.001+01:002021-05-07T12:33:02.777+01:00Tipp zum Muttertag: Einfach mal nichts tun!<div style="text-indent: 0px;"><b>Bundesverband der Rentenberater e.V.</b> | Kaiserdamm 97 | 14057 Berlin</div>
<br /><br />
<table cellspacing="0" style="border-collapse: collapse; height: 998px; margin-left: 85px; width: 610px;"><tbody><tr>
<td style="text-align: center; vertical-align: top; white-space: normal; width: 500px;">
<div style="text-align: left;"><span style="font-size: 18pt;"><u><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></u></span></div>
</td>
</tr><tr>
<td style="text-align: left; vertical-align: top; white-space: normal; width: 500px;"><span style="font-size: 12pt;">Berlin, 07.05.2021</span><br />
</td>
</tr><tr>
<td><span style="font-size: 16pt;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;"><strong>Tipp zum Muttertag: Einfach mal nichts tun!</strong></span></span></span><br />
<br />
<span style="font-size: 14pt;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;"><strong>Bei der Zuordnung von Erziehungszeiten sollten Mütter sich nicht drängen lassen.</strong></span></span></span><br />
</td>
</tr><tr>
<td style="text-align: left; vertical-align: top; white-space: normal; width: 500px;"><br />
<span style="font-size: 12pt;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Mütter
erhalten kurz nach der Geburt ihres Kindes ein Schreiben der
Rentenversicherung. Damit werden sie auf die Möglichkeit hingewiesen,
die Erziehungszeit (KEZ), die bei der Rente berücksichtigt wird, einem
bestimmten Elternteil zuzuordnen. Es folgt eine Art Warnhinweis: Wenn
Eltern ihre Kinder zu gleichen Teilen erziehen oder überwiegend die
Mutter, ist eine Zuordnung auf den Vater höchstens für zwei Monate
rückwirkend möglich.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Dem
ersten Schreiben folgt ein zweites mit dem eigentlichen Antrag und -
wenn der Vater als überwiegend Erziehender angegeben wird - auch noch
ein drittes. Bei vielen Eltern entsteht der Eindruck, sie müssten auf
jeden Fall frühzeitig festlegen, wem die Rentenpunkte für
Kindererziehung zugutekommen sollen. Für viele Eltern kann es sich aber
lohnen, die Zuordnung der Kindererziehung für die Rente offenzuhalten.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;"><strong>Kein Grund zur Eile - warum die meisten Eltern abwarten können (oder sollten)</strong></span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">In
bestimmten Konstellationen bringen Rentenpunkte für Kindererziehung
einem Elternteil ein Vielfaches mehr als dem anderen. Weil diese
Umstände bei der Geburt des Kindes noch gar nicht absehbar sind, sollten
Eltern sich nicht unnötig früh festlegen.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Wenn Eltern die KEZ</span><span style="color: black;"><span style="font-family: Arial,serif;"> ohnehin der Mutter zuordnen wollen, brauchen sie ohnehin nichts zu tun. Dass die Zeiten der Mutter angerechnet werde</span></span><span style="font-family: Arial,serif;">n, kann auch erst dann festgelegt werden, wenn eine Rente beantragt wird. Die Geburtsurkunde des Kindes reicht als Beleg aus.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="color: black;"><span style="font-family: Arial,serif;">Bei
gemeinsamer bzw. überwiegender Erziehung der Mutter kann die KEZ nur
mit einer 'gemeinsamen Erklärung' bei dem Vater angerechnet werden - und
dann auch nur zwei Monate rückwirkend. Wenn allerdings plausibel belegt
werden kann, dass der Vater überwiegend erzogen hat, kann er die
Erziehungszeiten komplett bekommen. </span></span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;"><strong>Rentenvorteil: Einige tausend Euro</strong></span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Dass
ein Elternteil mehr von den Erziehungszeiten profitiert als der andere,
ist zum Beispiel bei Erwerbsminderung oder Tod des Ehepartners der
Fall.</span><br />
<br />
<span style="font-family: Arial,serif;">Erwerbsminderungs- oder Witwen-Renten erhöhen sich durch die Zurechnungszeit, und </span><span style="font-family: Arial,serif;">Rentenpunkte
für Kindererziehung wirken sich dadurch mehrfach positiv aus: Sie
erhöhen die Rente selber und sie erhöhen den Wert der Hochrechnung. </span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Betroffene </span><span style="font-family: Arial,serif;">erhalten </span><span style="font-family: Arial,serif;">- bei vergleichbarer Rentendauer - </span><span style="font-family: Arial,serif;">oft</span><span style="font-family: Arial,serif;"> einige tausend bis, in Einzelfällen, sogar mehrere zehntausend Euro mehr.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Vorteile
hat die spätere Zuordnung u.U. auch zum Start einer Rente. Dann
nämlich, wenn die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet werden
kann, der die Wartezeitmonate dringender benötigt als der andere.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;"><strong>Wichtig: Grundrente und Erziehungszeiten!</strong></span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Ab
2021 kommt mit der Grundrente noch ein Fall hinzu, der das Abwarten
lohnenswert machen kann. Überwiegend sind es gerade die Mütter, die eher
Grundrentenzuschläge bekommen werden, weil sie unregelmäßiger
gearbeitet haben. </span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">"Leider
ist es meistens so, dass Grundrente und Elternrente sich überwiegend
auf-heben.", sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Wenn
nun ausgerechnet die Erziehungszeiten die Zuschläge aus der Grundrente
aufheben, ist es für die Eltern natürlich sinnvoller, die
Erziehungszeiten dem Vater zuzuordnen. Auch wenn der ohnehin schon die
höhere Rente bekommt. </span><span style="font-family: Arial,serif;"><a class="sdfootnoteanc" href="imap://info%40rentenberater-diamantis%2Ede@imap.1und1.de:993/fetch%3EUID%3E/INBOX%3E15756#sdfootnote1sym" name="sdfootnote1anc">1</a></span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="color: black;"><span style="font-family: Arial,serif;">"Dem
Grundsatz nach sollen die Erziehungszeiten einen Ausgleich schaffen,
für Zeiten in denen Eltern nicht oder weniger arbeiten konnten. Deswegen
würden wir uns wünschen, dass die Zeiten einfach dort berücksichtigt
werden, wo der Nachteilsausgleich am größten ist.", erklärt Voss. "Bei
den Erziehungszeiten nach dem Zeitprinzip zu entscheiden, ist schlicht
nicht sachgemäß, oft ungerecht und läuft dann auch ins Leere."</span></span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Da die Berechnung der Grundrente sehr komplex ist, lassen sich Vorteile umso besser abschätzen, je älter die Eltern sind.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Mit
der Zuordnung zu warten ist heute auch deswegen sinnvoll, weil sich die
Erwerbsbiographien von Eltern immer mehr angleichen. Im Schnitt haben
Mütter längere Arbeitszeiten als früher und Väter arbeiten häufiger in
Teilzeit. Wenn Mütter aber zu viel verdient haben, wird die
Kindererziehungszeit gekürzt. Diese Ungerech-tigkeit kann mitunter
vermieden werden, indem einzelne Zeitspannen auf den Vater verschoben
werden, wenn dieser weniger verdient hat oder einige Monate in
Elternzeit war.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;"><strong>Beratung dringend empfohlen</strong></span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Für
eine bestimmte Gruppe empfiehlt sich, der Aufforderung nach
frühzeitiger Klärung nachzukommen: Wenn bei den Eltern von Beginn an die
Absicht besteht, die Erziehung dem Vater zuzuordnen, er die Kinder aber
nicht überwiegend erziehen wird.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Um
die beiden wesentlichen Fragen zu beantworten (Was bringt die Zuordnung
und wie kann sie gelingen?) sollten Betroffene unbedingt eine
Rentenberaterin oder einen Rentenberater aufsuchen. </span><span style="font-family: Arial,serif;">Für
die meisten Betroffenen ist ohne Beratung völlig unklar, welche
finanziellen Konsequenzen vermeintlich einfache Entscheidungen haben
können.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Über die Homepage </span><span style="color: maroon;"><u><a href="https://www.rentenberater.de/"><span style="font-family: Arial,serif;"><strong>www.rentenberater.de</strong></span></a></u></span><span style="font-family: Arial,serif;"> finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe.</span></span></span></td></tr></tbody></table><p> </p>Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-34302014504125359972020-12-04T12:54:00.005+00:002020-12-04T12:54:49.571+00:00"Corona-Hilfen für Rentner sollten verlängert werden."
<p><span style="font-size: 16pt;"><strong><span style="font-size: 14pt;"><a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=239:corona-hilfen-fuer-rentner-sollten-verlaengert-werden&catid=8&Itemid=117">Bundesverband</a> der Rentenberater plädiert für die Ausweitung des Sozialschutzpakets.</span> </strong></span></p>
<p>Für dieses Jahr gilt: Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und
weiterarbeitet, kann in 2020 bis zu 44.590 Euro dazu verdienen, ohne
dass die Rente gekürzt wird. Davon können alle Rentner profitieren, die
vor Corona nur 6.300 Euro dazuverdienen durften.</p>
<p>Die Neuregelung, die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet
ist, sollte vor allem dort Anreize setzen, wo dringend Arbeitskräfte
gebraucht werden.<br /><br />Diese Regelung hatte der Bundesverband der
Rentenberater e.V. ausdrücklich unterstützt, zumal sich - durch weiter
geleistete Beiträge - auch die laufende Altersrente später erhöht.<br /><br />„Aktuell
müssen wir wohl davon ausgehen, dass uns die Pandemie mit all ihren
Folgen noch eine Weile begleitet.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des
Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Deswegen plädieren wir unbedingt
dafür, dass die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten für
Flexi-Rentner auf 2021 ausgeweitet werden.“, betont Voss.</p>
<p><br /><strong>"Eine Verlängerung wäre jetzt das richtige Signal!"</strong></p>
<p>Auf unbestimmte Zeit werden viele Menschen weiter Kurzarbeitergeld beziehen müssen und damit weniger Geld in der Tasche haben.<br /><br />„Für
ältere Arbeitnehmer könnte es sinnvoll sein, eine vorgezogene
Teil-Rente zu beantragen. Auf diese Weise könnten sie den
Verdienstausfall ausgleichen.“<br /><br />Und nicht nur Neu-Rentner
profitieren von der Regelung. Auch wer schon eine abschlagsfreie Rente
bezieht, könnte nun weiter oder wieder arbeiten, da die Rente bis zur
Einkommensgrenze von 44.590 Euro unberührt bliebe.<br /><br />Positiver
Nebeneffekt: Da weiter Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt
werden, gibt es später auch mehr Rente. Mit Erreichen der
Regelaltersgrenze wird die Rente neu berechnet und erhöht sich
entsprechend.<br /><br />Vor den Corona-Hilfen war das für langjährig
Versicherte nicht attraktiv, weil das erzielte Einkommen über 6.300,-
Euro die Rente anteilig reduziert hat. Durch die Regelungen des
Sozialschutzpakets bleibt die Rente bis zur Hinzuverdienstgrenze von
44.590 Euro unberührt.<br /><br />Allerdings soll diese Regelung am 31.
Dezember 2020 enden und bislang ist von der Bundesregierung über eine
Verlängerung nicht entschieden worden.</p>
<p>„Dieses sinnvolle Instrument sollte jetzt unbedingt verlängert
werden, weil es sowohl für den Einzelnen als auch für Unternehmen
wirtschaftliche Anreize setzt, die zur Abfederung der Krise führen
können.“, sagt Voss.<br /><br />„Gerade im Gesundheitsbereich oder in der Bildung könnte so qualifiziertes Personal zurückgewonnen werden.“, verdeutlicht Voss.</p>
<p><strong><br />Wichtig: Den Vorgang unbedingt von einem Rentenberater prüfen lassen</strong></p>
<p>Die Kombination Rente plus Einkommen kann sich im Einzelfall aber
auch negativ auswirken, z.B. wenn Versicherte Krankengeld oder eine
Betriebsrente beziehen. Sogar die oben beschriebenen positiven Effekte
beim Kurzarbeitergeld könnten sich umkehren.<br /><br />Der Bundesverband
der Rentenberater e.V. hatte bereits in seiner Stellungnahme zum
Sozialschutzpaket gefordert, dass negative Konsequenzen auf jeden Fall
ausgeschlossen werden müssen.<br /><br />„Wir würden uns wünschen, dass der
Gesetzgeber nun bei einer Verlängerung die Chance nutzt,
sicherzustellen, dass die Regelung nur zu Gunsten der Versicherten
wirkt.“, sagt Voss.<br /><br />Ob sich die Neuregelung nun im Einzelfall
tatsächlich positiv auswirkt, sollten Versicherte also unbedingt von
registrierten Rentenberatern prüfen lassen.</p><p> </p>Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-86747283439266210522020-07-11T13:52:00.000+01:002020-07-11T13:52:59.398+01:00Die Grundrente kommt. Es wurde auch höchste Zeit! <div class="page-header" style="-webkit-text-stroke-width: 0px; color: #303030; font-family: Arial,Verdana,Helvetica,Tahoma,sans-serif; font-size: 15.33px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; orphans: 2; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; word-spacing: 0px;">
<h2 itemprop="headline" style="border-bottom-color: rgb(238, 238, 238); border-bottom-style: solid; border-bottom-width: 2px; color: #004985; font-size: 1.8em; font-weight: 400; line-height: 1em; margin-bottom: 12px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 7px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">
<br /></h2>
</div>
<span style="-webkit-text-stroke-width: 0px; background-color: white; color: #303030; display: inline !important; float: none; font-family: Arial,Verdana,Helvetica,Tahoma,sans-serif; font-size: 15.33px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; word-spacing: 0px;">
</span><div itemprop="articleBody" style="-webkit-text-stroke-width: 0px; color: #303030; font-family: Arial,Verdana,Helvetica,Tahoma,sans-serif; font-size: 15.33px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; orphans: 2; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; word-spacing: 0px;">
<div style="line-height: 1.5em; margin-bottom: 20px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">
<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=236:die-grundrente-kommt-es-wurde-auch-hoechste-zeit&catid=8&Itemid=117" target="_blank"><span style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px; text-decoration: underline;"><span style="font-size: small; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;"><strong style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">PRESSEMITTEILUNG</strong></span></span></a></div>
<div style="line-height: 1.5em; margin-bottom: 20px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">
Berlin, 03.07.2020</div>
<div style="line-height: 1.5em; margin-bottom: 20px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">
<span style="font-size: 16pt; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;"><strong style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">Die Grundrente kommt. Es wurde auch höchste Zeit!</strong></span></div>
<div style="line-height: 1.5em; margin-bottom: 20px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">
<span style="font-size: 16pt; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;"><strong style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;"><span style="font-size: 14pt; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">Der Bundesverband der Rentenberater e.V. begrüßt, dass die </span><span style="font-size: 14pt; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">Bundesregierung die Grundrente noch vor der Sommerpause </span><span style="font-size: 14pt; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">verabschiedet hat.</span> </strong></span></div>
<div style="line-height: 1.5em; margin-bottom: 20px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">
„Dass wir in Deutschland eine Grundrente bekommen, durch die Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, mehr bekommen als die Grundsicherung, war überfällig.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Besonders wichtig war nach Ansicht der Rentenexperten, dass die Grundrente nach jahrelanger Diskussion nun doch noch vor der Sommerpause verabschiedet wurde. Das sei ein starkes Signal in Richtung der Menschen, die bisher befürchten mussten, von ihrer Rente nicht leben zu können. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Positiv bewerten die Rentenexperten die Finanzierung über einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 1,4 Milliarden. So werden nicht nur die Beitragszahler belastet. Allerdings hätte man hier durch eine Erstattungsvorschrift des Bundes zielgerichtet sicherstellen sollen, dass die tatsächlichen Kosten einschließlich der Verwaltungskosten vom Bund vollständig getragen werden. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Ärgerlich findet die Präsidentin, dass für den Zugang zur Grundrente nun doch die Einkommenssteuerbescheide aus den letzten Berufsjahren herangezogen werden und nicht das ab Rentenbeginn zu erwartende Einkommen. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 bedeutet das, dass zunächst nur die Einkommen aus den Jahren 2019 oder 2018 die Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung der Grundrente bilden. Weil aber die letzten Berufsjahre häufig die einkommensstärkeren Jahre sind, kann sich der Bezug der Grundrente bei vielen Berechtigten um bis zu 3 Jahre verzögern. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Den Änderungsvorschlägen des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. hatte sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf angeschlossen. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Auch werden Zeiten des Mutterschutzes und (in vertretbarem Maß) der Arbeitslosigkeit endgültig nicht als Grundrentenzeiten berücksichtigt. </div>
<div style="line-height: 1.5em; margin-bottom: 20px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">
„Unserer Auffassung nach ist das eine unzulässige Benachteiligung dieser Personengruppen. Frauen im Mutterschutz dürfen ja gar nicht arbeiten. Aber für diese ‚Zwangspause' gibt es keine Anrechnung in der Grundrente. Das ist schlicht nicht fair.“, erläutert Voss.</div>
<div style="line-height: 1.5em; margin-bottom: 20px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;">
Menschen, die schon jetzt zu niedrige Renten beziehen, sollten sich zudem im Klaren darüber sein, dass sie unter Umständen bis Ende 2022 auf ihre Grundrente warten müssen. Zunächst werden nämlich die Anträge von ‚Neu-Rentnern' mit Blick auf die Grundrente bearbeitet. Ansprüche von Bestandsrentnern sollen erst danach berücksichtigt werden. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />„Die Deutsche Rentenversicherung rechnet aktuell mit einem Beginn für die Bestandsrentner ab dem 01.07.2021. Aber man darf gespannt sein, ob und wie sie das umsetzen werden. Zum einen gibt es die bekannten personellen Engpässe und für den automatisierten Datenabgleich mit dem Finanzamt gibt es bisher kein Verfahren, auf das sie aufsetzen können.“, erklärt Voss. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Offen bleiben auch wichtige Fragen des Datenschutzes, „so halten wir zum Beispiel den automatisierten Datenabgleich bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebensgemeinschaften rechtlich für bedenklich.“, sagt Voss. <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" /> <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Fazit: <br style="margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px;" />Das Gesetz zur Grundrente war längst überfällig und ist in seinen Eckpunkten gut für viele Menschen, die wegen zu geringer Einkommen keine auskömmliche Alterssicherung erwerben konnten. Ein umfassender Schutz vor Altersarmut ist die Grundrente nicht und es wird für viele Versicherte noch Klärungsbedarf geben.</div>
</div>
Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-29488884783553067152020-06-19T14:07:00.001+01:002020-06-19T14:07:38.365+01:00Flexi-Rentner können aktuell doppelt profitieren<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=235:flexi-rentner-koennen-aktuell-doppelt-profitieren&catid=8&Itemid=117" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small;"><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></span></span></a><br />
<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=235:flexi-rentner-koennen-aktuell-doppelt-profitieren&catid=8&Itemid=117" target="_blank">
</a><a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=235:flexi-rentner-koennen-aktuell-doppelt-profitieren&catid=8&Itemid=117" target="_blank">Berlin, 18.06.2020</a><br />
<br />
Durch das Corona-Schutzpaket können Rentner im Jahr 2020 bis zu
44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Außerdem
erhöht sich durch die weiteren Rentenbeiträge die spätere Altersrente.<br />
<br />
<strong>Renten-Tipp: Anspruch jetzt prüfen lassen!</strong><br />Wer bis zum 30. Juni 2020 einen Rentenantrag stellt, bekommt unter Umständen rückwirkend Rente ab 1. Januar 2020.<br />
<br />
<strong>Volle Rente plus volles Gehalt</strong><br />Wer eine
vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann in diesem Jahr
bis zu 44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Davon profitieren natürlich alle arbeitenden Rentner, die vor Corona nur
6.300 Euro dazuverdienen durften. Die Neuregelung, die zunächst bis zum
31. Dezember 2020 befristet ist, sollte vor allem dort Anreize setzen,
wo dringend Arbeitskräfte gebraucht werden.<br />
<br /><strong>Gerade für Rentner mit einer abschlagsfreien Altersrente
ist der finanzielle Anreiz weiterzuarbeiten, besonders hoch. Bis zur
Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro erfolgt keine Anrechnung auf die
Altersrente.</strong>Für Viele war der Bezug einer Altersrente für
besonders langjährig Versicherte bisher nicht attraktiv, wenn sie in
ihren aktuellen Jobs (zu) gut verdienten. Das erzielte Einkommen hätte
die gesetzliche Rente reduziert. Gegebenenfalls sogar auf Null. Das ist
nun mit den Regelungen des ersten Sozialschutzpakets anders. Bis zur
Grenze von 44.590 Euro bleibt die Rente unberührt.<br />
Da für die neben der Rente ausgeübte Beschäftigung auch weitere
Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, erhöhen diese den
späteren Rentenanspruch. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die
Rente dann neu berechnet und erhöht sich entsprechend.<br />
<br />
<strong>Besonders attraktiv: Wer den Rentenantrag bis Ende Juni
stellt, erhält die Rente gegebenenfalls sogar rückwirkend ab Januar
2020.</strong> <br />Ob sich die Neuregelung bei der Hinzuverdienstgrenze
für die Flexi-Rente allerdings im Einzelfall wirklich positiv auswirkt,
sollten Versicherte unbedingt von registrierten Rentenberatern prüfen
lassen.<br />
Versicherte, die auf Basis der neuen Regelungen eine Frühverrentung
in Betracht ziehen, sollten deswegen auf jeden Fall vorher Kontakt zu
einem registrierten Rentenberater aufnehmen.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-29340897752343878242020-01-31T16:02:00.000+00:002020-01-31T16:02:39.570+00:00Warum Geringverdiener weiter auf die Grundrente warten werden<div class="page-header">
<h2 itemprop="headline">
Scheitern mit Ansage! Warum Geringverdiener weiter auf die Grundrente warten werden. </h2>
</div>
<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=228:scheitern-mit-ansage-warum-geringverdiener-weiter-auf-die-grundrente-warten-werden&catid=8&Itemid=117" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small;"><b>PRESSEMITTEILUNG</b></span></span></a><br />
<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=228:scheitern-mit-ansage-warum-geringverdiener-weiter-auf-die-grundrente-warten-werden&catid=8&Itemid=117" target="_blank">
</a><a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=228:scheitern-mit-ansage-warum-geringverdiener-weiter-auf-die-grundrente-warten-werden&catid=8&Itemid=117" target="_blank">Berlin, 27.01.2020</a><br />
<span style="font-size: 16pt;"><b><br /></b></span>
<span style="font-size: 14pt;"><b>Fehler bei der Vorbereitung und Mangel an Einsicht werden den Start der Grundrente deutlich verzögern. </b></span><br />
Bei einer Anhörung im BMAS wurde am Mittwoch, den 22. Januar 2020 in
Berlin der Gesetzentwurf zur Grundrente vorgestellt. Trotz der
ausdrücklichen und grundsätzlichen Zustimmung zu dem Vorhaben, hat auch
der Bundesverband der Rentenberater e.V. einige kritische Punkte
angesprochen und Verbesserungsvorschläge eingebracht. Allerdings wurden
die eingebrachten Vorschläge lediglich zur Kenntnis genommen, Änderungen
seien „wegen der Kürze der Zeit“ bis zur Abstimmung im Parlament nicht
mehr vorgesehen.<br />
Nun zeichnet sich zwar eine Fristverlängerung bis Mitte Februar ab;
nach Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. sind wichtige
Nachbesserungen in so kurzer Zeit aber kaum einzuarbeiten.<br />
<span style="font-size: 12pt;"><b><br />Systemfehler 1 - Verspätete Auszahlung nach 2 oder 3 Jahren</b></span><br />
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat den BMAS in seiner
Stellungnahme auf ein grundlegendes Verfahrensproblem hingewiesen.<br />
Wenn bei Rentenbeginn erstmals geprüft wird, ob ein Anspruch auf
Grundrente besteht, soll dafür ausschließlich der vorletzte
Steuerbescheid des Versicherten herangezogen werden. Liegt der
Bruttoverdienst im geprüften Jahr innerhalb einer Toleranz über der
Einkommensgrenze von 15.000 EUR, geht der Versicherte leer aus und
bekommt beim Eintritt in die Rentenphase (zunächst) nur die Minirente
ohne den Grundrentenzuschuss.<br />
Im Folgejahr wird wieder geprüft; dieses Mal ausschließlich mit dem
Steuerbescheid des letzten Arbeitsjahres. Hat der Versicherte auch hier
mehr als 15.000 EUR verdient, bekommt er wieder keine Grundrente.<br />
Erst wenn der Steuerbescheid seines ersten Jahres als Rentner
vorliegt, kann er nachweisen, was der Rentenversicherung längst klar
ist: Dass Anspruch auf Grundrente besteht, er aber u.U. seit zwei Jahren
von der Grundsicherung lebt.<br />
„Die letzten Berufsjahre sind häufig die einkommensstärkeren Jahre.
Wenn der Anspruch auf Grundrente nun ausschließlich über das Einkommen
aus diesen Jahren geprüft wird, stehen viele Menschen, die auf die
Grundrente angewiesen wären, erst mal mit leeren Händen da. Und sie
bekommen auch keinen Cent nachträglich, obwohl sie zwei Jahre mit ihrer
Minirente bzw. mit Grundsicherung überbrücken mussten.“<br />
„Das hat mit dem eigentlichen Ziel der Grundrente als ‚Respekt-Rente‘
nichts zu tun.“, betont die Präsidentin des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V., Anke Voss.<br />
Die dringliche Anregung, diesen Systemfehler zu korrigieren, blieb in der Anhörung leider unbeachtet.<br />
<span style="font-size: 12pt;"><b><br />Systemfehler 2 - Mutterschutz, freiwillige Beitragszeiten und Arbeitslosigkeit</b></span><br />
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert außerdem, dass
Zeiten des Mutterschutzes bei der Grundrente nicht berücksichtigt
werden.<br />
„Wenn du schwanger bist, gibt es ein Beschäftigungsverbot, d.h. du
musst aufhören zu arbeiten. Der Schutz der Mütter, die Fürsorge für die
Kinder sind in Deutschland ein hohes Gut. Aber wenn diesen Müttern
später zur Grundrente unter Umständen genau diese entscheidenden Wochen
fehlen, dann ist das einfach ungerecht.“<br />
Auch dafür, dass Zeiten mit freiwilligen Beiträgen im Gesetzentwurf
nicht in die Grundrentenzeiten eingerechnet werden, gibt es nach
Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. keinen sachlichen
Grund.<br />
„Wer für bestimmte Zeiträume freiwillig versichert war, hat sich
versicherungskonform verhalten; darf also nicht benachteiligt werden.“,
sagt Voss.<br />
Gleiches gilt für Zeiten der Arbeitslosigkeit. Hier wurden z.T.
ebenfalls Rentenbeiträge entrichtet. Und die Lebensarbeitsleistung der
Menschen, die nur kurzzeitig und häufig unverschuldet ohne Beschäftigung
waren, muss selbstverständlich ebenfalls gewürdigt werden.<br />
<br />
<span style="font-size: 12pt;"><b>Systemfehler 3 - Erwerbsminderungsrenten</b></span><br />
Unverständlich ist auch, dass im aktuellen Entwurf die Zurechnungszeit der Erwerbsminderungsrenten nicht berücksichtigt wird.<br />
„Nur weil jemand unverschuldet krank geworden ist, soll seine
Lebensleistung nicht entsprechend gewürdigt werden, wenn er die
Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt? Das kann der Gesetzgeber
nicht wollen.“<br />
<br />
<span style="font-size: 12pt;"><b>Systemfehler 4 - Automatisierter Datenabgleich</b></span><br />
Auch auf die drängendsten Fragen zum automatisierten Datenabgleich
zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern gab es keine
zufriedenstellenden Antworten.<br />
„Außer dem Hinweis, die Absprachen mit den Finanzbehörden würden
laufen, gibt es keine Informationen dazu, wie das umgesetzt werden
soll.“, wundert sich Voss. „Einen solchen automatischen Abgleich hat es
bisher noch nie gegeben und wir haben den Eindruck, da soll etwas
durchgepeitscht werden, was technisch noch gar nicht gelöst ist.“<br />
Zudem hält der Bundesverband der Rentenberater e.V. eine
automatisierte Einkommensabfrage - ohne Zustimmung oder
Widerspruchsregelung der Betroffenen - für datenschutzrechtlich
fragwürdig.<br />
„Auf unsere Frage, ob denn z.B. bei getrennt veranlagten Ehepartnern
Daten ohne Zustimmung der Betroffenen ‚einfach‘ ausgetauscht werden
dürfen, gibt es keine schlüssige Antwort.“, stellt Voss fest.<br />
Es dürfte darüber hinaus kaum vermittelbar sein, warum bei
Ehepartnern die Daten abgeglichen werden sollen, bei unverheirateten
Paaren aber nicht.<br />
<br />
<span style="font-size: 12pt;"><b>Fazit</b></span><br />
Alle angesprochenen Punkte machen es nach Auffassung des
Bundesverbandes der Rentenberater e.V. nicht nur unwahrscheinlich, dass
der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form vom Parlament akzeptiert
wird.<br />
In der vorliegenden Fassung wird die Grundrente ihrem Anspruch,
wichtiges Instrument zur Sicherung des auskömmlichen Lebens im Alter zu
sein, nicht ausreichend gerecht.<br />
Die handwerklichen Fehler, die der Entwurf aktuell noch enthält, würden vor allem zu Lasten der Versicherten gehen.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-90145157477680600092019-11-13T17:08:00.001+00:002019-11-13T17:08:23.366+00:00<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=227:arbeitende-eltern-sind-rentner-2-klasse-2&catid=8&Itemid=117" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small;"><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></span></span></a><br />
<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=227:arbeitende-eltern-sind-rentner-2-klasse-2&catid=8&Itemid=117" target="_blank">
</a><a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=227:arbeitende-eltern-sind-rentner-2-klasse-2&catid=8&Itemid=117" target="_blank">Berlin, 11.11.2019</a><br />
<br />
<span style="font-size: 16pt;"><strong>Die Grundrente bewahrt viele
Versicherte vor Armut im Alter – eine echte Würdigung der Lebensleistung
ist sie in der vorliegenden Form jedoch nicht.</strong></span><br />
<br />
<span style="font-size: 14pt;"><strong>Die Grundrente kommt mit
Einkommensprüfung unter Berücksichtigung von Freibeträgen.
Geringverdiener mit 35 Versicherungsjahren können jetzt auf annähernd 80
% einer Durchschnittsrente kommen. </strong></span><br />
<br />
„Grundsätzlich ist das Konzept einfach, nachvollziehbar und
gerecht: Nach jahrzehntelanger Beitragszahlung sollen Versicherte ein
bestimmtes Mindestrentenniveau erreichen, ohne beim Staat oder dem
Rententräger als Bittsteller auftreten zu müssen. Damit könnte das
Vertrauen in die gesetzliche Rente als wichtigster Baustein der
Alterssicherung nachhaltig gestärkt werden.“, erklärt Anke Voss,
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.<br />
<br />
„Eine grundsätzliche Würdigung der Lebensleistung, wie sie von allen
Regierungsparteien seit Jahren versprochen wurde, ist im vorliegenden
Koalitionsbeschluss aber leider nicht zu erkennen.“, bedauert Voss.<br />
Die Grundrente erreicht in der vorgelegten Form nämlich nur einen
Teil der Geringverdiener, weshalb der Bundesverband der Rentenberater
e.V. die geplante Einkommensprüfung nach wie vor für problematisch hält.
Dem deutschen Rentensystem ist eine solche Prüfung bei Anrechten aus
eigenem Erwerbsleben eigentlich fremd.<br />
<br />
„Natürlich ist eine Grundrente ‚mit Prüfung‘ besser als gar keine.
Aber wenn der Partner zu viel verdient, ist die Lebensleistung der
Betroffenen eben weiterhin weniger oder gar nichts wert.“<br />
<br />
Im Übrigen werden bei anderen Alterseinkommen keine Abstriche auf der
Basis der Familieneinkommen gemacht. Reguläre Altersrenten sowie
Pensionen von Beamten werden auch bei zusätzlichen Familieneinkommen in
der Regel voll ausgezahlt. Bei Beamten kommt die (vergleichbare)
Aufstockung auf die Mindestpension ebenfalls ohne jegliche
Einkommensprüfung aus.<br />
<br />
Positiv bewertet Voss, dass sowohl bei Einkommensgrenzen als auch bei
den Grundrentenzeiten Gleitzonen eingerichtet werden sollen. So kann
sichergestellt werden, dass auch Versicherte mit etwas weniger als 35
Beitragsjahren oder geringfügig höherem Einkommen von der Grundrente
profitieren. Abzuwarten bleibt, wie groß der Verwaltungsaufwand für die Einkommensprüfungen tatsächlich wird.
<br />
<br />
Ob zum Austausch der erforderlichen Daten wirklich - wie jetzt
angekündigt - ein einfacher Abgleich mit dem Finanzamt ausreicht, darf
bezweifelt werden.<br />
„Das berührt ja auch massiv den Datenschutz.“, erklärt Voss. „Wie
sollen denn z.B. bei getrennt veranlagten Partnern Daten ohne Zustimmung
der Betroffenen ‚einfach‘ ausgetauscht werden.“<br />
<br />
Erfreulich ist aus Sicht des Bundesverbands der Rentenberater e.V.
die beabsichtigte Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen auf
Betriebsrenten. „Das ist ein wichtiger Schritt.“, betont Voss. „Davon sind nämlich
bis zu 18 Millionen Menschen betroffen, die u.U. Aussicht auf eine
Betriebsrente haben.“ Die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen
Freibetrag bedeutet für viele Leistungsempfänger eine spürbare
Entlastung und de facto mehr Geld im Portemonnaie.
<br />
<br />
Gerade im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung erhofft sich der
Bundesverband der Rentenberater e.V. weitere Anreize von der Politik. „In jedem Fall müssen jetzt weitere Anstrengungen im Kampf gegen
Altersarmut folgen. Auch andere Risikogruppen müssen nun besser
abgesichert werden.“, so Voss weiter. Zwar werden beispielsweise
erwerbsgeminderte Rentner seit Anfang 2019 bessergestellt, wirklich
armutsfest wird die Rente in vielen Fällen aber trotzdem nicht sein.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-34570461184780793072019-11-08T12:33:00.001+00:002019-11-08T12:33:12.386+00:00<div class="page-header">
<h2 itemprop="headline">
Arbeitende Eltern sind Rentner 2. Klasse </h2>
</div>
<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=224%3Aarbeitende-eltern-sind-rentner-2-klasse&catid=8&Itemid=117&fbclid=IwAR3aIOe0pPyfiVV0H0b003U9YCfjwadTbdrzSYo_tqyCMXZInUQlWKwZdm0" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small;"><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></span></span></a><br />
Berlin, 21.10.2019<br />
<br />
<span style="font-size: 16pt;"><strong></strong></span><br />
<span style="font-size: 14pt;"><strong>Der Bundesverband der
Rentenberater e.V. kritisiert eine aktuelle Entscheidung des
Bundessozialgerichts, nach der berufstätige Eltern bei der Rente
schlechter gestellt werden können, als Eltern ohne Arbeit. </strong></span><br />
<br />
Eltern erhalten während der Erziehung eines Kindes Beitragszeiten in
der Rentenversicherung gutgeschrieben. 36 Monate gibt es für jedes ab
1992 geborene Kind. Für frühere Geburten sind es 30 Monate. Dabei wird
einem Elternteil für jedes Jahr der Kindererziehung ein Rentenzuwachs
von etwa einem Entgeltpunkt in Aussicht gestellt - das entspricht der
Beitragsleistung eines Durchschnittsverdieners.<br />
Allerdings kommen zwei Drittel der Betroffenen im Osten und immerhin
fast ein Fünftel im Westen, die derzeit in Rente gehen, nur
unvollständig oder gar nicht in den Genuss dieser Zuschläge.<br /><br />Sind
Eltern während der Kindererziehung nämlich gleichzeitig berufstätig,
werden die Zuschläge gekürzt oder fallen schlimmstenfalls ganz weg.
Ursache hierfür ist eine Vorschrift im Rentenrecht, die regelt, dass
Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung und Entgeltpunkte aus
Kindererziehungszeiten nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen
berücksichtigt werden. Die Rechtmäßigkeit der Regelung hat das
Bundessozialgericht nun in einem aktuellen Urteil bestätigt.<br />
<br />
„Das ist ein Skandal.“, sagt Christian Lindner, Mitglied im
Bundesverband der Rentenberater e.V. „Das Bundesverfassungsgericht hat
zu diesem Thema schon 1996 klar formuliert, dass der Wert der
Kindererziehung nicht geschmälert oder gar aufgehoben werden darf, weil
die Erziehungsperson während der ersten Lebensphase des Kindes
versicherungspflichtig gearbeitet hat.“<br />
Es gibt also keine Rechtfertigung, diese Leistung nur deshalb zu
kürzen, weil die betroffenen Eltern während der Kindererziehung
gleichzeitig Rentenansprüche durch Arbeit erworben haben.<br />
<br />
Eltern, die bereits Rente bekamen, haben infolge der Ausweitung der
Kindererziehungszeit für den vor 1992 geborenen Nachwuchs einen
pauschalen Zuschlag von 1,5 Entgeltpunkten pro Kind erhalten. Anders als
bei den Neurentnern spielte bei ihnen die neben der Kindererziehung
ausgeübte Erwerbstätigkeit keine Rolle.<br />
<br />
Das BSG hält diese unterschiedliche Behandlung für gerechtfertigt,
weil so die Umsetzung wohl vereinfacht werden sollte. Ein Argument, das
aus Sicht des Rentenberaters keinesfalls überzeugt.<br />
„Es gab bei der Neuberechnung von Bestandsrenten überhaupt keinen
Mehraufwand. Weder war eine umfassende Neuberechnung, noch irgendein
Mitwirken der Betroffenen nötig.“, erklärt Lindner. „Es ist einfach so,
dass die Bestandsrenten nicht gedeckelt wurden und die anderen, die
Neuen, eben schon.“<br />
Aktuell werden Eltern mit Arbeit also zu Rentnern 2. Klasse gemacht, ohne, dass wirklich nachvollziehbare Gründe genannt werden.<br />
Geradezu bemerkenswert erscheint die Urteilsbegründung: Die
Beitragsbemessungsgrenze, heißt es da, sei bei der Rente
‚systemimmanent‘ und wirke immer auch als ‚Leistungsgrenze‘. Die
Rentendeckelung auch während der Erziehungszeiten sei daher
gerechtfertigt und verfassungsgemäß.<br />
Schon aus dem Wort ‚Beitragsbemessungsgrenze‘ (BBG) ergibt sich der
Zusammenhang mit ‚Beiträgen‘. Für die Anerkennung von Erziehungsleistung
werden aber gerade keine Beiträge geleistet, weil dafür auch gar keine
Entgelte gezahlt werden. Es besteht aus Sicht des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V. schlicht kein sachlicher Zusammenhang.<br />
<br />
Bliebe noch der Aspekt ‚Leistungsbegrenzung‘. Aber will das höchste
deutsche Sozialgericht die Erziehungsleistung arbeitender Eltern durch
Billigung einer Obergrenze wirklich geringer schätzen?<br />
„Vor drei Jahren lag das gleiche Thema schon einmal beim
Bundesverfassungsgericht“, erläutert Rentenexperte Lindner. „Damals
wurde das Verfahren - nach über 13 Jahren - eingestellt, weil die
Klägerin inzwischen verstorben war. Vielleicht bekommt das
Bundesverfassungsgericht nun eine zweite Chance und kann diese
Ungleichbehandlung beenden.“<br />
<br />
Das öffentliche Interesse an einer ungekürzten Anerkennung von
Erziehungszeiten auch für arbeitende Eltern dürfte hoch sein. Mit Blick
auf die Zahlen der Rentenversicherung geht die Anzahl der Betroffenen
wohl knapp an die Millionengrenze. Zurzeit kommen jedes Jahr 170.000 bis
180.000 Betroffene mit gekürzter Rente hinzu.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-20153465311021665242019-02-20T16:47:00.002+00:002019-02-20T16:47:42.675+00:00"Freiwillige Rentenbeiträge erhöhen die Rente!"<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=217:freiwillige-rentenbeitraege-erhoehen-die-rente&catid=8&Itemid=117" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small;"><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></span></span></a><br />
<a href="https://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=217:freiwillige-rentenbeitraege-erhoehen-die-rente&catid=8&Itemid=117" target="_blank">Berlin, 18.02.2019</a><br />
<br />
<br />
<span style="font-size: 14pt;"><strong>Wer bis zum 1. April 2019 freiwillig Rentenbeiträge für 2018 nachzahlt, profitiert auf unterschiedliche Weise, z.Bsp.:</strong></span><br />
<br />
- um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben<br /> (z.B. in Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten),<br />- um früher (abschlagsfrei) in Rente zu gehen,<br />- und natürlich für eine höhere Rente.<br />
<br />
<strong>REZ - Rente für Erziehungszeiten (die sog. Mütterrente)</strong><br />
<br />
„Besonders für Eltern kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, wie
sich freiwillige Beiträge konkret auswirken.“, erklärt Anke Voss, die
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.<br />
<br />
Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens
fünf Beitragsjahre. Eltern bekommen seit dem 01.01.2019 (für ihre vor
1992 geborenen Kinder) 2,5 Beitragsjahre für die Erziehungszeiten
angerechnet – sechs Monate mehr als bisher. Bei zwei Kindern wäre der
grundsätzliche Anspruch also schon gesichert.<br />
Aber auch wer nur ein Kind hat und nur wenige oder keine
Rentenbeiträge vorweisen kann, könnte durch freiwillige Beiträge einen
Rentenanspruch erwerben.<br />
<br />
<strong>Wichtig ist: Stichtag ist der 1. April 2019</strong><br />
<br />
Beiträge können bis dahin für das komplette Jahr 2018 eingezahlt
werden, das Geld muss allerdings spätestens am 1. April 2019 bei der
Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben sein. Die Höhe der
Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für
2018 bei 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.209 Euro.<br />
<br />
<strong>Freiwillige Zahlungen für die „Rente mit 63“ </strong><br />
<br />
Wer von der Regelung zur sogenannten Rente mit 63 profitieren möchte,
sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger
Beiträge die Wartezeit erfüllt werden könnte. Zur Wartezeit von 45
Jahren zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige
Beiträge. Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen.
Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen
Rentenberater beraten lassen.<br />
<br />
<strong>Höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird!</strong><br />
<br />
Auch wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch
freiwillige Zahlungen die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Durch
die Bestimmungen bei der „Flexi-Rente“ können alle, die schon eine Rente
beziehen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beträge
einzahlen.<br />
<br />
Einerseits besteht die Möglichkeit durch Einzahlungen Abschläge
auszugleichen, andererseits durch Zahlung freiwilliger Beiträge die
spätere Rente zu erhöhen. Das gilt aber eigentlich nur für vorgezogene
Altersrenten, also bis zur Regelaltersgrenze.<br />
„Aber selbst wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann man
freiwillige Zahlungen leisten.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des
Bundesverbandes der Rentenberater e.V.<br />
<br />
Dazu muss dann eine Teilrente beantragt werden - das könnten auch 99 %
sein. „Dann wären freiwillige Beiträge möglich, was allerdings die
Wenigsten wissen.“,<br />erklärt Voss. „Wichtig ist, das von Experten prüfen zu lassen.“<br />
<br />
<strong>Beratung dringend empfohlen!</strong><br />
<br />
Freiwillige Beiträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen
möglich und sinnvoll. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert
seit langem, diese <br />Regelung zu lockern und z.B. auch für Pflichtversicherte die Zahlung freiwilliger Beiträge zuzulassen.<br />
<br />
Um sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich
ihren Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die
spätere Rente zu erhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten
lassen.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-47856350791956203712019-02-07T09:29:00.002+00:002019-02-07T09:29:27.379+00:00"Neue" Grundrente<span style="font-family: Arial; font-size: 16pt;"><span style="font-family: Arial; font-size: 8pt;"></span></span><table cellspacing="0"><tbody>
<tr><td style="text-align: center; vertical-align: top; white-space: normal; width: 500px;"><div style="text-align: left;">
<span style="font-size: 18pt;"><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></span></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left; vertical-align: top; white-space: normal; width: 500px;"><span style="font-size: 12pt;">Berlin, 03.02.2019</span><br />
</td>
</tr>
<tr>
<td><span style="font-size: 16pt;">„<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,Bold,serif;"><strong>Ein Konzept gegen Altersarmut, das den Namen verdient!“</strong></span></span></span></td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left; vertical-align: top; white-space: normal; width: 500px;"><span style="font-size: 14pt;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,Bold,serif;"><strong>Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt die neue Grundrente von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.</strong></span></span></span></td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left; vertical-align: top; white-space: normal; width: 450px;"><br />
<span style="font-size: 12pt;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Der
Bundesverband der Rentenberater e.V. hat die aktuellen Pläne von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Zufriedenheit zur Kenntnis
genommen. „Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben,</span><span style="font-family: Arial,serif;"> müssen </span><span style="font-family: Arial,serif;">im Alter mehr bekommen als die Grundsicherung.“, erklärt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Ab
dem 1. Januar 2021 sollen die Renten von Geringverdienern aufgewertet
werden. Wer künftig nach 35 Beitragsjahren weniger als 80% des
Durchschnittsverdienstes erzielt hat (im Jahresschnitt), soll pauschal
aufgewertet werden. Auch wer immer nur Mindestlohn verdient hat, würde
so eine Rente von circa 900 Euro bekommen.</span></span><br />
<br />
„<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Da
finden sich Ideen aus der ‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ wieder,
die wir seit Jahren fordern. Gut ist, dass die Grundrente nicht nur für
Neu-, sondern auch für Bestandsrentner gelten soll.“, findet Voss. „Die
ursprünglichen Pläne</span><span style="color: #252525;"><span style="font-family: Arial,serif;"> zur Grundrente waren noch eine ziemliche Enttäuschung. Das neue Konzept passt für mich deutlich besser.</span></span><span style="font-family: Arial,serif;">“</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Aus
Sicht der Rentenexpertin bestechen die neuen Vorschläge besonders durch
die unbürokratische Umsetzung. Die Gesamtentgeltpunkte werden durch
mindestens 35 Versicherungsjahre geteilt - wer auf weniger als 0,8
Punkte kommt, wird höher bewertet. Auf diese Weise werden nicht nur
Versicherte mit Mindestlohn erfasst, sondern auch Geringverdiener, die
etwas mehr als Mindestlohn verdienen. Da eine zusätzliche
Bedürftigkeitsprüfung entfallen soll, bleibt der bürokratische Aufwand
gering.</span></span><br />
<br />
<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Abzuwarten
bleibt aus Sicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. wie die
Idee tatsächlich ausgestaltet wird. Vor allem hinsichtlich der Zeiten,
die zu den 35 Jahren angerechnet werden. Dazu heißt es bisher:</span><span style="font-family: Arial,serif;"> </span><span style="font-family: Arial,serif;">35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit</span><span style="font-family: Arial,serif;">. </span></span><br />
<br />
„<span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-family: Arial,serif;">Was
ist z.B. mit denen, die etwas mehr als geringfügig beschäftigt waren?
Werden die dann auch pauschal höher bewertet?“, fragt Voss. „Und
inwieweit das Konzept Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiographien hilft,
die vielleicht nicht ganz auf 35 Jahre kommen, muss sich auch noch
zeigen.“<br />
<br />
Davon betroffen sind davon vor allem Menschen im Osten Deutschlands, denen die neue Grundrente vielleicht nichts bringt.</span></span></span></td></tr>
</tbody></table>
<br />Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-78960102193977070292019-01-02T07:36:00.002+00:002019-01-02T07:36:25.163+00:00Rentenänderungen zum 1.01.2019<b>Anrechnung der Erziehungszeiten wird verbessert</b><br />
<br />
Elternteile, die Kinder erzogen haben, welche vor 1992 geboren sind,
werden besser abgesichert. Ab 1.01.2019 wird ein halbes Jahr zusätzlich
pro Kind angerechnet (insgesamt dann 2,5 Jahre). Dies entspricht einem
aktuellen Bruttorentenwert von monatlich ca. 16 EUR.<br />
<br />
<b>Verlängerte Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung</b><br />
<br />
Krankheitsbedingte Beendigung der Erwerbstätigkeit wird besser
abgesichert. Dieser Personenkreis wird so gestellt, als hätte er nunmehr
vergleichsweise länger gearbeitet. Ab 1.01.2019 wird die sogenannte
Zurechnungszeit für Renteneintritte ab 2019 auf 65 Jahre und acht Monate
angehoben. Anschließend erfolgt eine schrittweise Anhebung bis auf das
vollendete 67. Lebensjahr.<br />
<br />
<b>Entlasung von Geringverdienern</b><br />
<br />
Geringverdiener zahlen künftig weniger Sozialversicherungsbeiträge an
die Sozialversicherung. Es wird jedoch sichergestellt, dass die
geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.
Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-51284905104110906962018-03-05T09:35:00.001+00:002018-03-05T09:37:27.964+00:00Sozialversicherungsträger verlangen hohe Nachzahlungen für mitarbeitende Gesellschafter<span style="font-size: small;"><span style="font-size: xx-small;"><a href="http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=203:sozialversicherungstraeger-verlangen-hohe-nachzahlungen-fuer-mitarbeitende-gesellschafter-unternehmen-droht-u-u-die-insolvenz&catid=8&Itemid=117" target="_blank">Pressemitteilung Bundesverband der Rentenberater e.V., 28.02.2018 </a></span></span><br />
<br />
<b><span style="font-size: small;">Sozialversicherungsträger verlangen hohe Nachzahlungen für mitarbeitende Gesellschafter – Unternehmen droht u.U. die Insolvenz</span></b><br />
<br />
<span style="font-size: small;">
</span><span style="font-size: small;"><b>Weil der Status mitarbeitender Gesellschafter neu eingestuft wird, drohen fünf- bis sechsstellige Beitragszahlungen.</b></span><br />
<br />
<span style="font-size: small;">
</span><span style="font-size: small;">Viele Jahrzehnte lang wurden mitarbeitende Gesellschafter – zum
Beispiel in Familienunternehmen – als selbstständig Tätige angesehen und
haben sich entsprechend privat abgesichert.</span><br />
<br />
<span style="font-size: small;">
</span><span style="font-size: small;">Bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger wird in den
letzten Jahren verstärkt die Auffassung umgesetzt, dass mitarbeitende
Gesellschafter unter Umständen sozialversicherungspflichtig sind. Für
diese Mitarbeiter werden nun hohe Beiträge verlangt - auch rückwirkend!</span><br />
<br />
<span style="font-size: small;">
</span><span style="font-size: small;">Das kann vor allem für mittelständische Unternehmen, die als GmbH
oder als GmbH & Co KG geführt werden, das finanzielle Aus bedeuten. Denn: Je nachdem um welchen Zeitraum und um wie viele Gesellschafter
es sich handelt, können so bei einem mittelständischen Unternehmen
Forderungen von bis zu 250.000 € auflaufen - oft noch zuzüglich
Säumniszuschlägen.</span><br />
<br />
<span style="font-size: small;">
</span><span style="font-size: small;">„Auch wenn die Forderungen rechtlich nicht zu beanstanden sind,
dürfen sie nicht zu unzumutbaren Härten führen.“, sagt Anke Voss, die
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Wir halten vor
allem die nachträgliche Beitragsforderung für bedenklich. Wenn es durch
unangemessen hohe Forderungen zu Firmeninsolvenzen kommt, sind
Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht. Damit ist nun wirklich
niemandem gedient.“ In der Praxis wurde die selbständige Tätigkeit bei Betriebsprüfungen
selten geprüft. Da für die Unternehmen also vermeintlich keine
Sozialversicherungspflicht vorlag, wurden hierfür auch keine Rücklagen
gebildet. </span><br />
<br />
<span style="color: blue;"><span style="background-color: #eeeeee;"><i><span style="font-size: x-small;">Fragen?<span></span></span></i></span></span><br />
<span style="color: blue;"><span style="background-color: #eeeeee;"><i><span style="font-size: x-small;"><span>Tel. (0711) 90711888</span><br />
<span>info@renten<span></span>berater-diamantis.de </span></span></i></span></span>Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-28382805098936305952018-02-09T10:54:00.002+00:002018-02-09T10:54:44.296+00:00Freiwillige Beiträge, höhere Rente. <span style="font-size: small;"><span><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;"><span><span style="color: black;"><span style="font-size: x-small;"><a href="http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=202:freiwillige-beitraege-hoehere-rente&catid=8&Itemid=117" target="_blank">Pressemitteilung Bundesverband der Rentenberater e.V. </a></span></span></span></span></span></span><br />
<br />
<span style="font-size: small;"><span><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;"><span><span style="color: black;">Wer jetzt Beiträge für 2017 nachzahlt, könnte früher und abschlagsfrei in Rente gehen oder sich eine höhere Rente sichern.</span></span></span></span></span><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;"><span style="color: black;">Beiträge einzuzahlen kann sich vor allem lohnen, wenn dadurch überhaupt erst ein Rentenanspruch geschaffen wird.</span></span><span><br /></span></span><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf
Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Diese Zeit können Versicherte auch
erreichen, indem sie freiwillige Beiträge zahlen. Wer schon eine
vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die
Höhe der späteren Rente beeinflussen.<br /><br /><u>Wichtig ist:</u> Stichtag ist
normalerweise der 31. März 2018! In diesem Jahr verlängert sich die
Frist wegen der Osterfeiertage bis zum 3. April 2018.<br /> <br />Beiträge
können bis dahin für das komplette Jahr 2017 eingezahlt werden, das Geld
muss allerdings spätestens am 3. April 2018 bei der Deutschen
Rentenversicherung gutgeschrieben sein. Die Höhe der Einzahlungen ist
frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für 2017 bei 84,15
Euro, der Höchstbeitrag für 2017 bei 1.187,45 Euro. </span></span><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;"><b>Beispiel „Mütterrente“ </b><br /><br />
„Pro Kind werden einem Elternteil 3 Beitragsjahre gutgeschrieben - 2
Jahre für vor 1992 geborene Kinder. Um eine Altersrente zu erhalten,
benötigt man mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten. Wer außer
Erziehungszeiten nur wenige oder keine Beitragszeiten nachweisen kann,
könnte sich also durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen
Rentenanspruch sichern.</span></span><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;"><b>Beispiel „Rente mit 63“ (Altersrente für besonders langjährig Versicherte)</b> <br /> <br />Wer
von der neuen Regelung zur sogenannten Rente mit 63 profitieren möchte,
sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger
Beiträge die Wartezeit erfüllt wäre. Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen
unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige Beiträge. Allerdings
ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich
Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten
lassen. </span></span><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<b><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">Höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird! </span></span></b><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">Durch
die Bestimmungen bei der Flexi-Rente können alle, die schon eine Rente
beziehen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beträge
einzahlen. So können Abschläge ausgeglichen und damit die Rente erhöht werden.Das gilt aber eigentlich nur für vorgezogene Altersrenten, also bis zur Regelaltersgrenze. „Aber
selbst wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann man die
Vorteile der freiwilligen Zahlungen nutzen.“, sagt Anke Voss, die
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Dann
beantragen wir nur eine Teilrente – das könnten auch 99 % sein – und
freiwillige Zahlungen sind möglich. Das wissen aber die wenigsten.“,
erklärt Voss. „Fürs Alter besser vorzusorgen, ist mit der gesetzlichen
Rente möglich. Nun sollte es konsequenterweise solche Möglichkeiten auch
für Beschäftige geben.“ <br /> </span></span><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<b><span style="font-size: small;"><span><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">Ausgleichzahlungen ab dem 50. Lebensjahr!</span></span></span></b><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">Um
Rentenabschläge auszugleichen und so später eine höhere Rente zu
erzielen, sind zusätzliche Einmalzahlungen ab dem 50. Lebensjahr
möglich - und nicht wie früher ab dem 55.<br /> </span></span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">„Das ist durchaus eine
brauchbare Alternative zu anderen Vorsorgeprodukten.“, betont Anke Voss.
„Da sich die Rente dadurch konkret dauerhaft erhöht, lohnt sich das oft
wirklich.“ Solche Einzahlungen können in voller Höhe geleistet
werden. Es kann aber, z.B. aus steuerlichen Gründen, sinnvoll sein, sie
auf mehrere Jahre zu verteilen. „Das sollten sich Versicherte vorher
genau überlegen und durchrechnen lassen. Auch hier ist es wichtig, einen
Rentenberater aufzusuchen.“ <br /> </span></span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">Wenn sich Versicherte dann später doch
dazu entscheiden, die Rente ohne Abschläge oder mit geringeren
Abschlägen in Anspruch zu nehmen, gehen die gezahlten Beiträge nicht
verloren, sondern erhöhen die spätere Rente. </span></span><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<b><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">Beratung dringend empfohlen! </span></span></b><br />
<span style="font-size: small;">
</span><br />
<span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif;">Um
sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich ihren
Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die
spätere Rente zuerhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen.</span></span>Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-33893364003289157442018-01-16T11:20:00.001+00:002018-01-16T11:20:46.758+00:00Ergebnisse der Sondierungsgespräche zum Thema Rente<span style="font-size: 16pt;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif; font-size: 16pt;"><span style="font-size: 8pt;"><span style="color: black; font-size: 16pt;">„Wirksamer Schutz vor Altersarmut fängt nicht am Ende an!“</span></span></span></strong></span><br />
<span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif; font-size: 14pt;"><strong><span style="color: black;">„Es
ist ein Anfang, aber für mich nicht der große Wurf.“, kommentiert Anke
Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., die
Ergebnisse der Sondierungsgespräche zum Thema Rente.</span></strong></span><span style="font-size: 14pt;"><strong><br /></strong></span><br />
<span style="font-family: verdana, geneva, sans-serif; font-size: 11pt;">Wichtige
Verbesserungen wurden nach Ansicht von Anke Voss bei der
Erwerbsminderungsrente erzielt. „Was der Bundesverband der Rentenberater
e.V. seit Langem gefordert hat, schlägt sich nun hoffentlich auch im
politischen Handeln nieder. Dass die Zurechnungszeit sofort auf 65 Jahre
und 8 Monate angehoben werden soll, ist lange überfällig und wirklich
gut.“, sagt Voss. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in Rente
gehen zu müssen, zählt in Deutschland mit zu den größten Armutsrisiken.<br /> <br />
„Die meisten Erwerbsminderungsrentner müssen jedoch Abschläge in Kauf
nehmen. Häufig gehen mehr als 10 % der beschlossenen Verbesserungen
gleich wieder verloren. Konsequent wäre gewesen, jetzt auch die
Abschläge bei dieser Rentenart abzuschaffen.“<br /> <br /> Die Einführung
einer so genannten Grundrente ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, ein Alterseinkommen
oberhalb der Grundsicherung erhalten, ist nach Auffassung der
Rentenexpertin eigentlich eine Selbstverständlichkeit.<br /> <br />
Allerdings müssen die Betroffenen gegenüber dem
Rentenversicherungsträger ihre gesamten Vermögensverhältnisse
offenlegen. „Das zu prüfen, dürfte einen erheblichen bürokratischen
Aufwand bedeuten und die Rentenversicherung müsste wie eine Art zweites
Finanzamt Aufgaben übernehmen, die dort eigentlich nicht hingehören“,
ist Anke Voss überzeugt. Außerdem dürften Menschen, die sparsam waren
und trotz schwieriger Umstände zusätzliche Vorsorge getroffen haben, am
Ende nicht die Dummen sein.<br /> <br /> Bei der Festschreibung des
Rentenniveaus auf 48% bis 2025 sind die Sondierer hinter den Erwartungen
der Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
zurückgeblieben. Aus ihrer Sicht wäre es notwendig gewesen, das Niveau
maßvoll anzuheben. Eine über Generationen hinweg legitimierte 1. Säule
bräuchte ein Leistungsniveau von mehr als 50 %.<br /> <br /> Der
Konstruktionsfehler der so genannten Mütterrente wird bei der geplanten
„Mütterrente II“ fortgesetzt: „Offenbar soll die Anerkennung von
Erziehungszeiten weiter aus der Rentenkasse finanziert werden. Es ist
und bleibt ungerecht, dafür nur Arbeiter und Angestellte heranzuziehen.
Die finanzielle Anerkennung von Kindererziehungszeiten muss als
gesamtgesellschaftliche Leistung selbstverständlich von allen Teilen der
Gesellschaft getragen werden - also durch Steuergelder.“, meint Anke
Voss. „Warum die Gerechtigkeit steigt, wenn ein drittes
Kindererziehungsjahr nur bei den Müttern berücksichtigt wird, die vor
1992 drei oder mehr Kinder erzogen haben, bleibt ein Geheimnis der
Ideengeber.“ <br /> <br /> Positiv beurteilt die Präsidentin des
Bundesverbandes der Rentenberater e.V., dass die Arbeitgeber wieder zur
Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen der Beschäftigten beteiligt
werden sollen und damit die Beitragsparität wiederhergestellt wird.</span><br />
<hr />
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein
anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater.
Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten
verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und
können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial-
und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der
Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende
fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der
betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.<br />
<span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: 10pt;">Kontakt:</span></span><br /><span style="font-size: 10pt;">Bundesverband der Rentenberater e.V.</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Potsdamer Straße 86, 10785 Berlin</span><br /><span style="font-size: 10pt;"><a href="http://www.rentenberater.de/index.php" rel="noopener noreferrer" target="_blank"><br />www.rentenberater.de</a><span id="cloak0efd215b990c6e2598ce32ab3e19e6a8"><a href="mailto:presse@rentenberater.de" rel="noopener noreferrer" target="_blank">presse@rentenberater.de</a></span></span><br /><span style="font-size: 10pt;"><br />Telefon: 030 62725502</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Telefax: 030 62725503</span>Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-80029002958085652582017-12-07T17:09:00.001+00:002018-01-16T11:19:48.892+00:00Hinweis Kontenklärung bei der Deutschen RentenversicherungSehr geehrte Damen und Herren,<br />
<br />
bei der Klärung des Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung geht es um <b>Ihr Geld</b>.<br />
<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
</div>
<br />
Überprüfen Sie die Zusammenstellung Ihrer Versicherungszeiten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.<br />
<br />
Die Höhe der späteren Rente hängt entscheidend von den zurückgelegten Versicherungsjahren ab. Werden nicht alle rechtserheblichen Zeiten im Versicherungskonto erfasst, können Einbußen bei der späteren Rente entstehen. Jeder zusätzlich anzurechnende Monat kann mehr Geld für Sie bedeuten. Bei einem Durchschnittsverdiener bringt ein Versicherungsjahr aktuell monatlich 31,03 Euro* mehr dynamische Rente <span style="font-size: xx-small;">(*brutto, Stand Juli 2017).</span><br />
<br />
<span style="font-size: xx-small;"><span style="font-size: small;">Veranlassen Sie deshalb die Übersendung eines Versicherungsverlaufes und leiten Sie sofern erforderlich ein Kontenklärungsverfahren bei der <a href="https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/" target="_blank">Deutschen Rentenversicherung</a> ein. Sorgfältige Angabe lohnen sich für eine exakte Rentenauskunft als auch für eine schnelle Erledigung eines späteren Rentenantrages.</span></span><br />
<br />
<br />
<span style="font-size: xx-small;">Tel. (0711) 90711888</span><br />
<span style="font-size: xx-small;">info@rentenberater-diamantis.de </span>Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-30803988723361885622017-07-17T11:43:00.002+01:002017-07-17T11:43:47.106+01:00Neues Gesetz ermöglicht Rentnern den Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung<a href="http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=198:rente-aktuell-neues-gesetz-ermoeglicht-rentnern-den-ausstieg-aus-der-privaten-krankenversicherung&catid=8&Itemid=117" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small;"><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></span></span><span style="font-size: small;"><strong> </strong></span><span style="font-size: 14pt;"><strong>Der Bundesverband der Rentenberater e.V. informiert:</strong></span></a><br />
<br />
<span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span><br />
<span style="font-size: 14pt;"><strong>Privat und freiwillig
krankenversicherte Rentner können u.U. ab dem 1. August 2017 in die
Pflichtversicherung der Rentner (KVdR) wechseln. Besonders interessant
ist diese neue Wechselmöglichkeit für Privatversicherte. Zugelassene
Rentenberater beraten und unterstützen bei der Antragsstellung.</strong></span><br />
<span style="font-size: 14pt;"><strong><br /></strong></span>
Ab dem 1. August 2017 tritt ein Gesetz in Kraft, das die
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner neu
regelt. Und mit diesem Gesetz wird für Rentnerinnen und Rentnern der
Wechsel in die (ggf. günstigere) Pflichtversicherung der Rentner
möglich. Der entscheidende Satz lautet: „Auf die (...) erforderliche
Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit
von drei Jahren angerechnet."<br />
<br />
„Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Rentner, die bisher viel
Geld für ihre Krankenversicherung bezahlen mussten. Denn ein Wechsel
wird jetzt möglich und kann in vielen Fällen sehr viel Geld sparen.",
sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V.<br />
<br />
Maßgeblich für einen Wechsel ist, dass die sogenannte 9/10-Regelung
überprüft wird. Sie besagt, dass Rentner in der zweiten Hälfte ihres
Arbeitslebens mindestens zu 90 % der Zeit in einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sein mussten. Und zwar egal, ob freiwillig,
pflicht-, oder familienversichert. Da ab dem 1. August 2017 auf diese
Zeit für jedes Kind pauschal 3 Jahre angerechnet werden, sollten
Betroffene nun die mögliche Mitgliedschaft in der KVdR prüfen lassen.<br />
<br />
„Leider wird das nicht automatisch umgestellt.", kritisiert Herbrich.
„Also müssen die Betroffenen selbst aktiv werden. Weder die
Krankenversicherung und schon gar nicht die Deutsche Rentenversicherung
werden das von sich aus in die Wege leiten."<br />
Diese Neuregelung wird auch auf Altfälle angewendet, also auch für Alle, die am 1. August 2017 bereits Rentner sind.<br />
<br />
Weil der Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen besonders für
Privatversicherte lukrativ sein könnte, sollten sich Betroffene
unbedingt beraten lassen.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-49519400170275024432017-02-02T09:01:00.000+00:002017-02-02T09:01:13.922+00:00Pressemitteilung Bundesverband der Rentenberater<h2>
Freiwillige Beiträge zünden den Renten-Turbo! Lücken schließen dank Flexirenten-Gesetz </h2>
<a href="http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=193:freiwillige-beitraege-zuenden-den-renten-turbo-luecken-schliessen-dank-flexirenten-gesetz&catid=8&Itemid=117" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small;"><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></span></span></a><br />
<a href="http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=193:freiwillige-beitraege-zuenden-den-renten-turbo-luecken-schliessen-dank-flexirenten-gesetz&catid=8&Itemid=117" target="_blank">
</a><a href="http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=193:freiwillige-beitraege-zuenden-den-renten-turbo-luecken-schliessen-dank-flexirenten-gesetz&catid=8&Itemid=117" target="_blank">Berlin, 28.01.2017</a><br /><br />
<strong><span style="font-size: 16pt;">Freiwillige Beiträge zünden den Renten-Turbo!<br />Lücken schließen dank Flexirenten-Gesetz</span></strong><br />
<strong>Beiträge für das Jahr 2016 nachzuzahlen, kann sich ebenfalls
richtig lohnen. Zum Beispiel, um überhaupt einen Rentenanspruch zu
sichern oder früher in Rente zu gehen.</strong><br />
<span><span>Die gesetzliche Rentenversicherung ist bekanntermaßen ein
vergleichsweise renditestarkes Vorsorgesystem. Immer mehr Menschen
denken deswegen darüber nach, ob sie durch freiwillige Zahlungen ihre
Rente erhöhen können. Wer schon eine vorgezogene Altersrente bekam, für
den war das bisher nicht möglich – auch wenn das eigentliche Rentenalter
noch nicht erreicht war. Ausgeschlossen waren also z.B. langjährig
Versicherte oder schwerbehinderte Menschen.</span><br /><br /><span>Durch
die neuen Bestimmungen in der Flexi-Rente können seit Januar 2017 auch
diese Rentner freiwillige Beträge in die gesetzliche Rentenkasse
einzahlen. So können einerseits Abschläge ausgeglichen und zum anderen
die (spätere) Rente unter Umständen deutlich erhöht werden.</span><br /><br /><span>Zweite
Neuerung: Dank des neuen Gesetzes sind nun große zusätzliche
Einmalzahlungen ab dem 50. Lebensjahr möglich – und nicht erst ab 55,
wie bisher.</span><br /><br /><span>„Damit es sich wirklich lohnt, sollten
Versicherte schon in etwa über eine fünfstellige Summe verfügen
können.“, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V. „Dafür ist das aber gerade aktuell eine brauchbare
Alternative zu anderen Vorsorgeprodukten. Wenn sich die Rente dadurch
ganz konkret erhöht, kann sich das für Einzelne wirklich lohnen.“</span><br /><br /><span>Vor
allem dann, wenn Versicherte eigentlich gar nicht die Absicht haben,
früher in Rente zu gehen. Denn mit diesen Einzahlungen werden dann ja
keine Abschläge ausgeglichen – sie werden also der späteren Rente
zugerechnet.</span><br /><br /><span>„Was wir schon lange gefordert haben,
ist jetzt in Teilen umgesetzt.“, freut sich die Präsidentin des
Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Fürs Alter besser vorsorgen, ist
nun mit der gesetzlichen Rente möglich, sollte aber konsequenterweise
auch für Beschäftige gelten.“</span></span><br />
<strong>Wichtig: Mit freiwilligen Beiträgen kann Rentenanspruch gesichert werden</strong><br /><br /><span>Um
überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf
Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Auch über freiwillige Beiträge kann
man einen Anspruch auf Rente erwerben und über die Beitragssumme die
Höhe der späteren Rente beeinflussen. Wichtig ist der Stichtag 31. März
2017!</span><br /><br /><span>Noch bis zu diesem Datum können die Beiträge
für das komplette Jahr 2016 eingezahlt werden. Die Höhe der Einzahlungen
ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 84,15 Euro,
der Höchstbeitrag bei 1.159,40 Euro.</span><br /><br /><strong>Beratung dringend empfohlen!</strong><br /><br /><span>Um
sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich ihren
Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die
spätere Rente zu erhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten
lassen.</span>Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-10582819427157001312016-11-25T12:49:00.004+00:002016-11-25T12:49:39.965+00:00Adventsgutschein<div style="text-align: center;">
<b>Ausdrucken, ausschneiden, vorlegen!</b></div>
<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://2.bp.blogspot.com/-JUqFFp4AkFQ/WDgzR16ltwI/AAAAAAAAAfU/no2FqhxyKmQ8TmaYf-z0uh7CtEzn8Is9QCLcB/s1600/Face-1.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="320" src="https://2.bp.blogspot.com/-JUqFFp4AkFQ/WDgzR16ltwI/AAAAAAAAAfU/no2FqhxyKmQ8TmaYf-z0uh7CtEzn8Is9QCLcB/s320/Face-1.jpg" width="320" /></a></div>
<br />Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-23127796013632824412016-09-22T12:39:00.000+01:002016-09-22T12:39:22.157+01:00Prüfung Rentenbescheid - Deutsch-Polnisches Abkommen<u>Ein Fall aus der Praxis:</u><br />
<u> </u><br />
Anfang April besuchte mich ein Mandant mit der Bitte seinen Rentenbescheid auf dessen Richtigkeit rechnerisch zu überprüfen. Vorgelegt wurden mir hierbei eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 11.09.2015 und ein Rentenbewilligungsbescheid der gleichen Behörde vom 29.03.2016.<br />
<u></u><br />
Bereits auf dem ersten Blick konnte dabei erkannt werden, dass zwischen der Auskunft vom September 2015 und dem Bescheid vom März 2016 eine erhebliche Abweichung im Rentenbruttobetrag ersichtlich war. Mit Auskunft wurde dem Versicherten mitgeteilt, dass eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zum September 2015 brutto <b>1.696,46 Euro</b> monatlich betragen würde. Mit Rentenbewilligungsbescheid vom 29.03.2016 wurde dem Versicherten ab 1.05.2015 jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von nur noch monatlich <b>1.524,79 Euro</b> brutto gewährt. Damit also monatlich <b>171,67 Euro</b> weniger als zuvor behördlich ohne Rechtsverbindlichkeit ausgegeben.<br />
<br />
Nach Prüfung des Bescheides konnte auch der Fehler unmittelbar ermittelt werden. Bei der Berechnung der Entgeltpunkte für die nachgewiesenen Zeiten nach deutsch-polnischem Rentenabkommen hat die Behörde eine Kürzung um 0,7 durchgeführt. Diese Kürzung war entsprechend der rechtlichen Vorschriften aufzuheben und die Rente neu zu berechnen. Im Widerspruchsverfahren wurde gegenüber der Behörde namens und im Auftrag meines Mandanten dementsprechend begründet. <br />
<br />
<a href="https://4.bp.blogspot.com/-ndTjwwXqOh8/V-PCMTzF3yI/AAAAAAAAAew/aLhT0k-OqngKCdlxgjJOVMozHCCQYssoACLcB/s1600/20160922_133327.jpg" imageanchor="1" style="clear: right; float: right; margin-bottom: 1em; margin-left: 1em;"><img border="0" height="320" src="https://4.bp.blogspot.com/-ndTjwwXqOh8/V-PCMTzF3yI/AAAAAAAAAew/aLhT0k-OqngKCdlxgjJOVMozHCCQYssoACLcB/s320/20160922_133327.jpg" width="249" /></a>Mit Bescheid vom 14.07.2016 hat die Deutsche Rentenversicherung den Rentenbescheid korrigiert und dem Widerspruch abgeholfen. Die monatliche Bruttorente des Versicherten beträgt somit ab dem 1.05.2015, begründet mit einem Leistungsfall / Eintritt der Erwerbsminderung zum 8.10.2014, fortan <b>1.630,85 Euro</b> und nach Rentenanpassung zum 1.07.2016 gar <b>1.735,73 Euro</b>. Dies entspricht centgenau dem ermittelten Rentenbetrag aus der rechnerischen Bescheidprüfung (siehe Foto). Unser Mandant erhält neben der nun deutlich höheren Monatsrente auch eine Nachzahlung von insgesamt <b>1.838,36 Euro</b>. Die Kosten der Bescheidprüfung als auch für das durchgeführte Widerspruchsverfahren haben sich in diesem Fall durchaus gelohnt, und dabei steht die sachliche Prüfung der Versicherungszeiten noch aus...<br />
<br />Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-84619372831800264062016-09-06T12:53:00.002+01:002016-09-06T12:53:35.904+01:00Pflegegeld auch ins Ausland?Wer kennt ihn nicht, den "<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Gastarbeiter" target="_blank">Gastarbeiter</a>", der in den 60er Jahren nach Deutschland gekommen ist, Familie gegründet hat und bei Erreichen des Rentenalters wieder zurück in die alte Heimat zog? Oder den Deutschen, der seinen Ruhestand teilweise oder auf Dauer unter der Sonne Spaniens verbringt?<br />
<br />
Was passiert denn nun, wenn eine dieser Personen im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) lebend zum Pflegefall wird? Hat diese Person mit seinen Deutschen Rentenbezügen dann auch Anspruch auf Pflegegeld?<br />
<br />
Der <a href="https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/court-justice_de" target="_blank">EuGH</a> sagt <b>ja</b>, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Deutsche Kranken- bzw. Pflegeversicherung muss auch bei Verzug ins Ausland, z.B. über den Bezug einer Rente (<a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217498/publicationFile/52566/R0815.pdf" target="_blank">KVdR</a>), gezahlt werden. Viele Rentner verbringen ihr Lebensalter in der "alten" oder "neuen" Heimat. Hierbei bleibt aufgrund der Deutschen Rente die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner erhalten, wenn im Ausland keine vergleichbaren Bezüge gezahlt werden und somit kein Versicherungschutz im ausländischen Wohnland besteht. Wird nun eine solche Person zum Pflegefall, so kann es durchaus sein, dass ein Anspruch auf Pflegegeld besteht.<br />
<br />
<b>Ein weiterer Vorteil</b>: Wer einen Angehörigen, der als pflegebedürftig anerkannt ist, wöchentlich mindestens 14 Stunden betreut, erwirbt dadurch unter Umständen ebenfalls Rentenansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung. <br />
<br />
Kennen Sie jemanden oder haben Sie Fragen zu diesem Thema? Scheuen Sie sich nicht davor uns zu kontaktieren.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-14899973664120202922016-09-01T14:32:00.003+01:002016-09-02T15:23:44.151+01:00Macht ein Verschlechterungsantrag bei Schwerbehinderung denn immer Sinn?<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="http://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/18/thumbnails/schwerbehindertenausweis.jpg.71069.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" src="http://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/18/thumbnails/schwerbehindertenausweis.jpg.71069.jpg" height="320" width="264" /></a></div>
2011 konnte im Wege eines Widerspruchsverfahrens die Schwerbehinderteneigenschaft mit einem Grad der Behinderung von insgesamt 60 erzielt werden.<br />
<br />
Für meine Mandantin war das damals von großem Interesse und großer Bedeutung, da Sie dadurch auch einen vorgezogenen Altersrentenbeginn mit deutlich geringeren Rentenabschlägen erzielen konnte. Zusätzlich gab es entsprechend steuerrechtliche Vorteile.<br />
<br />
Anfang 2016 besuchte mich meine Mandantin erneut. Ihr Gesundheitszustand habe sich verschlechtert und Sie beabsichtige einen Änderungsantrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung wegen Verschlimmerung der bisher berücksichtigten bzw. neu aufgetretener Gesundheitsstörungen. Vor allem ein Schlafapnoe-Syndrom mache ihr zu schaffen.<br />
<br />
Nach eingehender Prüfung musste meiner Mandantin von ihrem Vorhaben abgeraten werden. Der bereits anerkannte Gesamt-Grad der Behinderung von 60 sei unter Berücksichtigung der bereits anerkannten Schwerhörigkeit mit Ohrgeräuschen, der entzündlich-rheumatischen Erkrankung der Gelenke (Fibromyalgiesyndrom), der Funktionsbehinderung der Wirbelsäule und der Depression großzügig bewertet.<br />
<br />
Ein Schlafapnoe-Syndrom mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung bedingt einen Einzel-GdB von 20. D.h., dass nach der vorliegenden Kalkulation der Gesamt-GdB zwar geringfügig ansteigen, jedoch sich der Gesamt-Grad eher nicht verändern würde.<br />
<br />
Von einem Antrag sei vor allem auch im Hinblick einer Prüfung der bislang festgestellten Behinderungen, aufgrund mangelnder engmaschiger Behandlung bei den Fachärzten, abzuraten.<br />
<br />
Haben Sie auch eine Behinderung und fragen sich, ob die Höhe des Grades der Behinderung richtig ermittelt wurde? Gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behiflich.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-70482418238048894482016-08-30T11:22:00.000+01:002016-08-30T14:10:24.274+01:00Trotz Selbständigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung?Am 7.02.2011 kontaktierte mich eine Mandantin und erschien sogleich zum Beratungsgespräch. Völlig aufgelöst wurde mir ein Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vom 17.01.2011 vorgelegt, wonach die Dame nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB VI versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sei. Diesem Bescheid ebenfalls beigefügt war eine Beitragsforderung von über <i>30.000 Euro</i>. Beiträge für die Zeit vor 2006 seien wiederum verjährt und nicht mehr zu entrichten.<br />
<br />
Meine Mandantin war zu diesem Zeitpunkt bereits 59 Jahre alt und seit 1989 als Unternehmensberaterin, zuletzt nur noch in geringerem Umfang, tätig.<br />
<br />
Gegen den Feststellungs- und Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung wurde sodann fristgerecht Widerspruch eingereicht und Akteneinsicht in die Verwaltungsakte der Deutschen Rentenversicherung beantragt.<br />
<br />
Mit Bescheid vom15.03.2011 erhöhte die Deutsche Rentenversicherung die Beitragsforderung nebst Säumniszuschläge auf nunmehr <i>40.160,40 Euro</i>. Auch hiergegen wurde Widerspruch erhoben und darauf verwiesen, dass in dieser Rechtssache nun bereits ein Widerspruch zur Statusklärung eingereicht wurde.<br />
<br />
Nach Akteneinsicht konnte Ende März 2011 der Widerspruch begründet werden. Vorab wurde beanstandet, dass der Bescheid eine Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB VI unterstellt. Hierbei handelt es sich in Nr. 1 um Lehrer und Erzieher, in Nr. 2 um Pflegepersonen und in Nr. 3 um Hebammen und Entbindungspfleger. Diese unkonkrete Benennung einer Rechtsvorschrift stellt bereits einen rechtswidrigen Verstoß dar, da ein Verwaltungsakt bestimmt und ausreichend begründet sein muss.<br />
Weitergehend wurde das Berufsbild der Mandantin nochmals erläutert als auch der Umfang der selbständigen Tätigkeit und die Möglichkeit einer im worst case Fall einkommensgerechten Beitragszahlung vorgetragen.<br />
<br />
Am 5.07.2011 korrigierte und konkretisierte die Deutsche Rentenversicherung die unterstellte Versicherungspflicht. Die Mandantin führe als selbständige Unternehmensberaterin ein Mitarbeiter- und Führungs<b>coaching</b> durch. Nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung handelt es sich bei derart Tätigkeiten in der Rechtssprechung um Wissensvermittlung, wie sie von einem typischen Lehrer ausgeübt wird. Demnach entsteht Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.<br />
<br />
Daraufhin und unter Beachtung der Umsätze unserer Mandantin korrigierte die Deutsche Rentenversicherung den zeitlichen Umfang der Versicherungspflicht und auch die Beitragsforderung wurde entsprechend angepasst. Die Forderung betrage nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung nun "lediglich" noch <i>6.817,41 Euro</i>. Auch gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Widerspruch erhoben.<br />
<br />
Im erneuten Widerspruchsverfahren ging es jetzt um die Abgrenzung zwischen der Tätigkeit eines Unternehmensberaters und die des typischen Lehrers. Im Januar 2012 wollte die Deutsche Rentenversicherung demnach erneut prüfen, ob die Einkommensbestandteile aus der Tätigkeit des <b>systematischen Coachings</b> alleine die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.<br />
<br />
Zwischenzeitlich wurde natürlich auch die Beitragsforderung zzgl. Säumniszuschläge auf <i>10.275,46 Euro</i> angehoben, obgleich behördenintern erneut Ermittlungen durchzuführen waren. Bereits am 15.02.2012 wurde die Beitragsforderung erneut angemahnt und auf <i>10.495,68 Euro</i> angehoben. Nach telefonischer Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung wurde über ein maschinelles Problem gesprochen.<br />
<br />
Am 15.05.2012 wurde das Tätigkeitsprofil der Mandantin in Bezug auf das <b>"systematische Coaching"</b> ausführlich schriftlich erläutert und der Deutschen Rentenversicherung zur Beschleunigung der Angelegenheit zugesandt. Erst am 8.01.2013 wiederholte die Deutsche Rentenversicherung dann, dass nach deren Ermittlungen und nach deren rechtlicher Auffassung weiterhin eine Versicherungspflicht als Lehrer gegeben sei. Der Vorgang sei deshalb von der Sachbearbeitung an die Grundsatzabteilung der Deutschen Rentenversicherung abgeben worden. Am 27.03.2013 wurde seitens der Deutschen Rentenversicherung aufgrund offener, ähnlicher Rechtsangelegenheiten vor dem Bundessozialgericht das Ruhen des Verfahrens vorgeschlagen. Diesem Ruhen wurde zugestimmt.<br />
<br />
Mit Schreiben vom 5.08.2014 wurde nach Urteils- und Rechtsrecherche bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Erneut dann am 2.04.2015, worauf die Deutsche Rentenversicherung im Einzeiler mitteilte, es würden noch mehrere sozialgerichtliche Verfahren laufen. Nach weiterem Zuwarten wurde am 13.11.2015 um Mitteilung der Aktenzeichen der sozialgerichtlichen Verfahren gebeten, auf die sich die Deutsche Rentenversicherung berufen wollte.<br />
<br />
Darauf folgten dann nach einer Verfahrenszeit von insgesamt 5 Jahren mit Datum vom 24.02.2016 zwei Bescheide.<br />
<br />
Der eine Bescheid bestätigte die selbständige Tätigkeit, die nicht zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führe, da die Art der ausgeübten Tätigkeit nicht zu den Berufsgruppen gehört, welche der Versicherungspflicht kraft Gesetzes unterliegen.<br />
Der zweite Bescheid war eine Aufhebungsentscheidung des Bescheides vom 17.01.2011 und aller daraus resultierenden Beitragsbescheide / Forderungen von zeitweise über <i>40.000 Euro</i>.<br />
<br />
Den Widersprüchen wurde somit vollumfänglich abgeholfen. Kosten waren nach § 63 SGB X von der Behörde zu erstatten. <br />
<br />
Sind auch Sie sich im Unklaren, ob Sie mit Ihrer Tätigkeit ggf. Gefahr laufen kraft Gesetzes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterliegen? Rufen Sie an, lassen Sie sich beraten! Die Kosten einer Optimierungsberatung sind vergleichsweise zum Schadensfall nichtig.<br />
<br />
Auf Unwissenheit kann man sich im Übrigen nicht berufen. Die Versicherungspflicht beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-78539250768885355672016-08-29T16:30:00.000+01:002016-08-29T16:33:05.045+01:00Verzinsung von nachgezahlten Sozialleistungen / Krankengeld<a href="http://rentenberater-diamantis.blogspot.de/2014/11/trotz-arbeitunfahigkeit-kein-krankengeld.html" target="_blank">Nach langjähriger gerichtlicher Angelegenheit</a>, bis hin zur Beschwerde vor dem Bundessozialgericht, wurde die Krankenversicherung mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 8.07.2015 abschließend verurteilt dem Kläger ein bis dato nicht ausgezahltes Krankengeld für die Zeit von 12/2010 bis 3/2011 in Höhe von 8.047,75 Euro auszubezahlen.<br />
<br />
Die Krankenversicherung des Klägers vertritt die Auffassung, dass das nachgezahlte Krankengeld nicht zu verzinsen ist, da die Krankengeldzahlung erst durch Beschluss des Bundessozialgerichts am 8.07.2015 fällig geworden ist. Eine Verzinsung könne daher frühestens ab dem 1.09.2015, d.h. nach Ablauf des August 2015 nach Eintritt der Fälligkeit beginnen.<br />
<br />
Die beklagte Krankenversicherung wurde im außergerichtlichen Vorverfahren darauf hingewiesen, dass eine Verzinsung nach § 44 SGB I trotzdem zusteht, sofern der Leistungsanspruch erst in einem Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Verfahren festgestellt nachträglich festgestellt wird. Diesem Hinweis wollte die Krankenversicherung nicht folgen und erlies sodann erneut einen klagefähigen Widerspruchsbescheid.<br />
<br />
Im nun anhängigen Klageverfahren wurde nochmals dargelegt, dass zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit im Dezember 2012 die Voraussetzungen für die Krankengeldzahlung zwangsläufig vorlagen (§ 40 SGB I). Ansprüche auf Sozialleistungen werden mit deren Entstehen fällig (§ 41 SGB I).<br />
<br />
Die Verzingungspflicht gelte auch dann, wenn zu einer Rechtsfrage zunächst unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Berechtigten und dem Sozialleistungsträger bestehen, so dass eine Klärung durch die Sozialgerichtsbarkeit erforderlich ist. Geht diese zugunsten des Berechtigten aus, besteht Verzinsungspflicht. Im Gerichtsverfahren kann zur Leistung nur verurteilt werden, wenn der geltend gemachte Anspruch fällig ist. Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-59676023474034695802016-07-27T08:40:00.001+01:002016-07-27T08:43:12.168+01:00Aktuelle Rechengrößen ab 07/2016Der <a href="http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1&Itemid=216" target="_blank">Bundesverband der Rentenberater e.V.</a> hat die aktuellen Rechengrößen in der Sozialversicherung ab 01.07.2016 in einer Übersicht zusammengestellt.<br />
<br />
Sie finden unter anderem die Angaben zu den Bemessungsgrenzen, Durchschnittsentgelten, Beitragsätzen, aktueller Rentenwert, Umrechnungshilfen und weiteres.<br />
<br />
<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://3.bp.blogspot.com/-O5Oawd0v7JM/V5hlXnRQmuI/AAAAAAAAAeQ/St-qRP8Xd98iaooq8JGR98HdtxbwV74igCLcB/s1600/20160727_093147.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="320" src="https://3.bp.blogspot.com/-O5Oawd0v7JM/V5hlXnRQmuI/AAAAAAAAAeQ/St-qRP8Xd98iaooq8JGR98HdtxbwV74igCLcB/s320/20160727_093147.jpg" width="207" /></a></div>
<br />
<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://3.bp.blogspot.com/-GCVoyNGWnjI/V5hlbqGQ-XI/AAAAAAAAAeU/u22I5uuNwIcRiDxYsWKhXx-Esi2u0syDgCLcB/s1600/20160727_093122.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="320" src="https://3.bp.blogspot.com/-GCVoyNGWnjI/V5hlbqGQ-XI/AAAAAAAAAeU/u22I5uuNwIcRiDxYsWKhXx-Esi2u0syDgCLcB/s320/20160727_093122.jpg" width="208" /></a></div>
Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-21339058966987519622016-07-20T12:06:00.000+01:002016-07-20T12:06:52.137+01:00„Die Flexi-Rente ist ein wichtiger Schritt – ein tragfähiges Konzept gegen Altersarmut fehlt aber immer noch!"<a href="http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=188:die-flexi-rente-ist-ein-wichtiger-schritt-ein-tragfaehiges-konzept-gegen-altersarmut-fehlt-aber-immer-noch&catid=8&Itemid=117" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small;"><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></span></span><strong>, </strong>Berlin, 19.07.2016</a><br />
<br />
<br />
<strong>Der <a href="http://www.rentenberater.de/index.php" target="_blank">Bundesverband der Rentenberater e.V.</a> kritisiert: „Die
geburtenstarken Jahrgänge drängen in die Rente und die Politik lässt
Geringverdiener weiter auf Lösungen warten."</strong><br />
<br />
<span><span>Nachdem sich eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen
schon vor längerem auf die Eckpunkte geeinigt hatte, wurde nun vom
Bundesarbeitsministerium ein Referentenentwurf zur Flexi-Rente
vorgelegt. Immerhin, möchte man sagen. Einige Punkte, die der
Bundesverband der Rentenberater e.V. seit Jahren fordert, wie z.B.
flexiblere Hinzuverdienstgrenzen, sollen nun endlich beschlossen werden.
Sinnvolle Regeln für die zusätzliche Zahlung freiwilliger Beiträge gibt
es aber noch immer nicht. </span></span><br />
<span><span>„Und die bürokratischen Hürden, die mit der Flexi-Rente
verbunden sind, scheinen erheblich zu sein.", sagt Marina Herbrich, die
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Das muss man
sich nochmal gründlich anschauen. Was aber vor allem fehlt, ist ein
tragfähiges Konzept für Geringverdiener und gegen Altersarmut." „Gerade
für Rentner mit Minirenten oder Grundsicherung ändert sich durch die
flexiblen Hinzuverdienstgrenzen gar nichts. Das bedeutet nur, was sie
längst wissen: Dass sie neben der Rente arbeiten müssen. Wenn sie
überhaupt einen Job finden. Aber an einen flexiblen Einstieg in die
Rente ist da doch gar nicht zu denken."</span></span><br />
<br />
<strong>Anhand der folgenden Beispiele zeigt der Bundesverband der Rentenberater e.V. weiteren Handlungsbedarf und Lösungsansätze auf.</strong><br />
<br />
<strong>Beispiel 1 – Rente für Geringverdiener</strong><br />
<span><span>Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vom
Oktober 2009 wurden unter der Überschrift "Kampf gegen Altersarmut" neue
Konzepte angekündigt. Im März 2012 wurde ein erster Referentenentwurf
vorgelegt, aber außer einer kleinen Verbesserung bei der
Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets wurde nichts
umgesetzt - alles andere ist wieder in der Schublade verschwunden. </span></span><br />
<span><span>Laut Entwurf sollten zum Beispiel zusätzliche
Berechnungspunkte für Geringverdiener eingeführt werden. Im Prinzip so
etwas, wie die alte Mindestrente – diese wieder einzuführen, fordert der
Bundesverband der Rentenberater e.V. immer wieder. </span></span><br />
<span><span>Auch die Idee, dass Arbeitnehmer zusätzlich freiwillige
Beiträge einzahlen können, um ihre spätere Rente zu erhöhen, ist leider
nicht umgesetzt worden.</span></span><br />
<br />
<strong>Beispiel 2 – Rente wegen Erwerbsminderung</strong><br />
In der Rentenreform von 2014 wurden die Dauer der Zurechnungszeit
zwar nochmal verlängert und eine Art Vergleichsberechnung der letzten 4
Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung eingeführt, aber nach wie vor
gelten die hohen Abschläge von 10,8 %.<br />
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert, diese komplett zu
streichen. Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger oder gar nicht mehr
arbeiten kann, muss ohnehin schon mit weniger Geld auskommen.
Zusätzliche Abschläge und komplizierte Hinzuverdienstgrenzen erschweren
die Lage.<br />
<br />
<strong>Beispiel 3 – Niedrige Arbeitslosenquote und volle Rentenkasse</strong><br />
Spare in guten Zeiten, dann kannst du in schlechteren auch etwas
ausgeben. Durch die guten Beschäftigungszahlen landet viel Geld in der
Rentenkasse. Mehr als für Leistungen aktuell benötigt wird und Geld, das
wegen der geburtenstarken Jahrgänge, die zwischen 2020 und 2030 in
Rente gehen, dringend benötigt wird.<br />
Die Überschüsse sollten nicht - wie aktuell gesetzlich vorgesehen -
nur dazu genutzt werden, den Beitragssatz zu reduzieren, sondern auch,
um vorzusorgen und in bessere Leistungen zu investieren.<br />
Deshalb sollte die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage nach
Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. von 1,5 auf 2
Monatsausgaben angehoben werden, damit so entstehende Spielräume für
Leitungsverbesserungen und künftige Herausforderungen verwendet werden
können.<br />
<br />
<strong>Beispiel 4 – Anerkennung von Erziehungszeiten</strong><br />
„Dass die Berücksichtigung von Erziehungszeiten überhaupt aus der
Rentenkasse finanziert wird, war von Beginn an extrem ärgerlich und ein
sprachlicher Trick, weil immer wieder von der „Mütterrente" gesprochen
wurde.", ärgert sich die Präsidentin des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V., Marina Herbrich.<br />
„Das klingt so, als ob es sich um eine echte Rente für eine
vergleichbare Arbeitsleistung handelt. Den Nutzen hat aber die gesamte
Gesellschaft und deswegen müssen auch alle für die Kosten aufkommen und
nicht nur diejenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung
einzahlen. Punkt!"<br />
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert für die Anerkennung von Erziehungszeiten die Finanzierung aus Steuermitteln.Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3392123069432844618.post-69209770297407326642016-03-22T10:56:00.001+00:002016-03-22T10:56:25.009+00:00Zum 1.07.2016 stärkste Rentenerhöhung seit über zwei Jahrzehnten<a href="http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/staerkstes-rentenplus-seit-23-jahren.html" target="_blank">Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent.</a><br />
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<span style="font-size: xx-small;">Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales </span>Diamantishttp://www.blogger.com/profile/04489201228069487641noreply@blogger.com0