"Nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 sind Rentner auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen letzten Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung seien, so ein Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 2013 (AZ: 4 V 1522/13).
Im Urteilsfall wurde ein Rentnerehepaar im Jahr 2012 vom Finanzamt aufgefordert, seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 abzugeben. Das Rentnerehepaar wandte sich dagegen mit der Begründung, dass sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet seien, weil dies in den Erläuterungen zum letzten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 entsprechend mitgeteilt worden sei. Das Finanzamt setzte darauf die Einkommensteuer für das Jahr 2010 fest.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wurde Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz erhoben, zudem wurde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde vom Finanzgericht abgelehnt. Da anzunehmen ist, dass das Finanzgericht auch im Klageverfahren so entscheiden wird, darf man auf das voraussichtlich anhängige werdende Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof gespannt sein."
Quelle: Der Steuerzahler - Wirtschaftsmagazin - Ausgabe Oktober 2013 / Bund der Steuerzahler
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