"Anders als nach dem deutsch-kroatischen Abkommen werden für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht nur die in Deutschland und Kroatien zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet, sondern die in allen Mitgliedstaaten der EU zurückgelegten Zeiten berücksichtigt. Zudem werden die kroatischen Zeiten in die deutsche Rentenberechnung einbezogen, was zu einer höheren Rente führen kann.
Personen, die bereits eine Rente nach dem Abkommen erhalten, können beim Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Wird der Antrag bis zum 30.06.2015 gestellt, kann die Rente rückwirkend ab 1.07.2013 neu berechnet werden. Bei späterer Antragstellung kann die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats zugebilligt werde."
Quelle: Die Rentenversicherung - Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V. - 54 Jahrgang, Heft 10, Oktober 2013
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