Anrechnung der Erziehungszeiten wird verbessert
Elternteile, die Kinder erzogen haben, welche vor 1992 geboren sind,
werden besser abgesichert. Ab 1.01.2019 wird ein halbes Jahr zusätzlich
pro Kind angerechnet (insgesamt dann 2,5 Jahre). Dies entspricht einem
aktuellen Bruttorentenwert von monatlich ca. 16 EUR.
Verlängerte Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung
Krankheitsbedingte Beendigung der Erwerbstätigkeit wird besser
abgesichert. Dieser Personenkreis wird so gestellt, als hätte er nunmehr
vergleichsweise länger gearbeitet. Ab 1.01.2019 wird die sogenannte
Zurechnungszeit für Renteneintritte ab 2019 auf 65 Jahre und acht Monate
angehoben. Anschließend erfolgt eine schrittweise Anhebung bis auf das
vollendete 67. Lebensjahr.
Entlasung von Geringverdienern
Geringverdiener zahlen künftig weniger Sozialversicherungsbeiträge an
die Sozialversicherung. Es wird jedoch sichergestellt, dass die
geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.
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