Donnerstag, 27. Januar 2011

Griechisches Rentensystem der Seeleute - NAT

Die NAT (Naftiko Apomachiko Tamio) ist eine der kleineren Versicherungskassen. Bei der NAT sind u.a. versichert Seeleute, Hafenpersonal, Fischer, Lotsen und alle weiteren Personen, die mit der See- und Schifffahrt zu tun haben.

Die Beitragszahlung zur NAT erfolgt auf Grundlage des bezogenen Gehalt. Arbeitnehmer zahlen einen eigenen Beitragsanteil von 9%. Der Arbeitgeber oder Reeder übernimmt einen Anteil von 14%.

Der Leistungskatalog der NAT umfasst Renten wegen Invalidität, Altersrenten und Hinterbliebenenrenten. Auch Sterbegeld wird anders als in Deutschland gezahlt. Der Antrag auf Sterbegeld muss innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Versicherten gestellt werden.

Eine Invaliditätsrente kann bezogen werden, wenn die Erwerbsfähigkeit auf mindestens 67% gemindert ist und 15 Jahre bei der NAT versichert waren. Der Invaliditätsgrad ist nicht mit dem in Deutschland bekannten Grad der Behinderung oder den medizinischen Voraussetzungen einer deutschen Erwerbsminderungsrente zu vergleichen.

Für eine Altersrente muss man mindestens 50 Jahre alt sein und eine Gesamtversicherungszeit bei der NAT von mindestens 15 Jahre zurückgelegt haben. Das Lebensalter und die Gesamtversicherungszeit müssen jedoch zusammen mindestens 70 ergeben.

Ehepartner und Kinder eines verstorbenen Versicherten können Hinterbliebenenrente erhalten, wenn der Verstorbene eine Gesamtversicherungszeit bei der NAT von 15 Jahren zurückgelegt hat. Wenn andere Berechtigte nicht vorhanden sind, kann unter besonderen Voraussetzungen auch eine Rente an Geschwister oder Eltern gezahlt werden.

Die Witwen- bzw. die Witwerrente beträgt 70% der Versichertenrente. Für Kinder gibt es einen Zuschlag von mindestens 15% bis maximal 30%.

Die Waisenrente beträgt 60% der Versichertenrente für ein Kind, 75% für zwei Kinder, 90% für drei Kinder und 100% für vier oder mehr Kinder, wenn die Mutter nicht mehr lebt.

Unverheiratete Kinder erhalten die Rente beziehungsweise die Witwe den Zuschlag für die Waise bis zum 18. Geburtstag. Bis zum 24. Geburtstag wird die Rente gezahlt, solange die Kinder eine anerkannte Schul- oder Berufsausbildung, auch in der EU, EWR oder Schweiz, absolvieren.

Eine Waisenrente wird unbegrenzt gezahlt, sofern die Waise dauerhaft und vollständig erwerbsgemindert ist.

Beachten Sie, wenn Sie außer bei der NAT auch Zeiten in einem anderen griechischen System zurückgelegt haben, gelten besondere Mindestversicherungszeiten für alle Leistungen bei Invalidität, Alter und an Hinterbliebene. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Rente aus den Zeiten beider Systeme gezahlt oder die aus den Zeiten bei der NAT berechnete Rente wird erhöht, wenn das geforderte Lebensalter in einem anderen Träger erreicht wird.

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