Donnerstag, 20. Januar 2011

Bezieher von Grundsicherung haben Anspruch auf volle Kostenübernahme zur privaten Krankenversicherung

Ein privat krankenversicherter Rechtsanwalt mit Ansprüchen auf Leistungen der Grundsicherung hat gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Anspruch auf volle Kostenübernahme seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe des entsprechenden Basistarifs.

Das Amt ist bislang so verfahren, als das es Kosten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung lediglich in Höhe der Kosten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 129,54 Euro übernahm.
Die Differenz (= 77,85 €) zum Basistarif in Höhe von 207,39 Euro des obig erwähnten privatversicherten Leistungsempfängers wollte das Amt nicht erstatten.

BSG, Aktenzeichen B 4 AS 108/10 R

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