Mittwoch, 5. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) -VersMedV-

Gdb 0 bei Diät allein ohne blutzuckerregulierende Medikamente.

GdB 10 bei medikamentöser Einstellung, die die Hypoglykämieneigung nicht erhöhen.

GdB 20 bei medikamentöser Einstellung, die die Hypoglykämieneigung erhöhen.

GdB 30 - 40 bei Insulintherapie, auch in Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Medikamenten, je nach Stabilität der Stoffwechsellage (stabil oder mäßig schwankend).

GdB 50 bei Insulintherapie und instabiler Stoffwechsellage einschließlich gelegentlicher schwerer Hypoglykämien.

Häufige, ausgeprägte oder schwere Hypoglykämien sind zusätzlich zu bewerten. Schwere Hypoglykämien sind Unterzuckerungen, die eine ärztliche Hilfe erfordern.

Bei häufigen hypoglykämischen Schocks ist von einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr auszugehen. Dies hat ggf. die Anerkennung des Merkzeichens G & B zur Folge.

Hier klicken für Infos zum Landratsamt Böblingen - Versorgungsamt Stuttgart

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