Donnerstag, 27. Januar 2011

Rentensystem der griechischen Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - GLK

Die GLK (Geniko Logistirio tou Kratous) ist vergleichbar mit den Versorgungsträgern für Beamte in Deutschland. Bei der GLK sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (Dimosio) in Griechenland versichert. Im Einzelnen sind das unter anderem folgende Personenkreise:
  • Bedienstete und Beamte der Ministerien, des Parlament, der Justiz, der Städte und Gemeinden, der öffentlichen Krankenhäuser, der Universitäten und staatlichen Schulen,
  • Führungskräfte der Streit- und Sicherheitsdienste,
  • Parlamentsabgeordnete, Präfekt, Bürgermeister und Gemeindevorsteher,
  • Geistliche,
  • Kriegsversehrte und Versehrte aus dem Widerstandskampf.

Bis vor 1993 mussten die versicherten Personenkreise keinen Selbstbeitrag abführern. Ab 1993 ist Grundlage der Beiträge das bezogene Gehalt. Von diesem Gehalt zahlt der Versicherte 6,67%, der "Arbeitgeber" 13,33% und der Staat nochmals 10%.

Auch bei der GLK gibt es Rente wegen Invalidität bzw. Erwerbsminderung, bei Alter und für Hinterbliebene. Die Voraussetzung und die Berechnung der Leistung unterscheidet sich auch hier für Alt- und Neuversicherte. Stichtag ist dabei der 1.01.1993.

Eine Invaliditätsrente können Altversicherte bereits bei einem Schädigungsgrad von 25% erhalten. Neuversicherte hingegen müssen mindestens 50% erwerbsgemindert sein.

Beachten Sie hierbei bitte, dass der griechische Erwerbsminderungsgrad nicht mit dem deutschen Grad der Behinderung zu vergleichen ist. Auch entsprechen sie nicht den medizinischen Voraussetzungen für eine deutsche Rente wegen Erwerbsminderung.

Die Altersrentenvoraussetzungen sind individuell sehr unterschiedlich. Zum Einen kommt es darauf an, ob neues oder altes Recht anzuwenden ist, zum Anderen spielt es auch eine Rolle welche Tätigkeit (in oder außerhalb des Militärs) ausgeübt wurde und auch die familiären Verhältnisse (z.B. verheiratet, verwitwet, behinderten Ehepartner, minderjäjrige oder behinderte Kinder).

Allgemein kann gesagt werden, dass Frauen regelmäßig spätestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres, Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente erhalten können, wenn sie mindestens 15 Versicherungsjahre nachweisen.

Hinterbliebenenrente können erhalten die Ehepartner und die Waisen des verstorbenen Versicherten. Voraussetzungen, welche auch hier zu erfüllen wären sind unter anderem die Ehedauer, Mindestversicherungszeit, Todesumstände, Invalidität, Einkommensverhältnisse und Lebensalter, Familienstand, Studium oder Invalidität bei den Kindern.

Abschließend sollte noch erwähnt werden, dass die GLK unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Familienzulage, eine Zulage für Invalidität, Invaliditätsbeihilfen und einen Sozialzuschlag zahlt.

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