Dienstag, 15. März 2016
Neue BGH-Urteile zu den rentenfernen Startgutschriften
"Bereits im November 2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Festlegungen zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften beanstandet (IV ZR 74/06).
Im Änderungstarifvertrag vom 30.05.2011 einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, die Regelung zur Ermittlung der Startgutschriften im Grundsatz beizubehalten, jedoch durch eine Vergleichsberechnung zu ergänzen, welche ggf. zu einer Erhöhung der rentenfernen Startgutschrift führen kann.
Am
09.03.2016
hat der
BGH
nunmehr in zwei weiteren Urteilen (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) auch die Regelungen von 2011 bzgl. der Vergleichsberechnung für
unwirksam erklärt
.
Aufgrund der Tarifautonomie sind die Tarifvertragsparteien jetzt gehalten, sich auf eine verfassungskonforme Neuregelung zur Ermittlung der rentenfernen Startgutschriften zu verständigen. Sobald diese vorliegt, wird die ZVK die rentenfernen Startgutschriften aller Versicherten automatisch neu feststellen. Weitere Initiativen der Versicherten und Rentner sind somit nicht erforderlich."
Quelle: www.kvbw.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen