Dienstag, 15. März 2016

Neue BGH-Urteile zu den rentenfernen Startgutschriften



Aufgrund der Tarifautonomie sind die Tarifvertragsparteien jetzt gehalten, sich auf eine verfassungskonforme Neuregelung zur Ermittlung der rentenfernen Startgutschriften zu verständigen. Sobald diese vorliegt, wird die ZVK die rentenfernen Startgutschriften aller Versicherten automatisch neu feststellen. Weitere Initiativen der Versicherten und Rentner sind somit nicht erforderlich."

Quelle: www.kvbw.de

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