Donnerstag, 2. Februar 2017

Pressemitteilung Bundesverband der Rentenberater

Freiwillige Beiträge zünden den Renten-Turbo! Lücken schließen dank Flexirenten-Gesetz

PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 28.01.2017

Freiwillige Beiträge zünden den Renten-Turbo!
Lücken schließen dank Flexirenten-Gesetz

Beiträge für das Jahr 2016 nachzuzahlen, kann sich ebenfalls richtig lohnen. Zum Beispiel, um überhaupt einen Rentenanspruch zu sichern oder früher in Rente zu gehen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist bekanntermaßen ein vergleichsweise renditestarkes Vorsorgesystem. Immer mehr Menschen denken deswegen darüber nach, ob sie durch freiwillige Zahlungen ihre Rente erhöhen können. Wer schon eine vorgezogene Altersrente bekam, für den war das bisher nicht möglich – auch wenn das eigentliche Rentenalter noch nicht erreicht war. Ausgeschlossen waren also z.B. langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen.

Durch die neuen Bestimmungen in der Flexi-Rente können seit Januar 2017 auch diese Rentner freiwillige Beträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. So können einerseits Abschläge ausgeglichen und zum anderen die (spätere) Rente unter Umständen deutlich erhöht werden.

Zweite Neuerung: Dank des neuen Gesetzes sind nun große zusätzliche Einmalzahlungen ab dem 50. Lebensjahr möglich – und nicht erst ab 55, wie bisher.

„Damit es sich wirklich lohnt, sollten Versicherte schon in etwa über eine fünfstellige Summe verfügen können.“, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Dafür ist das aber gerade aktuell eine brauchbare Alternative zu anderen Vorsorgeprodukten. Wenn sich die Rente dadurch ganz konkret erhöht, kann sich das für Einzelne wirklich lohnen.“

Vor allem dann, wenn Versicherte eigentlich gar nicht die Absicht haben, früher in Rente zu gehen. Denn mit diesen Einzahlungen werden dann ja keine Abschläge ausgeglichen – sie werden also der späteren Rente zugerechnet.

„Was wir schon lange gefordert haben, ist jetzt in Teilen umgesetzt.“, freut sich die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Fürs Alter besser vorsorgen, ist nun mit der gesetzlichen Rente möglich, sollte aber konsequenterweise auch für Beschäftige gelten.“

Wichtig: Mit freiwilligen Beiträgen kann Rentenanspruch gesichert werden

Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Auch über freiwillige Beiträge kann man einen Anspruch auf Rente erwerben und über die Beitragssumme die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Wichtig ist der Stichtag 31. März 2017!

Noch bis zu diesem Datum können die Beiträge für das komplette Jahr 2016 eingezahlt werden. Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 84,15 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.159,40 Euro.

Beratung dringend empfohlen!

Um sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich ihren Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die spätere Rente zu erhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen.

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