Frau K. beauftragte mich Ende 2005 mit der Überprüfung Ihres Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Frau K. wurde im Jahr 1952 in Griechenland geboren, und ist im Wege der Migrationswelle Anfag der 70er Jahre nach Deutschland zugewandert.
Am 20.12.2005 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung festgestellt, dass der Rentenversicherungsträger die Zeiten der Kindererziehung und Kinderberücksichtigung mit Feststellungsbescheid vom 9.01.2003 unzureichend anerkannt hatte. Daraufhin wurde ein entsprechender Antrag auf Überprüfung gem. § 44 SGB X gestellt.
Aufgrund einer Erkrankung von Frau K. wurde zudem zugleich ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingereicht. Relativ unproblematisch gewährte der Rentenversicherungsträger Frau K. eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung ab 1.03.2006. Unbeachtlich hierbei blieb jedoch, dass Frau K. zusätzlich eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung nach BSG-Rechtssprechung zustehen hätte müssen. Aus diesem Grund wurde nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht. Nach langjährigem Verfahren kam es nach mündlicher Verhandlung zu einem Vergleich. Frau K. wurde rückwirkend ab 1.03.2008 eine zeitlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.
Frau K. bat mich nach Bescheiderteilung nochmals prüfend tätig zu werden. Hierbei wurde festgestellt, dass der Überprüfungsantrag vom 20.12.2005 noch immer nicht abgearbeitet wurde. Mit Verzicht auf erneute Einreichung von Rechtsmittel, wurde die Rentenversicherung unter Übersendung einer Entwurfskopie des Überprüfungsantrages vom 20.12.2005 gebeten nun endlich auch die Kindererziehungs- & Kinderberücksichtigungszeiten rechtmäßig zu erfassen. Der Rentenversicherungsträger setzte dies umgehend um, und korrigierte sowohl den Bescheid über die teilweise als auch den Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente.
Es ergab sich aufgrund dieser Korrektur ein vorweihnachtlicher Rentennachzahlbetrag inkl. Zinsen in Höhe von 4.350,91 €.
Ich möchte mich bei Frau K. hiermit auch für das langjährige Vertrauen bedanken. Aktuell vertete ich Frau K. bei der Antragstellung bzgl. Weitergewährung ihrer befristet bewilligten Rente bei voller Erwerbsminderung.
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