Ab dem 1.01.2011 wird der bundesweite Behindertenparkausweis durch einen EU-einheitlichen Ausweis ersetzt. Die alten Parkausweise verlieren im neuen Jahr ihre Gültigkeit.
Wer noch einen alten Behindertenparkausweis hat, sollte diesen demnach zeitnah in einen neuen EU-gültigen Parkausweis umtauschen lassen. Ohne neuen Parkausweis drohen ab 2011 mitunter Bußgelder bis hin zum Abschleppen.
Den neuen Behindertenparkausweis kann man unter Vorlage des Behindertenausweises, mit entsprechendem Verzeichnis der / des notwendigen Merkzeichen, bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Der neue Parkausweis wird ab 1.01.2011 auch im Ausland problemlos anerkannt.
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