Freitag, 17. Dezember 2010

IBAN, BIC & Steuer-IdNr

Die IBAN (International Bank Account Number), der BIC (Bank Identifier Code) und die Steuer-IdNr (Identifikationsnummer) werden für formelle Antragstellungen z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse benötigt.

Die neue Steuer-Identifikationsnummer wurde 2007 eingeführt und ist seit diesem Zeitpunkt bzw. für Neugeborene von der Geburt an lebenslang geltend. Sie ersetzt die bisherige Steuernummer und eTIN und besteht aus insgesamt elf Ziffern (zehn zufällig gebildete Ziffern, und eine zusätzliche Prüfziffer).

Die IBAN soll die bis Ende 2012 die bisherige Kontonummer ersetzen. Sie setzt sich aus dem Länderkennzeichen (in Deutschland = DE), der zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen.

Der BIC ersetzt die bisherige Bankleitzahl. Er identifiziert Kreditinstitute weltweit. Der BIC ist entweder acht oder elf stellen lang. Die ersten vier Stellen entsprechen der Bankbezeichnung, danach folgen der Ländercode und die zweistellige Ortsangabe und die Filialbezeichnung.

Die Deutsche Rentenversicherung benötigt diese Angaben z.B. bei einer Rentenantragstellung. Im Rentenantragsvordruck R100 ist die Steuer-IdNr auf Seite 2 unter Punkt 2 bei den persönlichen Angaben einzutragen. Die IBAN und der BIC sind unter Punkt 4 "Zahlungsweg" auf Seite 3 des Antrages anzugeben.

Die Steuer-IdNr erfragen Sie notfalls bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Die IBAN und der BIC sind bei Ihrer Hausbank zu erfragen, stehen im Normalfall aber auch auf jedem Kontoauszug. Unter www.iban-rechner.net kann unter Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl beides generiert werden. Sicherheitshalber wird jedoch ein Quervergleich zu Ihren Kontodaten empfohlen.

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