Mittwoch, 15. Dezember 2010

Versicherungspflicht eines Steuerberaters

Ist ein Steuerberater in abhängiger Beschäftigung nicht als Steuerberater tätig, so kann er von der Versicherungspflicht nicht befreit werden.

Ein Steuerberater, welcher sich z.B. in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Leiter einer Finanz- & Controllingabteilung befindet, hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Tätigkeit eines Steuerberaters, die sowohl die Pflichtmitgliedschaft in der Steuerberaterkammer, als auch in der berufsständischen Versorgungseinrichtung vermitteln könnte.

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.02.2007, L 2 KN 236/06

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