Mittwoch, 15. Dezember 2010

Private Krankenversicherung ab 2011

Ab 2011 gelten für einen Wechsel in die private Krankenversicherung neue Bedingungen.

Die für wechselwillige abhängig Beschäftigte maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für das Jahr 2011 EUR 49.500,- (im Vorjahr 49.950,- €). Die Wechselfrist für diese Personenkreise wurde von 3 Jahren auf 1 Jahr reduziert, somit reicht für einen Wechsel bereits das einmalige Überschreiten der vorab genannten Verdienstgrenze. In die private Krankenversicherung können wechseln:

  • Angestellt und Arbeiter mit einem Verdienst oberhalb der 49.500,- €
  • Beamte
  • Freiberufler
  • Studenten
  • Selbständige

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