Die für wechselwillige abhängig Beschäftigte maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für das Jahr 2011 EUR 49.500,- (im Vorjahr 49.950,- €). Die Wechselfrist für diese Personenkreise wurde von 3 Jahren auf 1 Jahr reduziert, somit reicht für einen Wechsel bereits das einmalige Überschreiten der vorab genannten Verdienstgrenze. In die private Krankenversicherung können wechseln:
- Angestellt und Arbeiter mit einem Verdienst oberhalb der 49.500,- €
- Beamte
- Freiberufler
- Studenten
- Selbständige
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