Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge. In welcher Form sie angeboten wird, kann der Arbeitgeber entscheiden. Besonders attraktiv sind jene Modelle, bei denen der Betrieb die Altersvorsorge bezuschusst. Zusätzlich haben Arbeitnehmer ein Recht auf die sogenannte Entgeltumwandlung, mit der sie auf einen Teil des Gehalts zugunsten einer späteren Betriebsrente verzichten.
Ausgebliebene Anpassung
In letzter Zeit zeigte sich, dass es bei der Berechnung der Betriebsrentenhöhe immer wieder zu Problemen kommen kann, etwa indem zahlreiche Unternehmen den im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Kaufkrafterhalt der Rente nicht erfüllen. Damit soll eigentlich sichergestellt werden, dass die Unternehmen die Höhe der Betriebsrente an gestiegene Preise und Löhne angleichen, um mögliche Kaufkraftverluste durch die Inflation auszugleichen."
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