"Beim sogenannten Versorgungsausgleich werden die Renten- und Versorgungsansprüche der Ehezeit zwischen beiden Partnern geteilt. Jeder bekommt die Hälfte. Damit werden Nachteile bei der Rente ausgeglichen, wenn beispielsweise ein Partner während der Ehe nur stundenweise gearbeitet hat, um die Kinder zu erziehen."
Die Deutsche Rentenversicherung erläutern Ihnen in Ihrer Broschüre, welche Versorgungsanwartschaften geteilt werden, wie sich der Ausgleich auf Wartezeit und Rentenhöhe auswirkt und wann nachträglich Änderungen möglich sind.
HIER kann die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung direkt bestellt werden. Auch der Download einer PDF.Datei steht zur Verfügung.
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