PRESSEMITTEILUNG, Berlin, 19.07.2016
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert: „Die
geburtenstarken Jahrgänge drängen in die Rente und die Politik lässt
Geringverdiener weiter auf Lösungen warten."
Nachdem sich eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen
schon vor längerem auf die Eckpunkte geeinigt hatte, wurde nun vom
Bundesarbeitsministerium ein Referentenentwurf zur Flexi-Rente
vorgelegt. Immerhin, möchte man sagen. Einige Punkte, die der
Bundesverband der Rentenberater e.V. seit Jahren fordert, wie z.B.
flexiblere Hinzuverdienstgrenzen, sollen nun endlich beschlossen werden.
Sinnvolle Regeln für die zusätzliche Zahlung freiwilliger Beiträge gibt
es aber noch immer nicht.
„Und die bürokratischen Hürden, die mit der Flexi-Rente
verbunden sind, scheinen erheblich zu sein.", sagt Marina Herbrich, die
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Das muss man
sich nochmal gründlich anschauen. Was aber vor allem fehlt, ist ein
tragfähiges Konzept für Geringverdiener und gegen Altersarmut." „Gerade
für Rentner mit Minirenten oder Grundsicherung ändert sich durch die
flexiblen Hinzuverdienstgrenzen gar nichts. Das bedeutet nur, was sie
längst wissen: Dass sie neben der Rente arbeiten müssen. Wenn sie
überhaupt einen Job finden. Aber an einen flexiblen Einstieg in die
Rente ist da doch gar nicht zu denken."
Anhand der folgenden Beispiele zeigt der Bundesverband der Rentenberater e.V. weiteren Handlungsbedarf und Lösungsansätze auf.
Beispiel 1 – Rente für Geringverdiener
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vom
Oktober 2009 wurden unter der Überschrift "Kampf gegen Altersarmut" neue
Konzepte angekündigt. Im März 2012 wurde ein erster Referentenentwurf
vorgelegt, aber außer einer kleinen Verbesserung bei der
Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets wurde nichts
umgesetzt - alles andere ist wieder in der Schublade verschwunden.
Laut Entwurf sollten zum Beispiel zusätzliche
Berechnungspunkte für Geringverdiener eingeführt werden. Im Prinzip so
etwas, wie die alte Mindestrente – diese wieder einzuführen, fordert der
Bundesverband der Rentenberater e.V. immer wieder.
Auch die Idee, dass Arbeitnehmer zusätzlich freiwillige
Beiträge einzahlen können, um ihre spätere Rente zu erhöhen, ist leider
nicht umgesetzt worden.
Beispiel 2 – Rente wegen Erwerbsminderung
In der Rentenreform von 2014 wurden die Dauer der Zurechnungszeit
zwar nochmal verlängert und eine Art Vergleichsberechnung der letzten 4
Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung eingeführt, aber nach wie vor
gelten die hohen Abschläge von 10,8 %.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert, diese komplett zu
streichen. Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger oder gar nicht mehr
arbeiten kann, muss ohnehin schon mit weniger Geld auskommen.
Zusätzliche Abschläge und komplizierte Hinzuverdienstgrenzen erschweren
die Lage.
Beispiel 3 – Niedrige Arbeitslosenquote und volle Rentenkasse
Spare in guten Zeiten, dann kannst du in schlechteren auch etwas
ausgeben. Durch die guten Beschäftigungszahlen landet viel Geld in der
Rentenkasse. Mehr als für Leistungen aktuell benötigt wird und Geld, das
wegen der geburtenstarken Jahrgänge, die zwischen 2020 und 2030 in
Rente gehen, dringend benötigt wird.
Die Überschüsse sollten nicht - wie aktuell gesetzlich vorgesehen -
nur dazu genutzt werden, den Beitragssatz zu reduzieren, sondern auch,
um vorzusorgen und in bessere Leistungen zu investieren.
Deshalb sollte die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage nach
Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. von 1,5 auf 2
Monatsausgaben angehoben werden, damit so entstehende Spielräume für
Leitungsverbesserungen und künftige Herausforderungen verwendet werden
können.
Beispiel 4 – Anerkennung von Erziehungszeiten
„Dass die Berücksichtigung von Erziehungszeiten überhaupt aus der
Rentenkasse finanziert wird, war von Beginn an extrem ärgerlich und ein
sprachlicher Trick, weil immer wieder von der „Mütterrente" gesprochen
wurde.", ärgert sich die Präsidentin des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V., Marina Herbrich.
„Das klingt so, als ob es sich um eine echte Rente für eine
vergleichbare Arbeitsleistung handelt. Den Nutzen hat aber die gesamte
Gesellschaft und deswegen müssen auch alle für die Kosten aufkommen und
nicht nur diejenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung
einzahlen. Punkt!"
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert für die Anerkennung von Erziehungszeiten die Finanzierung aus Steuermitteln.
Mittwoch, 20. Juli 2016
Dienstag, 22. März 2016
Zum 1.07.2016 stärkste Rentenerhöhung seit über zwei Jahrzehnten
Montag, 21. März 2016
Steuerfreibetrag bei Behinderung
Die Nachteile anerkannter Behinderungen werden steuerrechtlich als Ausgaben bei außergewöhnlicher Belastung anerkannt.
Die entsprechenenden Pauschbeträge werden in § 33b EStG geregelt. Gemäß Absatz 3 kommt es hierbei zu folgender Staffelung:
Bei Berücksichtigung besonderer Merkzeichen kann es zudem zu einem erhöhten Pauschbetrag kommen. Den Nachweis einer Behinderung erbringt im Normalfall das zuständige Versorgungs- / Landratsamt. Bei rückwirkender Feststellung der Behinderung kann der Pauschbetrag auf für bereits vergangene Jahre in Anspruch genommen werden.
Bei der Beantragung, Optimierung und Verfahrensumsetzung gegenüber der Behörde kann Ihnen der Rentenberater & Rechtsbeistand als Fachmann behilflich sein. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen und Fragen sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.
Die entsprechenenden Pauschbeträge werden in § 33b EStG geregelt. Gemäß Absatz 3 kommt es hierbei zu folgender Staffelung:
- 310,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 25 - 30
- 430,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 35 - 40
- 570,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 45 - 50
- 720,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 55 - 60
- 890,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 65 - 70
- 1.060,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 75 - 80
- 1.230,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 85 - 90
- 1.420,- Euro bei einem Grad der Behinderung von 95 - 100
Bei Berücksichtigung besonderer Merkzeichen kann es zudem zu einem erhöhten Pauschbetrag kommen. Den Nachweis einer Behinderung erbringt im Normalfall das zuständige Versorgungs- / Landratsamt. Bei rückwirkender Feststellung der Behinderung kann der Pauschbetrag auf für bereits vergangene Jahre in Anspruch genommen werden.
Bei der Beantragung, Optimierung und Verfahrensumsetzung gegenüber der Behörde kann Ihnen der Rentenberater & Rechtsbeistand als Fachmann behilflich sein. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen und Fragen sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.
Dienstag, 15. März 2016
Neue BGH-Urteile zu den rentenfernen Startgutschriften
Quelle: www.kvbw.de
Dienstag, 23. Februar 2016
Korrektur der Kindererziehungszeiten brachte ca. 4.500 Euro Rentennachzahlung
Meine Mandantin beauftragte mich mit der Überprüfung ihres
Rentenversicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie wurde im
Jahr 1952 in Griechenland geboren und ist im Wege der Migrationswelle Anfang
der 70er Jahre nach Deutschland zugewandert.
Nach auftragsgemäßer Prüfung wurde festgestellt, dass der
Rentenversicherungsträger die Zeiten der Kindererziehung und
Kinderberücksichtigung unzureichend anerkannt hatte. Daraufhin wurde ein
entsprechender Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X gestellt.
Aufgrund einer schwereren Erkrankung meiner Mandantin wurde
zudem zugleich ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht. Relativ
unproblematisch gewährte der Rentenversicherungsträger meiner Mandantin eine
Rente bei teilweiser Erwerbsminderung ab. Unbeachtet hierbei blieb
jedoch, dass meine Mandantin zusätzlich eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung
nach höchstrichterlicher Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zustehen
hätte müssen. Aus diesem Grund wurde nach erfolglosem Widerspruchsverfahren
Klage beim Sozialgericht eingereicht. Nach langjährigem Verfahren kam es nach
mündlicher Verhandlung zu einem Vergleich. Meiner Mandantin wurde rückwirkend eine
zeitlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.
Nach abschließender Rentenbescheiderteilung wurde festgestellt,
dass der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X von der Behörde noch immer nicht
abgearbeitet wurde. Mit Verzicht auf eine erneute Einreichung von Rechtsmittel,
wurde die Rentenversicherung unter Übersendung einer Entwurfskopie des
Überprüfungsantrages gebeten nun endlich auch die Kindererziehungs- &
Kinderberücksichtigungszeiten rechtmäßig zu erfassen. Der Rentenversicherungsträger
setzte dies umgehend um und korrigierte sowohl den Bescheid über die teilweise
als auch den Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente.
Es ergab sich aufgrund dieser Korrektur ein
Rentennachzahlbetrag inkl. Zinsen in Höhe von ca. 4.500,- €.
Aufgrund der Rentenform zum 1.07.2014 wird die Zuerkennung
dieser Kindererziehungszeit eine weitere monatliche Rentenerhöhung von ca. 28,-
€ pro Kind zur Folge haben.
Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
Arbeitsunfähige Personen haben unter gewissen
Voraussetzungen einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Dies kann von
hoher Bedeutung sein, sofern anderweitige Sozialleistungen, wie z.B. das
Krankengeld oder Arbeitslosengeld, sich dem Ende neigen, sozusagen “ausgesteuert“
werden.
Doch wann ist man erwerbsgemindert? Laut Gesetzestext liegt eine
teilweise oder volle Erwerbsminderung vor, wenn der oder die Versicherte wegen
Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit (länger als sechs Monate)
außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
mindestens 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Diese Regelung klingt sehr pauschal und beinhaltet aufgrund
laufender Rechtssprechung eine Fülle von Interpretationsmöglichkeiten und
Ausnahmeregelungen.
Gewisse Personenkreise haben unter anderem einen besonderen
Berufsschutz. Andere wiederum können trotz drei- bis sechsstündigem
Restleistungsvermögen dennoch eine volle Erwerbsminderungsrente
beanspruchen.
Eine Erwerbsminderungsrente wird immer nur auf Antrag
gewährt. Hierbei müssen neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch
die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden. Das sorgfältige
Zusammentragen aktueller Befundberichte der behandelnden Ärzte ist
diesbezüglich sehr wichtig. Auch andere behördliche Entscheidungen, wie z.B.
vom Versorgungs-/ Landratsamt, dem medizinischen Dienst der Krankenkasse, der
Pflegeversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Unfallversicherung, können
zur Entscheidungsfindung des Rentenversicherungsträgers beitragen, ohne jedoch
dass der Rentenversicherungsträger diesen Entscheidungen verpflichtend folgen
muss.
Vor Rentenantragstellung wird unbedingt empfohlen gewisse
Optimierungsmöglichkeiten zu beachten. So kann es unter anderem der Fall sein,
dass die Sozialleistungen der Krankenversicherung oder der Agentur für Arbeit
wesentlich höher sind. Auch sollte ein Antrag keinesfalls voreilig gestellt
werden, wenn z.B. das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
fragwürdig erscheint.
Donnerstag, 21. Januar 2016
Gute Rendite – Das Comeback der gesetzlichen Rente
Quelle: Das Erste.de - Sendung Plusminus
Quelle: Das Erste.de - Sendung Plusminus
Ab 50 Jahren die gesetzliche Rente durch Extrabeiträge aufstocken – eine geplante Gesetzesänderung, hinter der ein lukratives Angebot steckt. Denn in Zeiten von Niedrigzinsen schafft sie vor allem bei älteren Arbeitnehmern ab 50 oft mehr Rendite als Privatrenten. "Plusminus" zeigt, wie es sich lohnen kann.Gesetzliche Rente liege vorne
Drei Prozent, ja drei Prozent Zinsen für das Geld – wo gibt es die denn momentan? Auf dem Sparbuch? Mit einer Lebensversicherung? Oder gar der gesetzlichen Rente? Es ist die gesetzliche Rente, die zurzeit drei Prozent bringt – ein überraschender Befund. Keiner kommt auf die Idee, Werner Siepe schon. Der Finanzmathematiker kann rechnen. Siepe erzählt: "Es hat sicherlich Zeiten gegeben, bis zum Ausbruch der Finanzkrise, wo eine kapitalgedeckte Rente der gesetzlichen Rente überlegen war, nur ist das jetzt nicht mehr."Dass die staatliche Rentenversicherung derzeit im Vergleich mit privaten Altersvorsorgeprodukten so attraktiv ist, liegt vor allem an der Niedrigzinspolitik der EZB, der hohen Beschäftigung im Land, den gestiegenen Löhnen und an den niedrigsten Rentenversicherungsbeiträgen seit 25 Jahren.Gut auf der langen Strecke
Eine starke gesetzliche Rente ist für Norbert Blüm keine Überraschung. Einst hatte Blüm gesagt: "Zum Mitschreiben. Die Rente ist sicher." Das klingt bis heute nach und momentan besonders gut. Norbert Blüm, Bundesminister AD: "Die Arbeit als Grundlage ist immer noch sicherer, als die Alterssicherung dem Trubel der Finanzwirtschaft auszusetzen. Und ein Blick in die letzten hundert Jahre der Alterssicherung zeigt ja, wie auf der langen Strecke die Rentenversicherung immer gut abschneidet."Mit der gesetzlichen Rente jetzt mehr rausholen – diese Möglichkeit gibt es: Wer vorzeitig in Rente gehen will, mit 63, der kann die entstehenden Abschläge ausgleichen mit freiwilligen Einzahlungen. Das gilt für alle ab 55 Jahren. Wie attraktiv das ist, wird total unterschätzt, weiß Werner Siepe: "Im Moment sieht es so aus, gerade für die Älteren, die ja dürfen, Arbeitnehmer ab 55, dass die gesetzliche Rente die anderen privaten Renten in der Tat schlägt, was man auch rechnerisch sehr einfach beweisen kann."Was tun mit der ausbezahlten Kapital-Lebensversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung lohnt sich zur zusätzlichen Altersvorsorge. Jahrelang hat man auch Michael Santak das Gegenteil erzählt. Santak ist Verlagsangestellter aus Heidelberg: "Ich bin jetzt 58 Jahre alt, meine Kinder sind aus dem Haus und ich habe vor kurzem eine Kapitallebensversicherung ausbezahlt bekommen, die ich jetzt für die Altersvorsorge einsetzen möchte, weil ich mit 63 in Rente gehen will." Sein eigentlicher Rentenbeginn wäre mit 66 Jahren, dann bekommt er 1.777 Euro. Er möchte aber schon mit 63 Jahren aufhören. Ihm blieben 1.591 Euro – das ist ein Rentenabschlag von 186 Euro jeden Monat.Michael Santak gehört zu denjenigen, die mit freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung Rentenabschläge ausgleichen dürfen. Wissen das auch die, bei denen er um Rat fragt? Er vereinbart Termine bei Honorarberatern, und zwar explizit bei unabhängigen Honorarberatern. Werden die ihm freiwillige Beiträge empfehlen?Liegt Falschberatung vor?
Unsere Stichprobe mit versteckter Kamera zeigen wir Versicherungsexperte und Verbraucherschützer Axel Kleinlein.O-Töne des Beratungsgesprächs:
Hier wirft Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten ein: "Das hier so Grund weg abzulehnen, ist nicht der richtige Ansatz, im Gegenteil. Da müsste man überlegen, ob da nicht sogar eine Falschberatung vorliegen könnte."Der Kommentar von Axel Kleinlein dazu: "Das ist schon überraschend, wenn einem statt einer Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung eine Photovoltaik-Anlage empfohlen wird. Das geht an vielen Beratungszielen vorbei." Sechs Honorarberater hat unser Lockvogel besucht. Nur ein einziger sprach von sich aus die gesetzliche Rente als Anlagealternative an. Nannte das aber gleich "exotisch".Alex Kleinlein schätzt das so ein: "Die Finanzindustrie, die Banken, die Versicherungen, die Fondsgesellschaften haben hier offensichtlich gute Arbeit geleistet, den Ruf der gesetzlichen Rentenversicherung zu diskreditieren, so dass wir aus den Blick verloren haben, dass das eigentlich eine gute Anlage ist."Die Vorteile der gesetzlichen Rente
Die gesetzliche Rente – eine gute Anlage. Ginge es nach der rentenpolitischen Arbeitsgruppe der großen Koalition, dann könnten schon ab Sommer noch viel mehr Bürger profitieren. Der Vorschlag: Die Altersgrenze der Berechtigten soll von 55 auf 50 Jahre gesenkt werden. Für Millionen gesetzlich Versicherter wäre das mehr Zeit zum Einzahlen.Mit ausgedacht hat sich das Peter Weiß von der CDU. Der Rentenpolitiker hat mit dem Gesetzesvorschlag all diejenigen im Auge, die früher in Rente gehen wollen. Aber auch ohne neues Gesetz hat das Ganze einen Clou. Peter Weiß erklärt die Bedeutung: "Auch wenn ich gar nicht mit Abschlägen in Rente gehe, sondern bis zur Altersgrenze künftig bis 67 Jahre durcharbeite, dann habe ich das noch als zusätzliche Rente obendrauf." Ein Bombenangebot, das schon heute gilt. Doch kaum einer, gerade mal 800 Bürger, machen davon Gebrauch.Hat Norbert Blüm eine Erklärung? Er sagt: "Verstehe ich auch nicht, wie ich mir überhaupt wünsche, dass die Rentenversicherung mehr von ihren Vertretern kämpferisch dargestellt wird, ihre Vorteile – das ist mir viel zu ängstlich. Die müssen ihr Licht doch nicht unter den Scheffel stellen."Doch das tun sie offenbar, denn vor der "Plusminus"-Kamera wollte kein Vertreter der Deutschen Rentenversicherung für sein Produkt werben.Autor: Stefan Jäger
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