PRESSEMITTEILUNG, Berlin, 19.07.2016
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert: „Die
geburtenstarken Jahrgänge drängen in die Rente und die Politik lässt
Geringverdiener weiter auf Lösungen warten."
Nachdem sich eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen
schon vor längerem auf die Eckpunkte geeinigt hatte, wurde nun vom
Bundesarbeitsministerium ein Referentenentwurf zur Flexi-Rente
vorgelegt. Immerhin, möchte man sagen. Einige Punkte, die der
Bundesverband der Rentenberater e.V. seit Jahren fordert, wie z.B.
flexiblere Hinzuverdienstgrenzen, sollen nun endlich beschlossen werden.
Sinnvolle Regeln für die zusätzliche Zahlung freiwilliger Beiträge gibt
es aber noch immer nicht.
„Und die bürokratischen Hürden, die mit der Flexi-Rente
verbunden sind, scheinen erheblich zu sein.", sagt Marina Herbrich, die
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Das muss man
sich nochmal gründlich anschauen. Was aber vor allem fehlt, ist ein
tragfähiges Konzept für Geringverdiener und gegen Altersarmut." „Gerade
für Rentner mit Minirenten oder Grundsicherung ändert sich durch die
flexiblen Hinzuverdienstgrenzen gar nichts. Das bedeutet nur, was sie
längst wissen: Dass sie neben der Rente arbeiten müssen. Wenn sie
überhaupt einen Job finden. Aber an einen flexiblen Einstieg in die
Rente ist da doch gar nicht zu denken."
Anhand der folgenden Beispiele zeigt der Bundesverband der Rentenberater e.V. weiteren Handlungsbedarf und Lösungsansätze auf.
Beispiel 1 – Rente für Geringverdiener
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vom
Oktober 2009 wurden unter der Überschrift "Kampf gegen Altersarmut" neue
Konzepte angekündigt. Im März 2012 wurde ein erster Referentenentwurf
vorgelegt, aber außer einer kleinen Verbesserung bei der
Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets wurde nichts
umgesetzt - alles andere ist wieder in der Schublade verschwunden.
Laut Entwurf sollten zum Beispiel zusätzliche
Berechnungspunkte für Geringverdiener eingeführt werden. Im Prinzip so
etwas, wie die alte Mindestrente – diese wieder einzuführen, fordert der
Bundesverband der Rentenberater e.V. immer wieder.
Auch die Idee, dass Arbeitnehmer zusätzlich freiwillige
Beiträge einzahlen können, um ihre spätere Rente zu erhöhen, ist leider
nicht umgesetzt worden.
Beispiel 2 – Rente wegen Erwerbsminderung
In der Rentenreform von 2014 wurden die Dauer der Zurechnungszeit
zwar nochmal verlängert und eine Art Vergleichsberechnung der letzten 4
Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung eingeführt, aber nach wie vor
gelten die hohen Abschläge von 10,8 %.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert, diese komplett zu
streichen. Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger oder gar nicht mehr
arbeiten kann, muss ohnehin schon mit weniger Geld auskommen.
Zusätzliche Abschläge und komplizierte Hinzuverdienstgrenzen erschweren
die Lage.
Beispiel 3 – Niedrige Arbeitslosenquote und volle Rentenkasse
Spare in guten Zeiten, dann kannst du in schlechteren auch etwas
ausgeben. Durch die guten Beschäftigungszahlen landet viel Geld in der
Rentenkasse. Mehr als für Leistungen aktuell benötigt wird und Geld, das
wegen der geburtenstarken Jahrgänge, die zwischen 2020 und 2030 in
Rente gehen, dringend benötigt wird.
Die Überschüsse sollten nicht - wie aktuell gesetzlich vorgesehen -
nur dazu genutzt werden, den Beitragssatz zu reduzieren, sondern auch,
um vorzusorgen und in bessere Leistungen zu investieren.
Deshalb sollte die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage nach
Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. von 1,5 auf 2
Monatsausgaben angehoben werden, damit so entstehende Spielräume für
Leitungsverbesserungen und künftige Herausforderungen verwendet werden
können.
Beispiel 4 – Anerkennung von Erziehungszeiten
„Dass die Berücksichtigung von Erziehungszeiten überhaupt aus der
Rentenkasse finanziert wird, war von Beginn an extrem ärgerlich und ein
sprachlicher Trick, weil immer wieder von der „Mütterrente" gesprochen
wurde.", ärgert sich die Präsidentin des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V., Marina Herbrich.
„Das klingt so, als ob es sich um eine echte Rente für eine
vergleichbare Arbeitsleistung handelt. Den Nutzen hat aber die gesamte
Gesellschaft und deswegen müssen auch alle für die Kosten aufkommen und
nicht nur diejenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung
einzahlen. Punkt!"
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert für die Anerkennung von Erziehungszeiten die Finanzierung aus Steuermitteln.
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