Arbeitsunfähige Personen haben unter gewissen
Voraussetzungen einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Dies kann von
hoher Bedeutung sein, sofern anderweitige Sozialleistungen, wie z.B. das
Krankengeld oder Arbeitslosengeld, sich dem Ende neigen, sozusagen “ausgesteuert“
werden.
Doch wann ist man erwerbsgemindert? Laut Gesetzestext liegt eine
teilweise oder volle Erwerbsminderung vor, wenn der oder die Versicherte wegen
Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit (länger als sechs Monate)
außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
mindestens 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Diese Regelung klingt sehr pauschal und beinhaltet aufgrund
laufender Rechtssprechung eine Fülle von Interpretationsmöglichkeiten und
Ausnahmeregelungen.
Gewisse Personenkreise haben unter anderem einen besonderen
Berufsschutz. Andere wiederum können trotz drei- bis sechsstündigem
Restleistungsvermögen dennoch eine volle Erwerbsminderungsrente
beanspruchen.
Eine Erwerbsminderungsrente wird immer nur auf Antrag
gewährt. Hierbei müssen neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch
die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden. Das sorgfältige
Zusammentragen aktueller Befundberichte der behandelnden Ärzte ist
diesbezüglich sehr wichtig. Auch andere behördliche Entscheidungen, wie z.B.
vom Versorgungs-/ Landratsamt, dem medizinischen Dienst der Krankenkasse, der
Pflegeversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Unfallversicherung, können
zur Entscheidungsfindung des Rentenversicherungsträgers beitragen, ohne jedoch
dass der Rentenversicherungsträger diesen Entscheidungen verpflichtend folgen
muss.
Vor Rentenantragstellung wird unbedingt empfohlen gewisse
Optimierungsmöglichkeiten zu beachten. So kann es unter anderem der Fall sein,
dass die Sozialleistungen der Krankenversicherung oder der Agentur für Arbeit
wesentlich höher sind. Auch sollte ein Antrag keinesfalls voreilig gestellt
werden, wenn z.B. das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
fragwürdig erscheint.
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