Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Rentenberater (ohne Einschränkungen) auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung und in Erweiterung für die Sachgebiete betriebliche und berufsständische Versorgung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und soziales Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht, auch für Versicherungsverträge, die der sozialen Absicherung vergleichbar sind oder diese ergänzen bzw. ersetzen (Personenversicherung), erteilt. Die Erlaubnis berechtigt nicht zum Verhandeln vor dem Gericht (§ 157 Abs. 3 ZPO).
Die komplette Zulassung ist im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 3712-36 der Registrierungsbehörde Amtsgericht Stuttgart abrufbar.
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