Dienstag, 30. November 2010

Registrierung als Rentenberater - Aktualisierung vom 30.11.2010

Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Rentenberater (ohne Einschränkungen) auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung und in Erweiterung für die Sachgebiete betriebliche und berufsständische Versorgung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und soziales Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht, auch für Versicherungsverträge, die der sozialen Absicherung vergleichbar sind oder diese ergänzen bzw. ersetzen (Personenversicherung), erteilt. Die Erlaubnis berechtigt nicht zum Verhandeln vor dem Gericht (§ 157 Abs. 3 ZPO).

Die komplette Zulassung ist im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 3712-36 der Registrierungsbehörde Amtsgericht Stuttgart abrufbar.

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