Freitag, 12. November 2010

Krankenkassenreform zum 1.01.2011

Heute hat der Bundestag die Reform der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1.01.2011 in Kraft und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Durch die Reform soll ein Milliarden-Defizit verhindert werden. Das Gesundheitssystem solle hierdurch stabilisiert werden, und auch für zukünftige Generationen eine verlässliche medizinische Versorgung auf hohem Niveau garantieren.

Das neue System sieht einkommensunabhängige Zusatzbeiträge vor. Der Beitragssatz wird zudem insgesamt auf 15,5% angehoben. Hierbei wäre jedoch zu beachten, dass dieser Beitrag nicht mehr zu identischen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen ist. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 7,3% begrenzt. Hierbei sollen die Arbeitskosten von den Gesundheitskosten entkoppelt werden, um Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern.

Für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bedeutet dies neben dem anteiligen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von dann 8,2%, eine einkommensgelöste Mehrbelastung durch pauschale Zusatzbeiträge.

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